07.10.2020 - 6 Aufstellung des Denkmals Öcher Schängche;hier: ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Conradt begrüßt Herrn Müller, den Leiter des Kulturbetriebs. Anschließend erteilt sie Frau Willems das Wort.

 

Frau Willems informiert, dass nach einer Mitteilung von FB 61 die beiden Wunschstandorte für das Öcher Schängche (Ritter-Chorus-Straße und Elisengarten) fachbereichsübergreifend geprüft werden im Hinblick auf die folgenden Aspekte:

  • mobilitäts- und verkehrsfachliche Aspekte und Bedarfe (hier auch Barrierearmut im öffentlichen Raum)
  • straßenverkehrsfachliche Aspekte (hier auch: Feuerwehrzufahrten, Rettungswegekonzept Innenstadt, Ver- und Entsorgungsnetzwerk „Müllabfuhr“, aktuelle und absehbare Baustellensituationen)
  • Denkmalfachliche Aspekte im Denkmalbereich / Pfalzbezirk
  • stadtgestalterische Aspekte / Anforderungen an den umgebenden öffentlichen Raum
  • öffentliche Infrastruktur: Anforderungen aus ggf. bestehenden Leitungsnetzen und Infrastrukturbauwerken (hier: Überbaubarkeit)
  • naturschutzfachliche Aspekte / Anforderungen aus ggf. zu schützendem Wurzelwerk

Beide Standortvorschläge waren in den vergangenen Jahren Gegenstand einer Prüfung zur Aufstellung von Radbügeln und mussten seinerzeit für diese Nutzung ausgeschlossen werden.

Eine Verwaltungsvorlage zum Thema ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.11.2020 vorgesehen.

 

Frau Conradt merkt an, dass sie bei dem Runden Tisch am 17.09.2020 den Eindruck gewonnen hatte, dass viele Punkte bereits geklärt sind. Sie fragt Herrn Müller, ob er noch etwas sagen möchte.

 

In einer engagierten Rede stellt Herr Müller nochmals fest, auch wenn die Gestaltung der Figur des Öcher Schängche manchem aufstößt, ist es ein Stück Heimat, für Aachen ein Stück Erinnerungskultur, ein Stück Kulturgeschichte. Und gerade viele Kinder haben durch das Schängche eine frühe kindliche Prägung erhalten. Und das Schängche sei auch innovativ, was auch nicht allen bekannt sei. Wegen Corona werde Karneval wahrscheinlich nicht stattfinden können. Aber das Stockpuppen-Kabarett „Pech & Schwefel“, geschrieben von Wendelin Haverkamp, einem bedeutenden Kabarettisten dieser Stadt, wohl. Er appelliert an die Bezirksvertretung zu handeln. Es sei entscheidend, dass sie heute mit ihrem Beschluss die Richtung vorgebe, damit die Aufstellung des Denkmals rechtzeitig vor dem Jubiläum am 04.05.2021 erfolge. Und zwar an einem Ort, der für die Aachener und die Touristen, vor allem aber für Jugendliche und Kinder gut zu erreichen sei. Die Verwaltung solle am 11.11.2020 einen Vorschlag zum Standort unterbreiten.

 

Herr Dr. Otten bekundet, Herr Müller spreche ihm aus der Seele. Er weist auf die Einbringung und den Beschluss der Bezirksvertretung im Mai 2020 hin und merkt an, er habe so ein bisschen das Gefühl, dass Öcher Schängche sei ein Projekt wie der Berliner Flughafen. Dabei sei das Öcher Schängche einzigartig, ein respektabler Teil der Aachener, wenn nicht sogar der rheinischen Kultur. Deswegen stiftet ein privater Verein der Stadt ein Denkmal, eine touristische Attraktion. Natürlich könne man über die Gestaltung unterschiedlicher Meinung sein. Aber das Öcher Schängche sei bereits eine Kunstfigur, diese müsse man nicht noch mal verfremden. In Paris stehe das Asterix-Denkmal, da sehe Asterix genau so aus, wie er Asterix kenne. Das Öcher Schängche ist eine Stockpuppe; deshalb entspricht die Darstellung derjenigen einer Stockpuppe. Mit einem Beschluss möchte er die Verwaltung daran erinnern, dass nicht sie, sondern die Politik die Maßgaben für die Entscheidung trifft. Und er wirbt für einen einstimmigen Beschluss, der verhindern soll, dass eine Entscheidung am 11.11. nicht getroffen werden kann, weil die Verwaltung die Prüfung noch nicht abgeschlossen hat. Daher wünscht er sich, dass die Bezirksvertretung einen Beschluss fasst, mit dem sie verdeutlicht, dass sie die beiden ausgewählten Standorte präferiert, aber auch sagt, dass wenn zwingende rechtliche Gründe gegen diese Standorte sprechen, ein Alternativstandort von der Verwaltung vorzuschlagen ist, der in entsprechender Entfernung vom Zentrum liegt und touristisch erreichbar ist.

 

Herr Achilles bekundet, dass er die Entscheidung damals mitgetragen hat. Aber man kann die Aufstellung an den beiden Orten nicht erzwingen. Deshalb will er hierzu einem weitergehenden Beschluss nicht zustimmen und schlägt vor, auch einen anderen Standort in Betracht zu ziehen. Natürlich sei man als Bezirksvertretung Aachen-Mitte für die Standortauswahl zuständig, man könne sich das nicht von der Verwaltung wegnehmen lassen. Als Kompromiss, schlägt er ein interfraktionelles Gespräch vor und wünscht eine einvernehmliche Lösung, da das Schängche die Stadt zusammenführen und identitätsstiftend sein solle.

 

Frau Luczak merkt an, dass eine Vorlage fehlt. Das Thema sollte diskutiert werden, von einem Beschluss sei nicht die Rede gewesen. Es gebe noch viele Ungereimtheiten. Wenn die Bezirksvertretung im November beschließe, bliebe noch genügend Zeit, um das Denkmal aufzustellen. Einen Beschluss möchte sie nur auf der Grundlage einer soliden Vorlage fassen.

 

Herr Deloie schließt sich Herrn Achilles an. Er hält es für schädlich, sich auf diese zwei Standorte festzulegen, da beide schwierig sind wegen der Einschränkungen durch das UNESCO Weltkulturerbe des Pfalzbezirks. Dem Wunsch Ausdruck zu verleihen, dass diese beiden Standorte abschließend geprüft werden, hält er aber für richtig.

Im Hinblick auf den Einwand von Frau Luczak stellt er fest, dass es sich um ein ganz normales Verfahren handelt: Der Antrag liegt vor, er ist auf der Tagesordnung. Und wenn man das Öcher Schängche weiterbringen wolle, bedeute dies, dass man heute einen Beschluss fassen müsse. Denn die Verwaltung müsse noch prüfen. Wenn man dies heute nicht veranlasse, müsse man das auf der November-Sitzung tun. Dies könne leicht zu zeitlichen Problemen führen. Damit wäre dem Verein noch weniger gedient.

Daher regt er an, heute die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob auch andere Standorte in Frage kommen. In diesem Zusammenhang schlägt er vor, auch die neugestaltete Grünfläche an der Sandkaulstraße in der Nähe der Alexanderstraße, einen ehemaligen Spielort der Puppenbühne, als Standort in die Prüfung aufzunehmen.

 

Herr Dr. Otten führt aus, präferieren bedeute nicht, dass es einer dieser beiden Standorte sein müsse. Wie Herr Deloie zu Recht angemerkt habe, könne die Prüfung z.B. die Unvereinbarkeit mit dem Pfalzbezirk ergeben. Was er verhindern wolle, sei am 11.11. eine Vorlage, in der stehe, dass beide Standorte nicht funktionieren. Dann müsse eine neue Runde gedreht werden, was bedeute, dass das Denkmal in keinen Fall aufgestellt werden könne bis zum 100sten Geburtstag des Schängches. Dies sei aber das Ziel. Man habe sich dieser Sache angenommen und stehe hier auch in der Verantwortung, das Verfahren so weit voran zu treiben, dass eine rechtzeitige Aufstellung erfolgen kann. Um dies sicherzustellen regt er an, heute durch seinen eben dargelegten Beschlussvorschlag Vorsorge zu betreiben. Die Verwaltung solle prüfen, dann könne bis zum 11.11. eine Vorlage erarbeitet sein, die eine Entscheidungsgrundlage biete. Hierfür wirbt er nochmals bei Herrn Achilles.

 

Herr Klopstein bekundet, dass man die Argumente, die gegen eine Aufstellung des Denkmals an den beiden präferierten Standorten im Pfalzbereich sprechen, jetzt bereits kenne. Daher schlägt er vor, die Aufstellorte, die bei der letzten Beratung schon vorlagen, von der Verwaltung bis zum Ausführungsbeschluss prüfen zu lassen, damit die Bezirksvertretung am 11.11.2020 einen davon beschließen könne.

 

Herr Achilles bekundet, sein Problem bestehe in der sehr scharfen Formulierung, dass „zwingende rechtliche Gründe dagegen sprechen“ müssen. Hiermit erzeuge man eine sehr hohe Hürde und dies würde er nicht mitmachen. Er fragt daher, ob es nicht besser sei, die Verwaltung klar damit zu beauftragen, am 11.11. einen Beschlussvorschlag vorzulegen, aus dem man dann einen Standort beschließt, der sowohl rechtlich umsetzbar als auch innenstadtnah ist.

 

Frau Luczak regt im Hinblick auf die Aufstellorte an, die bei der letzten Beratung schon vorlagen, die Verwaltung solle hieraus Standorte unter Beachtung der von ihr aufgeführten Aspekte prüfen. Zu den beiden wahrscheinlich nicht realisierbaren Standorten möchte sie keinen Beschluss fassen.

 

Frau Conradt gibt zu bedenken, dass die beiden Standorte vom Verein als Wunschstandorte benannt worden seien. Dies hieße natürlich nicht, dass es keine anderen gebe. Aber man würde sich dann über die Wünsche des Vereins hinwegsetzen. Das Geld für die Aufstellung sei bereits gespendet. Daher bestehe die Erwartung, dass das Denkmal aufgestellt wird, und zwar nicht irgendwo.

 

Herr Dr. Otten pflichtet Frau Conradt bei. Er fügt hinzu, dass es schön gewesen wäre, wenn die Verwaltung am Runden Tisch gesagt hätte, dass man geprüft habe, aber keiner der beiden Wunschorte möglich sei. Dies hätte man dann dem Verein so mitteilen können. Aber das sei nicht passiert. So stellt er die Frage, was nun zu tun sei. Da es nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei, im Pfalzbereich etwas aufzustellen und die Verwaltung bis jetzt auch nicht gesagt habe, dass die beiden Wunschstandorte nicht möglich seien, schlägt er vor, diese Standorte von der Verwaltung prüfen zu lassen - und dabei sei es die Profession des Juristen, die ihn zwinge zu sagen - „nur dann, wenn zwingende Gründe entgegenstehen“, möchte ich von den präferierten Standorten abweichen. Dies mache deutlich, dass er sich die Entscheidung nicht aus den Händen nehmen lassen wolle. Gibt es aber solche Gründe, dann nein, dann ein anderer Standort. Hierzu schlägt er vor in einem Hilfsantrag zu sagen, wenn die Aufstellung an beiden präferierten Standorten nicht gehe, dann soll die Verwaltung einen geeigneten Standort vorschlagen, der dem Grundsatz der beiden anderen Standorte entspricht: innenstadtnah und touristisch erreichbar.

Mit diesem Vorgehen käme man dem Verein entgegen und die Bezirksvertretung käme auch ihrer Pflicht nach. Und die Verwaltung kann und soll prüfen.

 

Herr Deloie pflichtet Herrn Dr. Otten bei. Er möchte sich wenn möglich nicht über den Wunsch des Vereins hinwegsetzen. Aber die Verwaltung besitzt mehr Kenntnisse über die bestehenden Restriktionen. Er befürwortet, die Standortfrage zu öffnen, und trotzdem zuvor klar zu sagen, was eigentlich gewünscht ist. Dann verweist Herr Deloie noch darauf, dass im unmittelbaren Bereich der Kaiserpfalz z.B. Tastpulte aufgestellt wurden. Daher ist er guter Dinge, dass die Verwaltung hier für das Denkmal auch einen Platz findet.

 

Herr Moselage regt an, die Verwaltung solle einen auf seine Umsetzbarkeit geprüften Standort vorschlagen.

 

Sodann formuliert Herr Dr. Otten nachfolgenden Beschlussvorschlag, über den Frau Conradt abstimmen lässt:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der bereits vorgeschlagenen Standorte zu prüfen.

Sollte die Umsetzung der Standorte rechtlich nicht möglich sein, so wird die Verwaltung beauftragt, einen alternativen, bereits auf seine Umsetzbarkeit geprüften Standort vorzuschlagen, der den Anforderungen der vom Verein gewünschten Standorte am nächsten kommt.

 

Frau Conradt dankt Herrn Müller.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der bereits vorgeschlagenen Standorte zu prüfen.

Sollte die Umsetzung der Standorte rechtlich nicht möglich sein, so wird die Verwaltung beauftragt, einen alternativen, bereits auf seine Umsetzbarkeit geprüften Standort vorzuschlagen, der den Anforderungen der vom Verein gewünschten Standorte am nächsten kommt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage