22.06.2021 - 5 Erster Quartalsbericht 2021 des Gebäudemanageme...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Ferber weist auf die vorliegenden Ausführungen hin. Sie ergänzt, dass die Betriebsleitung gemäß § 20 EigVO NRW die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten habe.

Dies sei entsprechend vorab erfolgt. Auch künftig solle die Kämmerin, die Oberbürgermeisterin sowie die Aussschussmitglieder*innen des Betriebsausschusses Gebäudemanagement eine kurze Vorab-Berichterstattung zum Quartalsbericht erhalten.

 

Frau Ferber erläutert weiter ergänzend, dass sich nach jetzigem Stand der prognostizierte Verlust wahrscheinlich unter dem planmäßigen Verlust bewegen wird.

Der Umsetzungsstand der Maßnahmen sei nach derzeitigem Stand im angemessenen Bereich, das Gebäudemanagement und die Mitarbeiter*innen jedoch damit verbunden an der Grenze der Belastbarkeit.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den ersten Quartalsbericht 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 Ablehnung:0 Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage