07.02.2020 - 3.1 Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Wahlausschuss
- Datum:
- Fr., 07.02.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- verwiesen
Beratung
Der Vorsitzende verweist auf die zu dem Tagesordnungspunkt übermittelten Unterlagen, die jedoch so kurzfristig versandt worden seien, dass von einem weiteren Beratungsbedarf auf Seiten der Ausschussmitglieder auszugehen sei. Er schlägt eine Vertagung vor.
Seitens der Verwaltung seien mehrere Vorschläge zur Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen versandt worden. Grund hierfür sei unter anderem die mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 20.12.2019 neu beurteilte Abweichungstoleranz sowohl hinsichtlich der Einwohner*innen- als auch der Wahlberechtigtenzahlen von nunmehr 15 % statt zuvor 25%, welche Neuberechnungen nach sich gezogen haben.
Des Weiteren habe man erst kurzfristig die Zahlen der Wahlberechtigten auf städteregionaler Ebene erhalten, die wiederum zu Neuberechnungen geführt hätten. Wenngleich die Stadt Aachen originär lediglich für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke zuständig sei, habe man diese ebenfalls in die Berechnungen einfließen lassen, um nachhaltige Einteilungsprobleme auf städteregionaler Ebene zu vermeiden.
Im Ergebnis seien damit mehrere Vorschläge an die Wahlausschussmitglieder versandt worden.
Frau Stühlen, Fachbereich Verwaltungsleitung, stellt den Verlauf der Vorlagenerstellung dar und gibt einen Überblick über die im Zuge der Kommunalwahlbezirkseinteilung erarbeiteten Vorschläge. Einer dieser Vorschläge beinhalte die Neueinteilung des Stimmbezirks 6504 im Stadtbezirk Laurensberg. Grund hierfür sei die hohe Zahl der Einwohner*innen ebenso wie der Wahlberechtigten, die die Einteilung auf städteregionaler Ebene erschwerten.
Man habe im Zuge dessen eine Variante entwickelt, die die Teilung des Stimmbezirks 6504 dergestalt vorgesehen habe, dass benachbarte Stimmbezirke des Stadtbezirks Aachen-Mitte einzelne Wohngebiete des 6504 mit aufnehmen. Dies wiederum würde jedoch die Änderung der Hauptsatzung nach sich ziehen.
Aus diesem Grunde habe man eine zweite Variante entwickelt, die ebenfalls die Teilung des Stimmbezirks 6504 vorsehe, aber mit der Bildung zweier neuer Stimmbezirke 6509 und 6510 einhergehe. Diese würden weiterhin dem Stadtbezirk Laurensberg zugeordnet bleiben. Um eine Verkleinerung des Kommunalwahlbezirks 29 zu erreichen, sei es notwendig, diese Stimmbezirke anderen Kommunalwahlbezirken zuzuordnen.
Stadtdirektorin Grehling ergänzt, dass sich Variante A in der Ursprungsvorlage deshalb im Nachhinein als schwierig dargestellt habe, weil sich anhand der nachgereichten Wahlberechtigtenzahlen auf städteregionaler Ebene herausgestellt habe, dass diese nicht mit den Kautelen des Verfassungsgerichtshofes in Einklang zu bringen seien. Aus diesem Grunde habe man die Berechnungen fortentwickelt. Damit gehe einher, dass weitere Abweichungen hinsichtlich der Regionswahlbezirkseinteilung erfolgten, die noch einmal auf den Prüfstand zu stellen seien, Eine Vertagung der Sitzung sei daher sinnvoll.
Bei den Kommunalwahlbezirksebene ergäben sich keinerlei Probleme, lediglich die Zusammenfassung zu Regionswahlbezirken gestalte sich als schwierig, so der Vorsitzende. Man sei jedoch versucht, trotz der Reduzierung der Kommunalwahlbezirke sowohl hinsichtlich der dieser als auch der Regionswahlbezirke möglichst geringe Abweichungen vom Status Quo zu erreichen.
Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, legt die Unterschiede zwischen den verschiedenen Varianten dar. Mit den zuletzt vorgelegten Unterlagen seien Verschiebungen obsolet geworden, die jedoch noch keinen Niederschlag in der letzten Version gefunden haben. Dieser Umstand ebenso wie die Kurzfristigkeit der zuletzt eingereichten Unterlagen mache eine Beratung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Er fragt weiter, ob sich eine etwaige Überschreitung bei einer Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke nicht mit dem Sondercharakter der StädteRegion Aachen begründen ließe. Schließlich sei die Stadt Aachen als kreisfreie Stadt Mitglied in einem kreisähnlichen Gebilde, was in dieser Form einmalig in Nordrhein-Westfalen sei. Dies mache es schwierig, die verschiedenen Größenordnungen zusammenzufassen. Würde man der StädteRegion jeden Handlungsspielraum lassen wollen, würde dies den eigenen ungleich auf 7% einschränken.
Der Vorsitzende erklärt, dass jede Überschreitung einen Begründungszwang nach sich ziehe. Es sei daher geboten, eine unangreifbare Lösung abzubilden.
Ratsherr Lübben, Fraktion Die Grüne, fragt, warum man weitere Berechnungen zu Variante A anstelle, wenn doch Variante B rechnerisch sicher sei. Des Weiteren bitte er um Auskunft darüber, ob die von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier in seinem Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Philipp vorgelegte Variante den Maßgaben entspreche.
Stadtdirektorin Grehling verweist auf die Tischvorlage. Das Schreiben von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier konstatiere schlichtweg eine andere Rechtsauffassung als die, die unter Variante A in der Ursprungsvorlage dargestellt worden sei. Bei den Berechnungen habe man nicht nur die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes zu der 15%igen Abweichungstoleranz zu beachten, sondern eben auch die Einhaltung der Stadtbezirksgrenzen wie der sozialräumlichen Zusammenhänge. Mit der seitens der StädteRegion dargestellten Lösung hebe man diese räumlichen Zusammenhänge auf.
Im Sinne des Prinzips einer verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Auslegung sei es daher geboten, zu prüfen, ob mehrere Varianten die kommunalen Strukturen der Stadt Aachen abzubilden im Stande seien. Das Unterlassen einer solchen Prüfung ziehe schließlich ebenfalls einen Begründungszwang nach sich. Aus diesem Grunde habe man die Berechnungen fortentwickelt.
Bezirksbürgermeisterin Eschweiler, CDU-Fraktion, dankt der Verwaltung für die Vorlage. Auch sie sehe eine heutige Entscheidung als nicht durchführbar.
Sie stellt klar, dass es nicht darum gehe, einer Variante zwingend den Vorzug zu geben, sondern eine Einteilung zu beschließen, die die Städtestruktur ebenfalls mit abbilde. Die hier dargestellte Variante B sei nicht mit der derzeitig geltenden Einteilung vergleichbar. Während bei einer Einteilung mit 32 Kommunalwahlbezirken Aachen-Kornelimünster mit Stolberg und Aachen-Walheim mit Roetgen zu jeweiligen Regionalwahlbezirken zusammengefasst seien, würde man nunmehr bei einer Einteilung mit 29 Kommunalwahlbezirken - auf die die Stadt Aachen zwingend aufgrund der Einwohnerzahlen habe reduzieren müssen - und bei einer Empfehlung der Variante B Aachen-Kornelimünster mit Driescher Hof zusammenbringen. Beide Bezirke würden jedoch deutlich durch die bestehenden Stadtstrukturen voneinander getrennt. Dagegen schließen sich Aachen-Richterich und Herzogenrath auch sozialräumlich aneinander an. Aufgrund der verschiedenen seitens des Verfassungsgerichtshofes in den Blick genommenen Punkte sei es umso wichtiger, dass seitens der Verwaltung mehrere Varianten vorgestellt würden, die alle Punkte abbilden.
Ratsfrau Parting, SPD-Fraktion, schließt sich dem Wunsch nach Vertagung an. Sie dankt der Verwaltung für die Vorlage, mit der versucht werde, die räumlichen Gegebenheiten zusammenzuhalten.
Sie bitte von weiteren Prüfungen über die kommende Woche hinaus abzusehen, weil der zeitliche Verzug sonst zu groß wäre. Der Sitzungstermin sollte spätestens in der kommenden Woche stattfinden.
Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, konstatiert, dass seitens der StädteRegion und der Stadt Aachen offensichtlich unterschiedliche Ansätze präferiert würden. Für die Stadt Aachen sollten die bezirklichen Grenzen soweit möglich erhalten werden. Mit Variante B würde Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim durchschnitten. Es sei wichtig, hier den Interessen der Stadt Aachen den Vorzug zu geben, sofern die hiermit einhergehende Lösung rechtlich sicher abbildbar sei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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207,6 kB
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