08.12.2020 - 10 23. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässeru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Sinning (sachk. Bürger) fragt bezüglich der in der Vorlage dargestellten Zunahme der Frischwassermenge nach dem Grund für den Anstieg.

 

Auch Ratsherr Pilgram betont die Auffälligkeit des Anstiegs des Frischwasserverbrauchs. Des Weiteren stelle sich vor dem Hintergrund der angegebenen Zunahme der versiegelten Flächen (Erschließungen in Höhe von rund 100.000 m²) die Frage, ob nicht eine Entsiegelung von Flächen oder eine Erschließung ohne die Notwendigkeit von Versiegelungen angebracht sei.

 

Herr Larosch bestätigt, dass der Frischwasserverbrauch - gegensätzlich zu den Vorjahren - gestiegen sei. Ursächlich sei dafür weniger die geringfügig gestiegene Einwohnerzahl, sondern vielmehr ein langsamer, aber signifikanter Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauchs.

Versiegelte Flächen würden insofern ein Problem darstellen, dass mit deren Zunahme mehr Geld für Regenrückhaltebecken ausgegeben werden müsse. Zunehmende Starkregenereignisse würden künftig zusätzliche finanzielle Risiken darstellen, ausgedrückt durch entsprechenden Entsorgungsbedarf und Versicherungsleistungen. Noch seien jedoch die Auswirkungen auf die Gebührenzahler minimal.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 23. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4428&TOLFDNR=101881&selfaction=print