20.08.2020 - 5 Sachstandsbericht Personalentwicklung Feuerwehr

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Beratung

Anmerkung der Verwaltung:

Der Tagesordnungspunkt wurde durch die Ausschussvorsitzende Frau Parting auf die Tagesordnung mit der Bitte um verwaltungsseitige Berichterstattung gesetzt.

 

Herr Hammers gibt den Mitgliedern des Personal- und Verwaltungsausschusses im Rahmen einer 3-seitigen Folienpräsentation (Demografische Entwicklung - Feuerwehr / Einstellungen von Brandmeisteranwärter*innen / Gegenüberstellung von Stellen und Einsatzpersonal) einen Einblick in dieses Themenfeld. Entsprechend der vorliegenden Altersstrukturanalyse bei der Berufsfeuerwehr würden -nach dem niedrigsten Stand 2022- in den nächsten Jahren die altersbedingten Personalabgänge noch einmal deutlich stärker ansteigen als bisher. Tendenziell könne die Stadtverwaltung Aachen beim Stammpersonal mehr Zugänge als Abgänge verzeichnen. Ab diesem Jahr  werde neben den zwei Grundausbildungslehrgängen für Brandmeisteranwärter*innen (Beginn jeweils im April und Oktober) die Möglichkeit der Ausbildung zum/r Notfallsanitäter*in geschaffen, welche bei entsprechender Eignung in eine Übernahme als Brandmeisteranwärter*in münde. Mit der Anzahl der Ausbildungsabsolventen könne die Anzahl der Altersabgänge gut kompensiert werden. Dennoch zeige sich bei der Gegenüberstellung von Stellen und Einsatzpersonal das weiterhin bestehende Dilemma. Aufgrund bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen und der damit einhergehenden Stellenentwicklung komme die Verwaltung mit der tatsächlichen Besetzung der Stellen -obwohl das Einsatzpersonal in den letzten 6 Jahren bereits um 76 Personen verstärkt worden sei- einfach nicht nach. Die Ausbildungszahlen seien derzeit auch nicht weiter steigerbar, da die Kapazitäten ausgereizt seien. Dieser Umstand mache weiterhin die Maßnahme der freiwilligen Mehrarbeit notwendig, welche einer entsprechenden Auszahlung zugeführt werden müsste.

 

Herr Dr. Kremer unterstreicht ergänzend, dass die Entwicklung des Stellenplans natürlich von vielen Faktoren abhänge und das bestehende Soll-Ist-Delta nicht in Gänze von der Verwaltung vorhersehbar gewesen wäre. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen hätten in der jüngeren Vergangenheit

(z.B. die Verabschiedungen des Brandschutzbedarfsplanes 2018 und des Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 sowie die Entwicklung bzw. das Wachstum der Werkfeuerwehr des Uniklinikums) zu einem zusätzlichen Personalbedarf geführt. Die Verwaltung sei seit Bekanntwerden dieser Umstände in stetigem Bemühen die bestehende Personallücke zu schließen. Es werde jedoch voraussichtlich nicht in den nächsten Jahren gelingen, dass sich die Kurven von Stellen und Einsatzpersonal schnitten. Er gehe hier von einem Zeitfenster von mindestens 4 bis 5 Jahren aus.

 

Das Folienmaterial wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

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Anlagen

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