14.09.2020 - 2 Feststellung des (ggf. endgültigen) Ergebnisses...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Wahlausschuss nimmt keine rechnerischen Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vor. Bedenken werden ebenfalls nicht vorgetragen.

 

 

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Beschluss:

Nach Maßgabe des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. §§ 61 und 75 d Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der jeweils gültigen Fassung stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen vom 13.09.2020 wie folgt fest:

 

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergibt folgendes Gesamtergebnis:

 

Wahlberechtigte

192.502

Wähler/innen

102.818

Ungültige Stimmen

819

Gültige Stimmen

101.999

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

 

Bewerber/in (Name)

Name/n der Partei/en oder

Wählergruppe/n, Kennwort

Stimmen

Baal, Harald

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

25.253

Dopatka, Mathias

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

23.031

Keupen, Sibylle

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

39.662

Deumens, Leo

DIE LINKE (DIE LINKE)

2.397

Helg, Wilhelm

Freie Demokratische Partei (FDP)

3.122

Achilles, Matthias

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

848

Mohr, Markus

Alternative für Deutschland (AfD)

3.387

Haupts, Ralf

Unabhängige Wähler Gemeinschaft

UWG BÜRGERWILLE

AACHEN (UWG Aachen)

932

Franke, Hubert (gen. Hubert

vom Venn)

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

2.112

Böving, Adonis

Einzelbewerber Böving

317

Polzin, Jörg

Einzelbewerber Polzin

938

 

Nach § 46 c Abs. 1 und 2 KWahlG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der/die Bewerber/in gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler/innen für ihn/sie entschieden hat. Erhält keiner von mehreren Bewerbern/Bewerberinnen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/ Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem/der Wahlleiter/in zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt.

Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind 51.000 Stimmen.

Der Wahlausschuss stellt fest, dass die Bewerberin Sibylle Keupen (Wahlvorschlag Nr.: 3)

mit 39.662 Stimmen und der Bewerber Harald Baal (Wahlvorschlag Nr.: 1) mit 25.253 Stimmen die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben und an der Stichwahl teilnehmen.

 

Der Vorsitzende verkündet das Wahlergebnis.

 

Die Sitzung war öffentlich.

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