09.06.2020 - 5 Haushaltsrechtliche Auswirkungen der Corona-Pan...

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Beratung

Frau Grehling führt aus, dass die Tagesordnungspunkte 4 und 5 miteinander verknüpft werden. In dem Zusammenhang erinnert sie an die Präsentation in der vergangenen Ausschusssitzung über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt, welche für den heutigen Termin aktualisiert worden sei.

 

Auch für die heutige Ausschusssitzung habe man den aktuellen Buchungsstand im Haushalt aufbereitet. Die dabei einzig wirklich aussagekräftige Zahl sei die des Sollstandes zur Gewerbesteuer mit einem Delta von knapp 50 Mio. Euro zum Haushaltsansatz.

 

Bei der letzen Sitzung wurde gemäß der ersten Schätzung der Verwaltung ein Ertragsverlust in Höhe von 85 bis 101 Mio. Euro bei den Steuern prognostiziert. Zwischenzeitlich sei eine neue Steuerschätzung vorgenommen worden, deren Ergebnisse auch in die Prognosen der Stadt Aachen eingeflossen seien. Demnach wäre das zu erwartetende Defizit in Bezug auf die Ertragsverluste bei den gesamtstädtischen Finanzierungsmittel auf ca. 61,5 Mio. Euro zu korrigieren. Bei der Gewerbesteuer dürfe jedoch keine signifikante Abweichung gegenüber der vorherigen Prognose vorgenommen werden. Bis zum Jahresende sei zu erwarten, dass das bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehende Delta zum Haushaltsplanansatz nicht mehr in nennenswerter Weise zu verringern wäre. Zur Verdeutlichung diene eine Graphik zur Übersicht der Entwicklung der Gewerbesteuer, die im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 zeige, dass zu jedem der betrachteten Zeitpunkte die Sollstellung der Gewerbesteuer im Jahr 2020 unterhalb des jeweiligen Vorjahresniveaus liege.

Deutlicher seien die - positiven - Korrekturen nach der Steuerschätzung hingegen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- sowie der Umsatzsteuer erfolgt. Die von den corona-bedingten Schließungen maßgeblich beeinflussten Ertragsverluste bei der Vergnügungs- und Wettbürosteuer sowie der Spielbankabgaben seien auf dem Niveau der vorherigen Schätzung geblieben.

Frau Grehling weist darauf hin, dass die Steuerschätzung auf der Coronaschutzverordnung sowie den vorgenommenen schrittweisen Lockerungen dieser Verordnung ab Mai basiere, jedoch auch auf der Annahme, dass eine Verschärfung entsprechender Maßnahmen, beispielsweise durch das Aufflammen einer „zweiten Welle“, nicht vorgenommen werden müsse.

 

Über die Ertragsverluste hinaus seien auch die gestiegenen voraussichtlichen Aufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie fortgeschrieben worden. Hierbei seien insbesondere folgende Bereiche mit den einhergehenden Belastungen zu nennen:

- Elternbeitragsfreie Monate (April/Mai sowie hälftig Juni):             1.860.300 €

- Geschwisterkindregelung:                                          330.000 €

- Verluste der Eigenbetriebe:                                       3.447.000 €

- Verzicht Sondernutzungsgebühren Außengastronomie:                200.000 €

- Umsatzeinbußen städt. Unternehmen:               1.544.000 €

- Sicherheitsdienst/Betreuungspersonal Sozialbereich:                350.000 €

Demnach summiere sich der corona-bedingte Mehraufwand bei den genannten Bereichen nach derzeitiger Einschätzung auf einen Wert in Höhe von rund. 7,7 Mio. Euro.

Beim Punkt „Verzicht Sondernutzungsgebühren Außengastronomie“ weist Frau Grehling darauf hin, dass hier nur die definitiv corona-bedingten Belastungen aufgeführt seien, die sich unvermeidbar aufgrund der rückläufigen Ertragslage konzessionierter Flächen ergäben. Die gemäß Tagesordnung zu behandelnde Vorlage (Vgl. TOP 13) weise hingegen einen größeren Betrag auf, sei jedoch in der dortigen Größenordnung auf eine freiwillige Leistung der Stadt zurückzuführen, nämlich den vollständigen Verzicht der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie bis zum Ende des Jahres 2020, welcher von ihr als Kämmerin nicht mitgetragen werde. Aufgrund dieser Freiwilligkeit könne der durch den beschriebenen Verzicht entstandene Verlust auch nicht in voller Höhe corona-bedingt isoliert werden.

Bei den Eigenbetrieben sei der jeweils aktuelle Stand berücksichtigt worden. Gerade hinsichtlich des Kulturbetriebes wäre die Prognose noch zu aktualisieren, sollten Veranstaltungen in diesem Jahr doch noch stattfinden können. Der auf den ersten Blick überraschend hoch wirkende Betrag beim Gebäudemanagement mit 700.000 Euro lasse sich im Wesentlichen auf die Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsmaterial in Höhe von mehr als 600.000 Euro zurückführen.

Bei den Carolus-Thermen seien noch diverse Entwicklungen abzuwarten, beispielsweise der Zeitpunkt der Wiedereröffnung unter Einhaltung eines Hygiene-Konzeptes mit den daraus resultierenden Auswirkungen auf die maximal mögliche Besucherzahl sowie die Kundenakzeptanz.

 

Corona-bedingte finanzielle Auswirkungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht präzise beziffert werden können, seien darüber hinaus zu erwähnen. Insbesondere hinsichtlich des ÖPNV sei erneut auf Ausfälle bei den Fahrkartenverkaufserlösen hinzuweisen. Dazu kämen Beschaffungen von Schutzmaterialien und Vermögensgegenständen, die gemeinsam mit der Städteregion im Rahmen des Krisenstabs beschlossen wurden (städtischer Anteil bisher rund 4,4 Mio. Euro) sowie die Miete zur Unterbringung des Krisenstabs in den Räumlichkeiten des Tivoli (rund 17.700 Euro pro Monat). Weiterhin fielen Erträge aufgrund der Schließung bzw. nur eingeschränkten Wiedereröffnung von Hallen- und Freibädern weg, ebenso wie Bußgelder beim ruhenden und fließenden Verkehr. Ferner seien Miet- und Pachtstundungen in geringerem Umfang sowie Einzelfallentscheidungen zur Kostenübernahme bzw. Bezuschussung im Sinne des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes (SodEG) in der Auflistung aufzuführen. Zu letztgenannten Punkt kündigt Frau Grehling weitergehende Informationen für den nichtöffentlichen Teil an.

 

Einsparungen und Mehrerträge, die die genannten corona-bedingten Belastungen naturgemäß nur zu einem geringen Teil kompensieren könnten, seien in den Bereichen Kurzarbeitergeld beim Stadttheater, nicht benötigte Aufwendungen für Veranstaltungen, geringere Inanspruchnahme von Dienstfahrten sowie dem Verhängen von Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung („CoronaSchVO“) zu identifizieren.

 

Auf Basis der erwarteten corona-bedingten Auswirkungen auf den Haushalt lasse sich hinsichtlich des Forecasts für das Jahr 2020 ein Wert prognostizieren, der sich im Vergleich zu den vorherigen Sitzungen auf konstantem Niveau bewege. Wesentliche Eckdaten seien definitv die Verluste der Eigenbetriebe sowie der E.V.A., insbesondere aufgrund der Entwicklungen im ÖPNV, sowie in herausgehobener Bedeutung die gesamtstädtischen Finanzierungsmittel, die zu Beginn der Präsentation ausführlich thematisiert worden seien.

 

Vor dem Hintergrund sei selbstverständlich die Frage nach den landes- und bundesgesetzlichen Regelungen zur Abfederung der Verluste bei den Kommunen von elementarer Bedeutung. Vorgesehen im - zum Zeitpunkt der Ausschussitzung noch nicht beschlossenen - Gesetz seien Beihilfen des Landes für Nahverkehrsunternehmen, die Unterstützung des Bundes für die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV, so auch beispielsweise bei der Beschaffung von Elektrobussen, oder eine Vielzahl von für die Kommunen nutzbaren Förderprogrammen, z. B. bei der Kitaförderung oder der Fortschreitung der Digitalisierung. Von ganz entscheidender Bedeutung für die Kommunen und somit auch für den Haushalt der Stadt Aachen sei jedoch das Vorhaben, den Gewerbesteuerausfall pauschal auszugleichen, hälftig durch Bund und Land. Wie die konkrete Umsetzung dieses gesetzlich noch nicht verankerten Vorhabens aussehen könne, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Die Erwartungshaltung gehe aber dahin, dass das Delta zwischen Haushaltsansatz und tatsächlich erwirtschafteter Gewerbesteuer ausgeglichen würde.

Als weitere, nachhaltige Unterstützung der Kommunen sei die vorgesehene aufzustockende Übernahme der KdU-Lasten von 50 auf 75% anzusehen, was für die Stadt Aachen eine nicht unerhebliche dauerhafte  Entlastung des Haushalts darstelle.

 

Frau Grehling stellt im weiteren Verlauf dar, welche Belastungen unter Berücksichtigung des geplanten Rettungsschirmes noch als corona-bedingte Folgen im Sinne des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ verbleiben würden. So würde nach derzeitiger Rechtslage - im Gegensatz zur Gewerbesteuer - kein Ausgleich bei den Ertragsminderungen hinsichtlich der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den weiteren Steuern erfolgen. Zu addieren wären die Verluste bei der E.V.A. sowie die weiteren vorgestellten Themenfelder. Nach derzeitiger Einschätzung (Änderungen beispielsweise beim ÖPNV seien noch möglich) beliefe sich die Summe der corona-bedingten Belastungen, für die es keinen pauschalen Ausgleich gäbe, auf rund 37,4 Mio. Euro. Der bilanzielle Ausgleich würde dann über das beschriebene Gesetz zu erfolgen haben, was entsprechende Belastungen des kommunalen Haushalts in Folgejahren mit sich bringen würde. Das Prinzip des derzeit in der Abstimmung befindlichen Gesetzes besage, dass die Summe der isolierten corona-bedingten Belastungen zu aktivieren sei, und ab dem Jahr 2025 über längstens 50 Jahre hinweg linear abgeschrieben werden solle oder mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2024 zumindest teilweise gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden könne. Das bedeute jedoch auch, dass für künftige Haushaltsjahre auf nicht notwendige Leistungen zu verzichten sei, um weiterhin einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können. Um dies zu verdeutlichen verweist Frau Grehling auf die Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2023, die sich aus der Haushaltsplanung 2020 ergäbe. Verbesserungen bei der Planung 2021ff. seien hier realistischerweise nicht erwartbar, so dass ersichtlich würde, dass bei den jeweiligen Fehlbedarfen für die Jahre 2021 bis 2023 nur noch sehr wenig Luft bestünde bis zu der Grenze, an der die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts nicht mehr gewährleistet sei. Dazu käme, dass absehbar sei, dass gewisse schädliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auch die Jahre nach 2020 nachhaltig beeinflüssen würden. Des Weiteren seien die Eckdaten des Gemeindefinanzierungsgesetzes noch nicht bekannt. Hinsichtlich der Steuererträge und der GFG-Mittel könne man zum jetzigen Zeitpunkt bei der Planung des Haushalts 2021 einschließlich Mittelfristplanung bis 2024 bestenfalls auf die Planansätze der Mittelfristplanung des Haushalts 2020 zurückgreifen, was verdeutliche, dass kein planerischer Spielraum zum Ausgleich sonstiger haushalterischer Mehrbelastungen bestehe. Dabei seien jedoch wesentliche Risiken für genau solche Mehrbelastungen auf den Haushalt bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, beispielsweise zusätzliche Personalaufwendungen in Folge von Stellenmehrungen in Höhe von rund 5 bis 6 Mio. Euro, sowie Versorgungslasten in Folge der Anwendung neuer Sterbetafeln in gleicher Größenordnung. Auch die in den Gremien beschlossene Mehrbelastung bei der Städteregionsumlage in Höhe von rund 1 Mio. Euro pro Jahr sei hier aufzuführen. Vor diesem Hintergrund seien auch die Entscheidungen zu treffen hinsichtlich zusätzlicher Aufwendungen, die sich nicht aus der Corona-Pandemie ableiten ließen. Als Beispiel führt Frau Grehling hier die Vorlage des Personal- und Verwaltungsausschusses im Zusammenhang mit dem Thema „PiA“ und die entsprechenen Belastungen für den Haushalt an. Die haushalterische Tragfähigkeit solcher Entscheidungen könne Stand heute eben nicht beantwortet werden und würde folgerichtig  derzeit auch nicht von ihr freigegeben.

 

Neben der offenen Frage nach der Verbundmasse bei den Schlüsselzuweisungen bliebe noch die der angedachten, aber zunächst nicht im Rettungsschirm verankerte Altschuldenhilfe der Kommunen als zu erörternden Punkt. Dieses auf den ersten Blick sinnvoll erscheinende Instrument müsse hinsichtlich der Folgewirkungen auf die Stadt Aachen einer genaueren Betrachtung unterzogen werden, da nicht anzunehmen sei, dass das Land alle Kredite der Kommunen übernehmen würde, ohne dass sich dahinter Bedingungen verbirgen würden. Frau Grehling gibt hierzu folgendes Rechenbeispiel: bei den nordrhein-westfälischen Kommunen belaufe sich die Summe der Kassenkredite auf rund 23 Mrd. Euro. In Aachen lägen entsprechende Kredite - bei vergleichsweise geringen Zinsaufwendungen - in Höhe von rund 347 Mio. Euro zum 31.12.2019 vor. Bei einer angenommenen Zinslast von 1% läge der Zinsaufwand der Kommunen insgesamt pro Jahr bei 230 Mio. Euro. Eine zu befürchtende kommunale Mitfinanzierung der Altschuldenhilfe analog zu den Erfahrungen des Stärkungspakts könne deshalb ein lokales Haushaltsrisiko darstellen, da die Erfahrung gezeigt habe, dass die Reduzierung der Verbundmasse von 360 Mio. Euro zu einer Verrringerung der Schlüsselzuweisungen von bis zu 3 Mio. Euro für den Haushalt der Stadt Aachen geführt habe. Somit läge der befürchtende Verlust bei den Schlüsselzuweisungen bei einer Altschuldenhilfe über den Zinsaufwendungen der vergangenen Jahre (2019 nur 74.000 Euro) sowie in der Prognose der Folgejahre.

 

Den aufgeführten Risiken bei der Haushaltsplanung 2021 ff. stehe gegenwärtig nur eine bereits identifizierte Verbesserung gegenüber: die bereits aufgeführte vorgesehene erhöhte Übernahme der Kosten der Unterkunft von 50% auf 75% durch den Bund. Diese erwartete Verbesserung würde sich im Fall der Stadt Aachen in einer entsprechenden Reduzierung der Städteregionsumlage wiederfinden. Auch wenn dieser Effekt noch nicht endgültig zu beziffern sei, könne hier wohl mit einer Einsparung im zweistelligen Millionenbereich gerechnet werden, die jedoch aufgrund der beschriebenen Steigerungen im Bereich Personal und Versorgungsaufwendungen auch dringend benötigt werde.

 

Bei der Aussicht auf die Jahre 2022 ff. weist Frau Grehling daraufhin, dass die Möglichkeit eines genehmigungsfähigen Haushalts nur unter bestimmten Prämissen gegeben sei. Hier wäre zum Einen die Anpassung der Steuererträge auf Vorkrisenniveau zu nennen, was gemäß Steuerschätzung durchaus im Bereich des Realistischen wäre. Zum anderen benötige man die Erhöung der Übernahme der KdU sowie die Gewissheit, dass es nicht zu einer Verringerung der Verbundmasse bei den GFG-Mitteln komme. Des Weiteren dürfe es nicht zu sonstigen, noch nicht absehbaren außerordentlichen Belastungen kommen.

 

Abschließend informiert Frau Grehling, dass sie beabsichtige, das entsprechende Berichtswesen zu den isolierten corona-bedingten Auswirkungen, welches auch das Gesetz vorsehe, weiterhin im Rahmen des Finanzausschussses vorzunehmen und dabei die Ausführlichkeit der bisherigen Berichte beizubehalten, um die Gremienmitglieder weiterhin vollumfassend informieren zu können.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Plum dankt Frau Grehling für den abermals ausführlichen Bericht. Sie sehe das Berichtswesen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie im Finanzausschuss als richtig angesiedelt an.

 

Ratsherr Schmidt-Ott sieht die vorgesehen Hilfspakete von Bund und Land mit Erleichterung, da sich dadurch abzeichne, dass das zu erwartende Defizit für die Stadt Aachen nicht ganz so gravierend ausfalle wie zuvor angenommen. Er dankt Frau Grehling für den Bericht und wünsche sich ebenfalls eine Berichterstattung in der Ausführlichkeit im Finanzausschuss.

 

Ratsherr Pilgram fragt zum Verständnis nach, ob es bisher noch keine Beschlüsse zu den geplanten Gesetzen gäbe. Hinsichtlich der Abschreibung auf 50 Jahre der corona-isolierten Folgen ab 2025 könne er keine Hilfe für die Kommunen erkennen. Beim vorgesehen Rettungsschirm des Bundes sehe er den Punkt des pauschalen Ausgleichs der Gewerbesteuerverluste für 2020 als wichtigsten Punkt an.

 

Auch Ratsherr Linden dankt Frau Grehling für den ausführlichen Bericht und lobt diesen. Weiter sieht auch er die Zuständigkeit des Berichtswesens im Finanzausschuss als korrekt und zielführend an. Der Forecast sehe auch durch das vorgesehene Konjunkturpaket deutlich besser aus, als noch zum Zeitpunkt der letzten Ausschusssitzung Ende April zu befürchten gewesen sei. Da das Gesetz jedoch noch nicht unterschrieben sei, könne noch nicht von einer Verlässlichkeit ausgegangen werden.

Es sei zwischen den Fraktionen eine gemeinsame Resolution erarbeitet worden, die einen solchen Rettungsschirm fordern würde, und in der Folgewoche in den Rat eingebracht werden solle. Hier müsse man vor dem Hintergrund des Berichts jedoch nochmal überlegen, in wie weit dieser Antrag noch zu überarbeiteten sei, insbesondere hinsichtlich der Forderung nach einer Altschuldenhilfe für Kommunen.

Gleichzeitig müsse zum jetzigen Zeitpunkt auch die Frage gestellt werden, wo kommunale Handlungsnotwendigkeiten entstünden, um Lücken in der Gesetzgebung von Bund und Land aufzufangen und denjenigen zu helfen, die auch nach den entsprechenden Hilfestellungen von Bund und Land noch solche benötigen. Als Beispiel führt Ratsherr Linden die Sondernutzung für Gastronomie, welche zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss noch zu behandeln sei, an, um den lokal ansässigen Unternehmen wirtschaftliche Hilfen zu geben.

 

Ratsherr Schmidt-Ott fragt zum Verständnis nach, ob es ein realistisches Szenario sei, dass die Stadt Aachen gegenbenenfalls nicht von einer Altschuldenlösung betroffen sei, da nur die am stärksten verschuldeten Städte in NRW entlastet werden sollen, sich aber gleichezeitig dennoch die Verbundmasse bei den GFG-Mitteln reduziere, was eine geringe Schlüsselzuweisung für Aachen zur Folge hätte.

 

Frau Grehling führt aus, dass eine Altschuldenhilfe -  unabhängig davon welche Kommunen tatsächlich davon betroffen wären - aus Sicht der Stadt Aachen in keinem Fall zu einer Reduzierung der Schlüsselzuweisung führen dürfe, da dies die entsprechende Belastung künftiger Haushaltsjahre zur Folge hätte. Entsprechend bitte sie hinsichtlich der von Ratsherrn Linden angesprochenen Resolution darum, dass in Bezug auf die Altschuldenhilfe der Hinweis aufgenommen werde, dass diese Hilfe nicht durch die Kommunen mitzufinanzieren sein solle. Das Beispiel Stärkungspakt lasse jedoch befürchten, dass eine solche Altschuldenhilfe ohne Beteiligung der Kommunen über die Reduzierung der Verbundmasse nicht zu erwarten sei.

Bezüglich der Hilfestellung der Kommune, die über die Hilfspakete des Bundes oder des Landes hinausgehe, verweist Frau Grehling auf bereits getroffene Entscheidungen und Fälle, die im nichtöffentlichen Teil zu konkretisieren seien. Hierbei gehe es um lediglich zwei erfolgte Antragstellungen auf Hilfeleistungen bei der Schülerbeförderung bzw. von einer privaten Kindertageseinrichtung. Den wenigen Anträgen auf Hilfeleistungen der Stadt Aachen sei somit vollumfänglich nachgekommen worden. Darüber hinaus würde auch die Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Inanspruchnahme der Unterstützungsleistungen von Bund und Land gut funktionieren.

Hinsichtlich der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie sei von Seiten der Kämmerin kein Veto erfolgt, da die entsprechende Hilfestellung nicht über das Jahr 2020 hinausgehe und somit eben kein unkalkulierbares Risiko für den Haushalt über diesen Zeitraum hinaus darstelle.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Nachgang zur Ausschusssitzung wurde den Ausschussmitgliedern die Präsentation „Haushaltsrechtliche Vorgaben und Auswirkungen: Corona-Krise“ übersendet.

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