19.02.2020 - 1 Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur Sitzung des Wahlausschusses und verweist auf die Einladung nebst Anlagen, welche als einzigen Tagesordnungspunkt die Einteilung des Wahlgebietes in Kommunalwahlbezirke vorsehe.

Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.

Er verweist auf die in der Vorlage enthaltenen Berechnungen, die die Bildung der Kommunalwahlbezirke für das Stadtgebiet unter Einhaltung der engen, durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW festgesetzten 15%-Ober- bzw. Untergrenzen zum Inhalt hätten. Im Zuge der mehrfachen Berechnungen habe man feststellen müssen, dass sich nicht sämtliche Zielkonflikte hätten auflösen lassen.

Insbesondere Stadtbezirksgrenzen und sozialräumliche Zusammenhänge stellten besondere Herausforderungen dar.

Das vorgelegte Zahlenwerk orientiere sich natürlich strikt an den rechnerischen Vorgaben bezüglich der Einteilung der Kommunalwahlbezirke, aber auch an den möglichen Gestaltungen der Regionswahlbezirke.  Es verhindere mit größter Sicherheit etwaige Überschreitungen dieser Regionswahlbezirke. Andere Lösungen mit anderen Prioritätensetzungen wären sicherlich denkbar. Eine stärkere Priorisierung des sozialräumlichen Gefüges und der Einhaltung der Stadtbezirksgrenzen bedeute aber gleichzeitig eine zu rechtfertigende Überschreitung der 15% Obergrenze, die im Nachgang für die StädteRegion ein Problem darstellen könnte.

Wichtig sei, heute zu einem rechtssicheren Beschluss zu kommen. Sei dies nicht der Fall, sei das Abhalten einer weiteren Sitzung, die bis zum 29.02.2020 stattfinden müsse, angezeigt.

 

Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, weist auf einige notwendige Korrekturen redaktioneller und darstellungsbezogener Art hin, die von Stadtdirektorin Grehling zugesagt werden.

 

Ratsherr Lübben, Fraktion Die Grüne, dankt der Verwaltung für die umfangreiche und detaillierte Vorlage, die sehr viel Aufschluss über den rechnerischen Weg gegeben habe. Er werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Bezirksbürgermeisterin Eschweiler, CDU-Fraktion, schließt sich dem Dank an die Verwaltung an.

Heute gehe es ausschließlich um den Beschluss zur Bildung der Kommunalwahlbezirke. Wenngleich man ebenfalls die Regionswahlbezirke im Blick habe, sei es oberste Priorität, für das städtische Wahlgebiet eine rechtssichere Lösung zu beschließen. Hier gelte es, Abwägungen zu treffen.

Die große Koalition könne dem Verwaltungsvorschlag in großen Teilen folgen, plädiere jedoch dafür, die beiden neu gebildeten Stimmbezirke 6509 und 6510 im Kommunalwahlbezirk 29 zu belassen. Durch die Zuweisung des Stimmbezirks 6510 zu Kommunalwahlbezirk 8 seien mit Laurensberg, Aachen-Mitte und Haaren insgesamt drei Stadtbezirksgrenzen betroffen. Dies sei nicht haltbar.

Zudem sehe man bei Stimmbezirk 6509 aufgrund seiner Größe das Wahlgeheimnis gefährdet.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass diese Änderung im Hinblick auf die Kommunalwahlbezirkseinteilung unproblematisch sei. Sämtliche Kommunalwahlbezirke bewegten sich sowohl hinsichtlich der Zahlen der Einwohner*innen als auch der der Wahlberechtigten innerhalb der seitens des Verfassungsgerichtshofes vorgegebenen 15%-Ober- wie Untergrenzen. Mit der Zuordnung der Stimmbezirke 6509 und 6510 in den Kommunalwahlbezirk 29 würde zudem dem Urteil insofern Rechnung getragen, als dass an betreffender Stelle die Stadtbezirksgrenze Aachen-Mitte und Laurensberg eingehalten würde.

Mit der Einteilung der Kommunalwahlbezirke sei auch die originäre Zuständigkeit der Stadt erfüllt.

Allerdings ergäben sich auf der Ebene der StädteRegion Überschreitungen.

Bei der „Überlappung“ von Aachen-Richterich mit Herzogenrath/Bank und einer Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke 28 und 29 zu einem Regionswahlbezirk würde der Durchschnittswert der betreffenden Wahlberechtigten  um 23,52 % überschritten. Bei der „Überlappung“ von Aachen-Walheim mit Roetgen und einer Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke 29 und 30 zu einem Regionswahlbezirk betrüge die Überschreitung 21,18 %.

Diese Überschreitungen, jenseits der grundsätzlich zulässigen 15% Über- bzw. Unterschreitung,  wären seitens der StädteRegion mit Blick auf die Besonderheit der üblichen Strukturen eines Kommunalwahlbezirks einer kreisfreien Stadt im Sinne des Urteils des Verfassungsgerichtshofes verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.

 

Seitens der großen Koalition sei man davon überzeugt, dass das Zerreißen von insgesamt drei Bezirksgrenzen schwerer wiege, weshalb die Überschreitung gut begründbar sei, so Bezirksbürgermeisterin Eschweiler, CDU-Fraktion. Man sei nicht in Kenntnis, wie die StädteRegion die Regionswahlbezirke bilden werde. Man halte das Risiko deshalb für überschaubar.

 

Ratsfrau Parting, SPD-Fraktion, erklärt ergänzend, dass man die Zusammenfassung von insgesamt drei Stadtbezirken zu einem Kommunalwahlbezirk für hoch problematisch halte. Der Gesetzgeber habe die Einhaltung der Stadtbezirksgrenzen explizit gesetzlich fixiert. In der Abwägung wiege dieses Argument eindeutig schwerer. Für die Stadt Aachen sei man auf der rechtssicheren Seite, für die StädteRegion sei die Überschreitung gut begründbar.

 

Der Vorsitzende stellt sodann die insbesondere um die redaktionellen Änderungen unter Berücksichtigung des Antrags der CDU und SPD Fraktionen bereinigte Vorlage zur Abstimmung.

Auf Nachfrage sichert die Stadtdirektorin Ratsherrn Lübben zu, sein beabsichtigtes Stimmverhalten neben dem Abstimmungsgang nochmals ausdrücklich festzuhalten: Ratsherr Lübben erklärt, er wolle nach wie vor der Verwaltungsvorlage wie vorgelegt zustimmen.

 

Somit wird abgestimmt über den Antrag:

 

Der Wahlausschuss des Stadt Aachen beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen gem. Anlage dieser Vorlage mit folgender Änderung: Die Stimmbezirke 6509 und 6510 werden dem Kommunalwahlbezirk 29 zugeordnet, um die bezirklichen Grenzen einzuhalten. Mit dieser Zuordnung liegt Kommunalwahlbezirk 29 weiterhin innerhalb der 15%-Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl.

Der Wahlausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit zur Einteilung der Regionswahlbezirke beim Wahlausschuss der StädteRegion Aachen liegt.

Reduzieren

Beschluss:

Der Wahlausschuss des Stadt Aachen beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich wie beantragt:

 

Die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen gem. Anlage dieser Vorlage mit folgender Änderung: Die Stimmbezirke 6509 und 6510 werden dem Kommunalwahlbezirk 29 zugeordnet, um die bezirklichen Grenzen einzuhalten. Mit dieser Zuordnung liegt Kommunalwahlbezirk 29 weiterhin innerhalb der 15%-Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl.

Der Wahlausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit zur Einteilung der Regionswahlbezirke beim Wahlausschuss der StädteRegion Aachen liegt.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Im Zuge der als Beschlussfolge vorzunehmenden Bereinigung ist festgestellt worden, dass die zur Beschlussfassung vorgelegte Vorlage auf Grund eines übernommenen Darstellungsfehlers der Tischvorlage vom 07.02.2020 in Anlage 1 eine fehlerhafte Zuordnung des Stimmbezirks 3606 in der tabellarischen Erfassung aufwies. Wie aus Anlage 2 der Einladungen zu den Sitzungen vom 07.02.2020 wie vom 19.02.2020 ersichtlich, kann dieser Stimmbezirk nur dem Kommunalwahlbezirk 14 zugeordnet werden. In der Folge sind 767 Wahlberechtigte (Stand 31.12.2019) aus Kommunalwahlbezirk 13 in Kommunalwahlbezirk 14 zu übertragen, was bei der angenommenen Zuteilung der Regionswahlbezirke, deren Gliederung alleine der Entscheidung der StädteRegion obliegt, für den Fall des „überlappenden“ Regionswahlbezirks Aachen-Richterich mit Herzogenrath zu einer weitergehenden Überschreitung der Wahlberechtigtenzahl in Regionswahlbezirk 21 (Kommunalwahlbezirk 14 zusammengefasst mit Kommunalwahlbezirk 16) in Höhe von 15,78 % führen würde.

 

Die offensichtlich redaktionellen und darstellungsbezogenen Korrekturen sind der Sitzung als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage