09.06.2020 - 18 Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Krott weist darauf hin, dass der vorgeschlagene, geänderte Beschlussvorschlag von CDU und SPD sowohl für den Kita-Bereich als auch für den Bereich der Kindertagespflege gelte.

 

Es wird daher über den vorgelegten, geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD abgestimmt.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 20.05.2015 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

 

Ferner empfiehlt er die Anlage 1 der Satzung ("Beitragstabelle") darüber hinaus wie folgt zu ändern:

1. Für Einkommen bis 40.000 Euro werden für das Kita-Jahr 2020/2021 keine Beiträge erhoben.

2. Die Elternbeiträge für Einkommen zwischen 40.001 Euro und 54.000 Euro werden für das Kita-

Jahr 2020/2021 halbiert (abgerundet).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4316&TOLFDNR=99338&selfaction=print