25.11.2020 - 12 Einrichtung von Tempo 30 im gesamten Stadtgebie...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Bezirksvertreter Küppers dankt für die Erläuterungen der Verwaltung in der Beschlussvorlage. Gleichzeitig bedauerte er das Ergebnis. Insbesondere vor dem Hintergrund der erwiesenen Lärmbelastung sei zumindest ein zeitlich auf die Nachtstunden begrenztes Tempo-30-Gebot sinnvoll.

Frau Strehle entgegnet, dass dies grundsätzlich möglich sei, wenn die Lärm-Messwerte diese Notwendigkeit darstellen. Die Verwaltung werde dies erneut prüfen.  

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Beschluss: (einstimmig)

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf den bisher noch nicht durch Tempo 30 erfassten Vorfahrtstraßen rechtlich nicht zulässig ist.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4398&TOLFDNR=101728&selfaction=print