24.06.2020 - 7 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Gilson begrüßt die Frau Fischer von FB 61 und Schippers vom Büro BKR und dankt Ihnen für die geleistete Arbeit und die hervorragende Aufbereitung der Planungsunterlagen für den neuen FNP.

 

Frau Fischer erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation, die als Datei dem Protokoll beigefügt ist und betont, dass man sich nach einer langen Planungsphase auf der Zielgeraden befindet.

 

Herr Knörzer führt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass man dem FNP zustimme, um das Gesamtpakt nicht zu gefährden, allerdings sei der Flächenverbrauch in Aachen weiterhin enorm und werde auch mit der Neuaufstellung des FNP nicht eingedämmt. Aus seiner Sicht sei es bedauerlich, dass man sich in den Beratungen gegen die Anträge seiner Fraktion zum Erhalt des Biotopverbunds im Bereich der Bahnanlagen am Campus West und dem Erhalt einer Streuobstwiese im Bereich Finkenhag zugunsten einer Bebauung ausgesprochen habe.

Zu seiner Frage hinsichtlich der Vereinbarkeit bei der Entwicklung des Landschaftsplans mit den Festsetungen des FNP teilt Frau Fischer mit, dass die Ziele des Landschaftsplans mit denen des FNP aufeinander abgestimmt sind.

 

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der

Offenlage und der Wiederholung der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der

Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den

Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Laurensberg empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich festzuhalten. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig Ablehnung: Enthaltung: ohne

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4363&TOLFDNR=99686&selfaction=print