18.08.2020 - 4 Kommunaler Klimaschutz Förderprojekt #AachenMoo...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stettner (Grüne) dankt der Verwaltung für die Vorlage. Seine Fraktion freue sich über das Projekt. Die Vennbahn würde hierdurch an Bedeutung gewinnen. Er betont, alle Maßnahmen müssten jedoch stets mit den Landschaftsschutzrichtlinien und den Baumschutzsatzungen abgestimmt werden. Weiterhin solle der Naturschutzbeirat in diesem Thema eng mitbeteiligt werden.

Herr Formen (BUND) bittet den Ausschuss, die Empfehlung nicht anzunehmen. Die Maßnahmen würden nicht landschaftsschutzgerecht umgesetzt. Klimaschutz betreiben dürfe nicht heißen, Klimaschutzflächen zu reduzieren. Ein umweltfreundliches Verkehrsmittel (Fahrrad) dürfe aus seiner Sicht nicht auf Kosten von Umweltflächen gefördert werden. Auch er betont, dass der Naturschutzbeirat zwingend mit einbezogen werden müsse.

Ratsherr Corsten (CDU) erläutert, dass jede politische Entscheidung eine Abwägung sei. In diesem Fall sei eine Verbreiterung eine Verbesserung für die Radfahrer/-pendler und gehe natürlich auch teilweise zulasten der Umwelt. Dieser Umwelteingriff müsse in Kauf genommen werden. Solche Maßnahmen würden nicht einfach und voreilig entschieden. Der übergeordnete Vorteil müsse in den Vordergrund gestellt werden.

Ratsfrau Wolf (SPD) unterstützt die vorherige Aussage, dass umweltpolitische Beschlüsse stets einer vorherigen Abwägung bedürften. Mehrere Aspekte müssten stets berücksichtigt werden. Sie schlägt vor, die Umweltauswirkungen des Projekts zunächst zu prüfen und dann im Naturschutzbeirat vorzustellen. Ergänzend mache sie den Vorschlag an die Verwaltung, die Radstrecke in einem 2. Schritt direkt bis Aachen-Walheim zu verlängern.

Herr Szagunn (Piraten) bringt an, dass Aachen fahrradfreundlicher werden müsse. Dies würde den lokalen Klimaschutz deutlich steigern. Er sehe bei diesem Projekt kein Problem für das Ökosystem.

Nach Aussagen von Herrn Meiners (FB 36) sei eine Verlängerung bis Aachen-Walheim aktuell nicht möglich. Der Ausbau der Bestandstrasse sei seinerzeit über eine Planfeststellung erfolgt, die dezidierte Regelungen zum Schutz der Natur festsetze. Diese Festsetzungen seinen weiterhin bindend und ließen eine (einfache) Überplanung nicht zu.

Zu der jetzt anstehenden Planung bis Kornelimünster erläutert er, dass diese ohne maßvollen Eingriff in die Natur nicht umsetzbar sei. Die Verwaltung gehe jedoch behutsam an Maßnahmen heran und erarbeite im Rahmen des landschaftpflegerischen Begleitplans entsprechende Kompensationsmaßnahmen. Bedauerlicherweise sei es zeitlich noch nicht möglich gewesen, den Naturschutzbeirat einzubeziehen. Der nächste Beirat würde sich jedoch mit diesem Thema beschäftigen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die vorgeschlagene Verbreiterung des  Vennbahnweges unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu prüfen und die Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplans und die Ergebnisse der Planung in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4274&TOLFDNR=100301&selfaction=print