28.04.2020 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Vor dem Hintergrund von Anfragen - auch der Presse - zum Thema Spielbankgesetz berichtet Frau Grehling, dass alle Standortkommunen für Spielbanken des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert worden seien, über die jeweiligen Kämmerinnen und Kämmerer, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Spielbankgesetz NRW - SpielbG NRW“ einzubringen, was für die Stadt Aachen mit Schreiben vom 20.04.2020 erfolgt sei. Diese Stellungnahme liege nun auch den Ausschussmitgliedern vor. In dem Zusammenhang weist Frau Grehling darauf hin, dass der Gesetzesentwurf vorsehe, die Erhöhung der Spielbankstandorte von vier auf sechs zuzulassen - ohne eine Sicherung der bestehenden Standorte zu gewährleisten, was insbesondere für den vergleichsweise kleinen Standort Aachen eine Gefahr darstelle. Dies sei in der Stellungnahme entsprechend aufgegriffen worden. Für den 07.05.2020 sei nun die formelle Anhörung zum Gesetzentwurf vorgesehen.

Frau Grehling informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Buchungsstand im Haushalt 2020, bei dem eine Zahl offenkundig auffalle. Hierbei handele es sich um den Buchungsstand der Gewerbesteuer zum 31.03.2020 in Höhe von ca. 168 Mio. Euro. Dieser Stand sei zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung unter Berücksichtigung der tagesaktuellen Entwicklung auf ca. 150 Mio. Euro zu korrigieren. Dies bedeute einen Minderertrag in Höhe von 50 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsansatz. Auch vor dem Hintergrund sei eine gegenüber der letzten Ausschusssitzung am 28.03.2020 aktualisierte und - soweit möglich - konkretisierte Übersicht über die Auswirkungen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt erforderlich, welche im Rahmen des vorgezogenen Tagesordnungspunkts 11 „Haushaltsrechtliche Vorgaben - Corona-Krise“ erfolge.

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