23.06.2020 - 5 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Verwaltung tragen Frau Rohde und vom beauftragten Planungsbüro BKR Frau Kranefeld anhand einer Präsentation zum Thema vor. Die Präsentation ist als Anlage 3 Teil der Niederschrift.

Zunächst informiert Frau Rohde über den Verfahrensverlauf nach der Offenlage vor ca. einem Jahr. Diese habe aus Gründen der Rechtssicherheit wiederholt werden müssen. Insgesamt seien die Informationsveranstaltung und die angebotenen Bürgersprechstunden gut angenommen worden. Im Ergebnis hätten der Verwaltung ca. 340 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, von Bürgerinitiativen und den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgelegen. Anschließend habe es zahlreiche Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung gegeben und seien Abwägungsvorschläge erarbeitet worden. Im Ergebnis habe dies zwar zu redaktionellen Anpassungen, nicht aber zu substantiellen Änderungen im Vergleich zum Entwurf in der Offenlage geführt.

Sodann erläutert Frau Rohde, wie praktisch mit den Eingaben der Öffentlichkeit und denen der beteiligten Behörden umgegangen worden sei. Dabei seien alle Eingaben der Öffentlichkeit codiert und anonymisiert und die sich ergebenden Aspekte in den Abwägungsvorschlägen behandelt worden. Die Eingeber*innen würden nach Abschluss des Verfahrens über den Code Ihrer Eingabe und über die Passagen der Abwägung, in denen diese behandelt worden seien, informiert worden. Auch die Eingaben der TÖB seien codiert, aber nicht anonymisiert worden.

Als Konsequenz aus den Eingaben hätten sich zum einen redaktionelle Anpassungen in der Planzeichnung als auch in der Begründung ergeben, die Frau Rohde im Einzelnen kurz vorstellt.

Nunmehr habe der Ausschuss über den Umweltbericht und seine Anlagen zu beraten, der einen eigenständigen Teil der Begründung zum FNP darstelle, und einen Empfehlungsbeschluss zu fassen.

Im Folgenden geht Frau Kranefeld auf die Abwägung ein, insbesondere zu den aus Umweltsicht relevanten Aspekten.

Von den insgesamt 151 allgemeinen Aspekten aus der Beteiligung der Öffentlichkeit hätten sich 41 auf Umweltthemen bezogen. Diese ließen sich im Wesentlichen den Themenbereichen Klimanotstand, Freiraumschutz und sonstigen ökologischen Aspekten zuordnen, auf die Frau Kranfeld im Einzelnen näher eingeht. Des Weiteren hätten die Eingaben aus der Öffentlichkeit ca. 650 räumliche Aspekte enthalten. Auch auf diese, soweit sie im wesentlichen Umweltbelange beträfen, geht Frau Kranefeld bezirksbezogen genauer ein (s. Anlage 3). Alle Aspekte seien aufgenommen worden, und fänden sich im vorliegenden Abwägungsvorschlag wieder. Der Flächennutzungsplan sei als vorbereitender Bauleitplan zunächst nur behördenverbindlich. Aufgrund der Darstellungsebene würden einige Punkte erst im anschließenden Bebauungsplanverfahren detailliert geprüft, wenn sich die Planung weiter konkretisiert. Inhaltlich flössen dann die im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens gewonnenen Erkenntnisse ein.

Zum Schluss ihrer Ausführungen geht Frau Kranefeld auch auf Aspekte ein, die durch die Beteiligung der TÖB aufgeführt worden seien. Im Ergebnis hätten aber auch diese nicht zu inhaltlichen Änderungen geführt.

Im Anschluss gibt Frau Rohde einen Ausblick auf das weitere Verfahren: Nach dem Empfehlungsbeschluss durch den AUK würden noch im Juni die Bezirksvertretungen beraten und ihrerseits eine Empfehlung zum Beschluss der Abwägung und des FNP in der vorgelegten Fassung beschließen. Im August werde dann zunächst der Planungsausschuss beraten und dann abschließend der Rat den Feststellungsbeschluss zum FNP Aachen2030 fassen. Noch im letzten Quartal dieses Jahres würden dann die Genehmigungsunterlagen fertiggestellt und bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Dabei sei es möglich, dass eine Genehmigung beispielsweise mit Auflagen und der Verpflichtung versehen werde, bezüglich einzelnen Flächen planerisch erneut tätig zu werden. Dennoch gehe man davon aus, dass im ersten Quartal 2021 die Genehmigung öffentlich bekanntgemacht und der FNP damit rechtkräftig werde.

Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen danken der Verwaltung für die übersichtliche Darstellung der an sich komplexen Materie und signalisieren ihre Absicht, dem Beschlussentwurf zuzustimmen.

Ratsfrau Lürkens begrüßt für die CDU-Fraktion, dass die Offenlage zu keinen wesentlichen Änderungen geführt habe und verweist darauf, dass der FNP ja kein unmittelbares Baurecht begründe und verschiedene Detailfragen in späteren Verfahren noch geprüft werden könnten.

Für die Grünen unterstreicht Herr Stettner die Bedeutung des gesonderten Verfahrens zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung. Es sei klar, dass hierfür weitere Flächen erforderlich seien. Auch merkt er kritisch an, dass nach Auffassung seiner Fraktion der Flächenverbrauch immer noch zu hoch sei. Das Verfahren solle im jetzigen Stadium aber nicht aufgehalten werden. Er gehe vielmehr davon aus, dass die im Zusammenhang mit dem Klimanotstand erhobene Forderung, alle künftigen Beschlussvorlagen unter Klimaaspekten zu prüfen, dazu führen werde, dass auf der Ebene der Bebauungspläne noch Details diskutiert werden würden. Daher seien spätere Änderungen nicht ausgeschlossen, so dass seine Fraktion dem Beschlussentwurf zustimmen werde, auch wenn man bei einzelnen Flächen sicher anderer Auffassung sei.

In diesem Sinne äußert sich auch Herr Deumens für die Fraktion Die Linke. Es bleibe Aufgabe der Politik, angesichts des erklärten Klimanotstands immer wieder zu prüfen, ob künftig in einzelnen Planungen der Klimaschutzaspekt ausreichend berücksichtigt sei. Auch wenn man zu einzelnen Flächen Kritisches anmerken könne, werde er dem Beschlussentwurf zustimmen.

Auch Ratsfrau Dr. Wolf verweist für die SPD-Fraktion darauf, dass der FNP quasi ein Konzept sei, das im Rahmen der Bebauungsplanung noch die Prüfung von Details ermöglichen würde.  Dennoch sei es gut, dass die aufwändigen Abwägungen auch einmal zu einem Ende kämen.

Kritik äußert für die Naturschutzverbände hingegen Herr Formen. Insbesondere bemängelt er, dass die Eingaben der Naturschutzverbände in der Abwägung nicht wiedererkennbar seien. Aussagen wären zum Teil aus dem Zusammenhang gerissen oder fehlten gänzlich. Er würde es begrüßen, wenn die Stellungnahmen der Verbände dem Entwurf im Original beigefügt würden, damit deren Haltung zu einzelnen Punkten deutlich würde. Einzelne Flächen würden dem Landschaftsplan entnommen, was nach seiner Auffassung mit dem mit der Erklärung des Klimanotstands nicht zusammenpasse. Im Umweltbericht werde teilweise auf vorgesehene Kompensation verwiesen. Diese sei gegenüber der Vermeidung von Eingriffen aber stets die schlechtere Variante.

Hierzu betont für die Verwaltung Herr Wiezorek, dass nach Auffassung der Umweltverwaltung die Inanspruchnahme von Flächen –auch im Außenbereich- sehr moderat sei und daher mitgetragen werde. Der Ausgleich als Kompensation sei ein legitimes Mittel um bestimmte Umweltfunktionen, die durch einen Eingriff verloren gingen, wieder herzustellen. Dem Vorwurf, Stellungnahmen der Verbände würden in der Abwägung fehlen, entgegnet Frau Kranefeld, dass es sich hierbei um Stellungnahmen zu Flächen im Rahmen der Alternativenprüfung handele. Soweit sich Eingaben auf Alternativen bezogen hätten, die im weiteren Verfahren nicht weiter verfolgt worden seien, seien mit diesen Eingaben in der Tat keine detaillierte Auseinandersetzung erfolgt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage und der Wiederholung der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat gemäß § 5 Abs. 5 BauGB den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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