08.06.2021 - 4 Hygienekonzept und Lüftungstechnik im Eurogress...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Frau Wulf verweist auf die versandten Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt. Seit Beginn der Pan-demie sind die RLT-Anlagen im Eurogress vom Umluftbetrieb auf 100% Außenluftanteil (= 0% Umluft-anteil) eingestellt worden, d.h., dass seit Pandemiebeginn die maximalen Luftaustauschmengen gefah-ren werden. Die Luftmengen betragen bei Vollbelegung üblicherweise 10 m³/Person und Stunde, so dass für reduzierte Besucherzahlen ein Frischluftvolumen von mindestens 40 m³/Person und Stunde zur Verfügung steht.

Laut den Prüfberichten des TÜV-Rheinland stehen in den verschiedenen Räumen folgende Luftmengen zur Verfügung:

 

 Europa-Saal  50.000 m³/Stunde  Luftwechselrate: 3/Std. = alle 20 Min.

 Brüssel-Saal  20.000 m³/Stunde Luftwechselrate: 5/Std. = alle 12 Min.

 K1/K2   12.500 m³/Stunde Luftwechselrate: 6/Std. = alle 10 Min.

 Tagungstreff  3.300 m³/Stunde Luftwechselrate: 6/Std. = alle 10 Min.

 

In Bezug auf die durch das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut durchgeführte Studie zur räumlichen Aus-breitung von Aerosolen und CO2 im Europa-Saal führt Sie weiter aus, dass trotz der beschriebenen Maßnahmen im Betrieb der RLT-Anlage im Europa-Saal verschieden hohe Aerosolkonzentration an unterschiedlichen Messstellen im Saal aufgetreten sind. Um diesen Schwankungen entgegen zu treten, sind zusätzlich Luftreinigungsgeräte im Einsatz (Europa Saal, Brüssel Saal, Konferenzraum 1 / 2), durch deren Betrieb ein noch schnellerer Abbau der Aerosollast erfolgt. Darüber hinaus werden Partikel und Aerosole durch ein hochwertiges in die Geräte integriertes Filtersystem in den Räumen reduziert. Neben weiteren Maßnahmen, die aus dem Eurogress internen Hygienekonzept umgesetzt werden, sind in der Zwischenzeit sechs Mitarbeitende zu zertifizierten (TÜV) Hygienebeauftragten für Veranstaltungs-stätten ausgebildet worden.

 

Herr Fischer bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und bittet darum, die aus den Untersu-chungsergebnissen gewonnenen Erkenntnisse anderen Fachbereichen, z.B. E 26 (Schulgebäude) zur Verfügung zu stellen. Frau Wulf bemerkt dazu, dass die Ergebnisse der Studie nicht 1:1 auf andere Räumlichkeiten zu übertragen seien, insbesondere nicht auf Schulgebäude, die über keine Lüftungsan-lagen verfügen.

 

Frau Keller schließt sich Herrn Fischer an.

 

Herr Jacoby weist darauf hin, dass im Betriebsausschuss Eurogress keine Aussagen zu anderen Lie-genschaften getroffen werden können, vor allem, da in Schulgebäuden gänzlich andere Bedingungen vorliegen. Hier muss die Verwaltung objektspezifisch prüfen.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.