04.11.2020 - 6 Festlegung der Zahl der zu wählenden ehrenamtli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Oberbürgermeisterin weist darauf hin, dass in den Erläuterungen zur Sitzung nach §67 der Gemeindeordnung aus der Mitte des Rates ehrenamtliche Stellvertreter*innen zu wählen sind,  die sie bei der Leitung der Ratssitzung und repräsentativen Aufgaben vertreten.

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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, 3 ehrenamtliche Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters zu wählen.

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