03.09.2020 - 13 Jakobstraße von Kockerellstraße bis Klappergass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der teilweise als Fußgängerstraße und teilweise als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Jakobstraße von Kockerellstraße bis Klappergasse zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS).

 

Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der Erschließungsanlage „Jakobstraße“ in den als Fußgängerstraße ausgebauten Bereich von Kockerellstraße bis Judengasse können beide Abschnitte gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) eine Einheit bilden und der Beitrag insgesamt ermittelt und erhoben werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4262&TOLFDNR=100501&selfaction=print