28.05.2020 - 12 Nutzung von Pedelec-Verleihsystemen während der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Dieser TOP wird nach TOP I/13 behandelt, da der Vortragende zunächst an der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses teilgenommen hat und deshalb später eintrifft.

 

Es liegt eine Tischvorlage vor. Herr Costard hält einen Vortrag. Die Tischvorlage und die Präsentation sind als Anlage eingestellt.

 

Herr Nießen fragt, wer in den Genuss der Gutscheine kommen soll und ob es auch für Jugendliche möglich ist, unabhängig von den Eltern zu buchen.

Herr Costard antwortet, Gutscheine sollen beispielsweise an Büros in der Nähe von neuen Stationen verteilt werden. Registrierung und Buchung sollen ab 16 Jahren ermöglicht werden; in diesem Alter müssten Jugendliche bereits ein Konto haben.

 

Frau Driessen bestätigt, dass es zur Zeit für Jugendliche unter 18 Jahren noch nicht möglich sei, zu buchen, da für sie Online-Vertragsabschlüsse nicht erlaubt seien. Man arbeite aber an einer Lösung, bei der es nicht nötig sei, eine Bankverbindung anzugeben. Eine Begrenzung etwa auf 2 Tickets pro Tag sei denkbar, aber aufwendiger als Gutscheine.

 

Frau Breuer kritisiert, man habe sich mangels Vorlage nicht vorbereiten können. Deshalb sei eine Beschlussfassung nicht so ohne weiteres möglich.

Die Politik habe bei der Gründung von Velocity ganz viel Geburtshilfe geleistet und die Firma sei nun auf dem Markt. Der Ausschuss sei heute über die Gutscheine informiert worden. Sie frage sich aber, worüber der Ausschuss abstimmen solle.

 

Herr Ferrari erklärt, aufgrund des Ratsantrags der Fraktion Grüne sei ein Vortrag gehalten und eine Tischvorlage mit einem Beschlussvorschlag vorgelegt worden, worüber man abstimmen könne. Das sei auch in anderen Ausschüssen ein gängiges Verfahren.

 

Herr Larosch erklärt ergänzend, der Ratsantrag habe auch im letzten Rat (am 06.05.2020) auf der TO zusammen mit anderen Ratsanträgen gestanden und sei einstimmig an die zuständige Stelle verwiesen worden. Der Punkt wurde auf die TO der Einladung zum Mobilitätsausschuss gesetzt. Aufgrund der Fristen für das Erarbeiten und Einstellen von Vorlagen für die Sitzung habe die Verwaltung eine Tischvorlage erstellt, weil die Erfassung einer regulären Vorlage im Ratsinformationssystem nicht mehr fristgerecht möglich gewesen sei.

Zu diesem Vorgang sehe er keine rechtlichen Bedenken. Die Frage sei nun, wie der Ausschuss damit umgehe. Er habe mehrere Möglichkeiten und könne dem Beschlussvorschlag folgen, ihn ablehnen oder aber über eine Änderung abstimmen, z. B. könne er auch nur zur Kenntnis nehmen.

 

Herr Nießen beantragt, einen geänderten Beschluss zu fassen, in dem der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt; der zweite Satz könne gestrichen werden.

 

Herr Lindemann schließt sich den Ausführungen der Frau Breuer an, dass der Inhalt der Tischvorlage überrascht habe, so dass man sich nicht vorbereiten konnte. Durch die Corona-Pandemie seien viele Probleme entstanden. Es stelle sich die Frage, wer gefördert werden soll, Velocity, die Kunden, die Radfahrer oder der ÖPNV. Am besten sei eine landesweite Förderung. Deshalb sei er dafür, im Sinne der Ausführungen zu TOP I/5 eine Förderung des gesamten ÖPNV voranzubringen.

 

Frau Rhie stell klar, hier werde nicht über den Antrag abgestimmt, sondern über den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Der Ausschuss hätte den TOP auch absetzen können, das sei aber nicht geschehen. Es sei auch ein Vortrag gehalten worden. Das könne man nicht ignorieren. Es spreche nun nichts dagegen, die Ausführungen der Verwaltung nur zur Kenntnis zu nehmen. Sie bitte deshalb, die Diskussion abzukürzen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4260&TOLFDNR=99142&selfaction=print