02.03.2021 - 12 Ratsantrag Nr. 565/17 der Ratsfraktion der GRÜN...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ratsherr Pilgram erläutert, dass seiner Fraktion aufgrund der bereits erfolgten Diskussionen beim letzten Online-Meeting bewusst sei, dass kein Entscheidungsbeschluss im Finanzausschuss getroffen werden könne. Wunsch der Grünen sei vielmehr eine Verweisung auf den Hauptausschuss oder Rat aufgrund der dort gegebenen Zuständigkeit. Die Zielfeldkarte weise gegenwärtig vier Ziele auf. Dem Thema Klimaschutz werde immer größerer Bedeutung beigemessen, was sich auch in der inhaltlichen Diskussion der letzten Zeit widerspiegele und auch im Haushalt abgebildet sei. Die Zielfeldkarte diene der Identifikation grundsätzlicher Ziele städtischen Handelns. Hierzu müsse der Klimaschutz mittlerweile zweifellos hinzugezählt werden. Aus dem Grund sei aus Sicht seiner Fraktion daher die Empfehlung der Erweiterung der Zielfeldkarte um das Thema Klimaschutz inklusive der vier aufgeführten Unterpunkte sowie die anschließende Beschlussfassung im Rat wichtig. Hierzu bitte er das Gremium um zustimmende Empfehlung.

 

Ratsherr Baal argumentiert, dass der bereits aus 2019 stammende Ratsantrag im falschen Ausschuss gelandet sei. Seinerzeit sei die Thematik der Zielfeldkarte ausführlich im Hauptausschuss diskutiert worden. Er empfehle daher, um den Antrag alsbald behandeln zu können, eine Verweisung des Ratsantrags auf den Hauptausschuss oder den Rat der Stadt Aachen. Eine Zuständigkeit des Finanzausschusses können jedenfalls nicht festgestellt werden, daher könne auch keine Empfehlung vorgenommen werden.

Ratsherr Pilgram entgegnet, dass über die Zuständigkeiten diskutiert werden könne. Dass die Zielfeldkarte in der Vergangenheit im Hauptausschuss thematisiert worden sei, wäre kein zwingendes Argument dafür, dass dies heute ebenfalls so sein müsse. Es sei von seiner Seite aus bereits gesagt worden, dass der Finanzausschuss nicht die Entscheidung treffen könne. Da jedoch im Finanzausschuss der Haushalt beraten werde, was auch die Ziele haushalterischen Handelns einschließe, könne daraus die entsprechende Zuständigkeit abgeleitet werden. Es sei darüber hinaus keinesfalls schädlich, eine Beratung in mehr Ausschüssen vorzunehmen als aufgrund der Zuständigkeitsordnung erforderlich sei. Aus diesem Grund erneuere den Appell an die weiteren Fraktionen, die Empfehlung im Ausschuss auszusprechen.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Zielfeldkarte als eine Art Leitbild der Stadt Aachen zu verstehen sei. Die umfangreichen Diskussionen und die damit einhergehende Festlegung der Zielfeldkarte sei seinerzeit aus diesem Grund nicht im Finanzausschuss, sondern im Hauptausschuss erfolgt. Analog müsse es sich nun bei einer möglichen Erweiterung der Zielfeldkarte verhalten. Die finanziellen Handlungsspielräume würden lediglich ein Zwischenziel darstellen, nicht jedoch von übergeordneter Bedeutung sein. Mit den festgelegten Zielen sei im Wesentlichen auch die wirkungsorientierte Steuerung des Haushalts verbunden. Durch die Weiterentwicklung des NKF (2. NKFWG) sei die gesetzliche Notwendigkeit der Abbildung von Zielen und Kennzahlen im Haushalt entfallen. Bei der Stadt Aachen werde diese jedoch - in Form der Produktblätter - auf freiwilliger Basis fortgeführt. Die Verantwortung über den Inhalt dieser Produktblätter würde dabei den jeweiligen Fachausschüssen obliegen.

In dem Zusammenhang informiert Frau Grehling, dass ein weiterer Ratsantrag eingegangen sei, welcher das Ziel der Abbildung der Klimarelevanz von Haushaltspositionen beinhalte. Auch dies sei nicht typischerweise eine Frage des Haushalts an sich. Bei der Darstellung des Haushaltsplans seien formale, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, in den jeweiligen Fachausschüssen entsprechende Zielvorgaben zu machen. Dies wäre wiederum über die Darstellung der Ziele in den Produktblättern zu kennzeichnen.

Hinsichtlich der Erweiterung der Zielfeldkarte wiederhole sie die Aussage aus der letzten Videokonferenz bezüglich der Nichtzuständigkeit des Finanzausschusses. Gerne sei man jedoch der Bitte nachgekommen, Diskussionen über den Punkt im Finanzausschuss zu ermöglichen und habe deshalb den Antrag auf die Tagesordnung nehmen lassen. Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung der Angelegenheit wäre jedoch eine Beschlussfassung im Rat auszusprechen.

 

Ratsherr Baal unterbreitet mit dem Ziel, dass der Ratsantrag baldmöglich behandelt wird und nicht verloren gehe, den Vorschlag, diesen auf die Ratssitzung am 24.03.2021 zu verweisen. Eine inhaltliche Äußerung zum Antrag werde von seiner Fraktion aus diesem Grund auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass damit keine inhaltliche Bewertung zum Antrag einhergehe, sondern dies ausschließlich darauf zurückzuführen sei, dass der Antrag im korrekten Gremium zu behandeln sei. Er bittet die weiteren Ausschussmitglieder*innen eindringlich darum, dass dies im Nachgang zur Sitzung aus dem Gebot der Fairness auch nicht falsch kommuniziert werde, da sonst Streitigkeiten zwischen den Fraktionen zu befürchten seien, was insbesondere vor dem Hintergrund der Verabschiedung des Haushalts unbedingt zu vermeiden sei.

 

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) hält den Vorschlag des Ratsherrn Baal, den Antrag auf die nächste Ratssitzung am 24.03.2021 zu verweisen, für eine gute Idee und schließt sich diesem entsprechend an. Dies betreffe ausdrücklich den Ratsantrag zur Erweiterung der Zielfeldkarte, nicht jedoch den bezüglich der Darstellung der Klimarelevanz von Haushaltspositionen, welcher nicht Bestandteil der Tagesordnung des Finanzausschusses sei.

 

Herr Dr. Sinning (sachk. Bürger) bittet ebenfalls um eine Verweisung des Antrags auf die nächste Ratssitzung.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Ratsantrag Nr. 565/17 der Ratsfraktion der GRÜNEN vom 25.11.2019 einstimmig zur Kenntnis und verweist den Antrag zuständigkeitshalber an den Rat der Stadt Aachen, Sitzung am 24.03.2021.

 

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