24.06.2020 - 9 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Frau Fischer vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie Frau Schippers vom Büro für Kommunal- und Regionalplanung.

 

Frau Fischer berichtet anhand einer Präsentation über die bisherigen und zukünftigen Planungen des Flächennutzungsplanes und geht dabei insbesondere auf die darin aufgeführten Flächen im Bezirk Aachen-Richterich ein, zu denen Eingaben erfolgt sind. Die Präsentation ist in allris als Anlage hinterlegt.

 

Herr Bezirksvertreter Feil (Bündnis 90/Die Grünen) erinnert, dass man sich bereits in den vorherigen Beratungen 2015 (2019) für eine Verkleinerung der Fläche Uersfeld ausgesprochen habe. Er führt weiter aus, dass die Fläche sowohl städtebaulich als auch umwelttechnisch als problematisch anzusehen ist. Eine Ausweitung der Bebauung würde zu Lasten von Biotopen und Landschaften gehen. Er weist darauf hin, dass auch das Land mit der Aufnahme dieser Fläche im Flächennutzungsplan nicht einverstanden ist. Er bringt daher sein Unverständnis zum Ausdruck, warum die Fläche so in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurde.

Ungeachtet dessen spricht er sich dafür aus den Flächennutzungsplan grundsätzlich zu empfehlen.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bedankt sich für den Vortrag und  unterstützt die Ausführungen des Herrn Bezirksvertreters Feil (Bündnis 90/Die Grünen). Sie äußert ebenfalls ihr Unverständnis über die Aufnahme dieser kleinen Fläche in den Flächennutzungsplan, da dies baulich nicht sinnvoll erscheint.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der

Offenlage und der Wiederholung der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der

Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den

Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich festzuhalten. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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