14.05.2020 - 7 Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Seufert erläutert den von ihr ausgelegten Beschlussentwurf und bittet, diesen, wie unter TOP 1 besprochen, zu berücksichtigen.

 

Herr Frankenberger erläutert, dass das Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) ein Bundesgesetz ist, dessen Leistungsvoraussetzungen, nämlich eine Essensausgabe an Schulen und Kindertageseinrichtungen, seit April  2020 nicht mehr gegeben sind. Auf Bundesebene wird aktuell geprüft, ob eine anderweitige Gestaltung, z.B. in Form von Essenslieferungen der Kantinen an BuT-Leistungsberechtigte, möglich ist.

Aus kommunaler Sicht besteht keine Möglichkeit, auf Grundlage des BuT unter den aktuellen Gegebenheiten Leistungen zu gewähren. Es wird aber alles getan, um trotzdem die Versorgung der betroffenen Kinder sicherzustellen; in diesem Kontext ist auch die hier behandelte Vorlage „Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds“ zu sehen.

 

Frau Seufert bittet die Verwaltung trotzdem, sich über die in der Stadt Oldenburg gefundenen Lösungen zu informieren und zu prüfen, ob diese nicht auch in Aachen anwendbar sind, damit nicht nur Kinder vom Driescher Hof von der Essensversorgung profitieren können, sondern Bedürftige im gesamten Stadtgebiet.

 

Frau Höller-Radtke verweist auf die Ausführungen von Herrn Frankenberger und erklärt nochmals, dass es sich bei dem Bildungs- und Teilhabegesetz um Bundesrecht handelt.

 

Herr Frankenberger ergänzt, dass, sollte der Bund zu der Entscheidung kommen, dass die BuT-Mittel anders verwendet werden können, er diese Entscheidung gerne umsetzt. Bis es soweit ist, kann seitens der Stadt Aachen nur der Einsatz von städtischen Haushaltsmitteln angeboten werden; Anträge hierzu werden wohlwollend geprüft.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Die Finanzierung der Projekte erfolgt in Höhe von insgesamt 7.500 EURO aus PSP-Element 4-050101-916-5 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Anträge wohlwollend zu prüfen und sich über Modelle zur Verwendung von Essensgeldern aus dem Bundes- und Teilhabegesetz (BuT) anderer Kommunen, z.B. Oldenburg, zu informieren.

 

 

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Anlagen zur Vorlage