08.06.2021 - 4 Haushalt - Chancen und Risiken

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Beratung

Frau Grehling führt aus, dass an dem standardmäßig vorgetragenen Bericht zum Sachstand Chancen und Risiken des Haushalts noch im Laufe des Nachmittags Änderungen aufgrund aktueller Entwicklungen vorgenommen werden mussten. Auf Details werde am Ende der Präsentation eingegangen.

Man habe eine Fortschreibung gegenüber dem letzten Stand vom Mai vorgenommen. Bei der Ergebnisplanung könne die mögliche Verlängerung des NKF-CIG bezüglich der Bilanzierungsmöglichkeiten als Chance begriffen werden. Die Genehmigung des Haushalts 2021 sei erfolgt. Aufgrund der späten Verabschiedung des Haushalts im Rat sei die Bewirtschaftungsspanne bis zum Ende des Jahres recht kurz. Die getroffenen Beschlüsse zum vorgestellten Finanzierungskonzept der E.V.A. hätten positive Auswirkungen in Bezug auf die mittelfristige Haushaltsplanung.

Als Risiken der konsumtiven Haushaltsplanung müssten hingegen die Unwägbarkeiten bei den Schlüsselzuweisungen aufgeführt werden. Insbesondere hohe Ist-Zahlungen im Bereich der Steuern im relevanten Zeitraum könnten sich hier als problematisch erweisen, da gemäß dem Gemeindefinanzierungsgesetz eine hohe normierte Steuerkraft einer Kommune grundsätzlich die Schlüsselzuweisung reduzieren würde.

Bei der Grundsteuerreform sei zwischenzeitlich zu berichten, dass sich das Land NRW für das Bundesmodell entschieden habe. Die Umsetzung mit dem Ziel der Aufkommensneutralität für Steuerzahler und -empfänger sei mit einem Risiko von Hebesatzänderungen und deutlicher Verschiebungen ab dem Jahr 2025 behaftet. Frau Grehling erläutert, dass man sich hinsichtlich der gegenwärtigen Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer B nicht von jüngsten Zeitungsartikeln täuschen lassen sollte, da hier der Durchschnittswert der Städteregion abgebildet worden sei. NRW-weit liege man gut da, wobei man beim Vergleich mit anderen Kommunen immer auf spezifische Besonderheiten achten müsse.

Die Anmeldungen der Fachbereiche zur Haushaltsplanung 2022 ff. würden zunehmend als Risiko von Seiten der Finanzsteuerung wahrgenommen.

Die Belastung der „Corona-Isolierung“ mit dem Erfordernis der Abschreibung ab 2025 über längstens 50 Jahre belaufe sich nach derzeitiger Prognose auf jährlich rund 2 Mio. Euro, sofern nicht von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht werde, einen Teil dieser Belastung gegen die allgemeine Rücklage zu buchen.

Unklar sei ferner, wie sich die allgemeine wirtschaftliche Lage entwickeln würde, beim städtischen Haushalt insbesondere ausgedrückt durch Entwicklungen bei der Gewerbesteuer oder den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Steuerschätzung Mai 2021 gebe jedenfalls noch keinen Grund für sehr großen Optimismus auf baldige Erholung und eine deutlich verbesserte Ertragslage.

Neben diesen „Standardrisiken“ der Haushaltsplanung seien Faktoren zu benennen, welche zum jetzigen Zeitpunkt als schwerwiegender einzustufen seien und die in großen Teilen bereits aus vorherigen Berichten bekannt seien. Durch die zunehmende Aufgabenerweiterung sei beispielsweise das Risiko der Überforderung der Ressourcen, einhergehend mit einem zusätzlichen Personalbedarf in den Bereichen Investitionen und zum Beispiel Digitalisierung, verbunden. Dies drücke sich gegenwärtig bereits durch eine entsprechende Anmeldung von Stellenbedarfen aus.

Die künftige Finanzierung des ÖPNV als wesentlichen Baustein der Fortschreibung des IKSK sei bei einem unterstellten zusätzlichen Volumen von rund 30 Mio. Euro pro Jahr weiter ungewiss.

Eine Aufstockung im Bereich der Investitionsplanung habe darüber hinaus, auch aufgrund des erhöhten Abschreibungsaufwands, stets konsumtive Folgelasten.

Des Weiteren entstehe der Eindruck, dass zunehmend Beschlüsse getroffen und Ratsanträge eingereicht würden, die verbindliche Auswirkungen auf den Haushalt in Folgejahren hätten, ohne dass die gebotene Haushaltsneutralität dabei berücksichtigt werde.

Als Herausforderung bezüglich der Ergebnisplanung würden sich zudem gesetzlich bedingte Zusatzaufwendungen ergeben, beispielsweise die Ganztagsbetreuung oder der „CO2-Fußabdruck“, da sich auch die Stadt Aachen den Einsparzielen hinsichtlich klimaschädlicher Emissionen stellen müsse und dies aller Voraussicht nach mit Kosten verbunden sei.

Die anhaltende Niedrigzinsphase würde diese Entwicklung eher noch verschärfen, da beispielsweise bei Finanzanlagen im Stiftungsbereich kaum noch Erträge zu erzielen seien.

 

Beim Investitionshaushalt sei positiv hervorzuheben, dass durch die erfolgte Genehmigung des Haushalts das eingeplante Investitionsvolumen von rund 120 Mio. Euro im Jahr 2021 gesichert sei. Gleichwohl müsse abermals auf die bereits mehrfach erwähnte Bugwelle aus Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren in Höhe von rund 160 Mio. Euro sowie auf die zu erwartende Bugwelle aus der laufenden Bewirtschaftung verwiesen werden. Des Weiteren seien offene Investitionsvorhaben aus der „§ 13-Liste“ noch nicht im Haushaltsplan integriert, da die dafür erforderliche Planungstiefe fehle. Zudem müsse auch bei diesen Maßnahmen mit einer „defizitären Kostenschärfe“ gerechnet werden, die in der entsprechenden Liste gegenwärtig noch nicht berücksichtigt sei.

Zusätzliche Risiken für die Investitionsplanung ergäben sich darüber hinaus aus Grundsatzbeschlüssen, beispielsweise zu den Themen Franzstraße, Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße, IKSK, Campus West oder Schulsanierungsmaßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf die Mittelfristplanung. Verschärft würden diese Risiken durch gegenwärtig zu beobachtende Baupreissteigerungen. Ein Rundschreiben der Bauindustrie NRW habe darauf hingewiesen, dass enorme Steigerungen bei Rohstoffpreisen zu verzeichnen seien. Verbunden mit Lieferengpässen und Ressourcenknappheit seien Auswirkungen auf Bautätigkeiten bei der öffentlichen Hand und somit auch bei der Stadt Aachen unumgänglich. Dies lasse die finanzielle Einplanung von bestimmten Investitionsvorhaben aus heutiger Sicht nicht mehr realistisch erscheinen.

Kostensteigerungen, deren Ursache über diese externen Faktoren hinausgehen würden, seien jedoch auch auf beschlossene erweiterte Leistungsumfänge zurückzuführen. Bei der Maßnahme „Ludwigsallee“ sei bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2021 informiert worden. Als problematisch bei diesen Maßnahmen erweise sich aus haushalterischer Sicht, dass zwar eine Deckung der Kostensteigerungen geleistet werde, jedoch der allgemeine Topf, der dafür zur Verfügung stehe, schneller aufgezehrt werde und somit „nachschusspflichtig“ sei. Als weitere Beispiele könnten die Maßnahmen „Hohenstaufenallee“, „Bastei“ und „Bismarckstraße“ angeführt werden.

Um die Auswirkungen des Vorgestellten auf den Haushalt zu verdeutlichen, gibt Frau Grehling folgende Beispielrechnung an die Hand: Würde man bei einem Investitionsvolumen von rund 120 Mio. Euro Kostensteigerungen in Höhe von 30% einpreisen, käme man folglich auf ein fortgeschriebenes Investitionsvolumen von rund 156 Mio. Euro. Der dadurch entstehende Mehraufwand bei der Abschreibungslast würde sich - bei einer durchschnittlichen Abschreibungsdauer von 30 Jahren - entsprechend auf rund 1,2 Mio. Euro pro Jahr belaufen. Addiere man nun diese 1,2 Mio. Euro Euro mit den zusätzlichen 30 Mio. Euro Aufwendungen für den ÖPNV und den prognostizierten Corona-Belastungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro pro Jahr, müsse zur Deckung dieser Belastung die Grundsteuer um 350 Punkte angehoben werden. Es stelle sich vor diesem Hintergrund selbstverständlich die Frage nach neuen zusätzlichen Finanzierungsquellen. Es bestehe gleichzeitig jedoch noch eine große Ungewissheit über die Entwicklung der GFG-Zahlungen oder über sonstige, noch nicht absehbare Entlastungen.

 

Für das weitere Handeln in der Haushaltsplanung bedeute dies konkret, dass eine innere Reaktion durch eine effektive Steuerung vorzunehmen sei. Dies gelinge jedoch nur durch eine entsprechende Aufstockung des Personalbestands im Fachbereich Finanzsteuerung durch Schaffung neuer Stellung im Investitionscontrolling und dem Steuerrecht. Entsprechende Stellenplananträge seien bereits eingebracht worden, was die erste beantragte Stellenplanerweiterung im Fachbereich seit dem Jahr 2014 darstelle, obwohl sich beispielsweise das Investitionsvolumen seither nahezu verdoppelt habe.

Es müsse darüber hinaus aber auch eine Prüfung und Bewertung aller § 13-Maßnahmen sowie der Ermächtigungsübertragungen hinsichtlich der Frage erfolgen, ob die veranschlagten Mittel in ihrer Höhe noch aufrechterhalten werden können und ob wirklich alle Maßnahmen noch realistischerweise umgesetzt werden könnten. Eine schrittweise Neuveranschlagung von Mitteln aus Ermächtigungsübertragungen in den Haushalt sei bereits aus rechtlichen Gründen unumgänglich, da ansonsten die Kreditermächtigung nicht mehr bestehe. Bei der bisherigen Umsetzungsquote bei Investitionsvorhaben von durchschnittlich rund 70% sei das Problem der Kreditermächtigung noch nicht akut gewesen.

Sog. „Altfälle“ hinsichtlich der noch bestehenden Investitionsmaßnahmen seien auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen, um die „Bugwelle“ nicht noch weiter anwachsen zu lassen.

Frau Grehling verweist in dem Zusammenhang auf § 79 GO NRW, in welchem geregelt sei, dass der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sei und somit der Plan den Ermächtigungsrahmen darstelle, in dem die Verwaltung Aufwendungen entstehen lassen, Auszahlungen leisten und Verpflichtungsermächtigungen eingehen dürfe. Somit seien auch unterjährige „Grundsatzbeschlüsse“ an diesen Rahmen des Haushaltsrechts gebunden. Alle zur Umsetzung vorgesehene Maßnahmen müssten folglich aus haushaltsrechtlichen Gründen entsprechend im Haushaltsplan Berücksichtigung finden.

 

Im Laufe des Tages sei die aktuelle Hochrechnung zum Personalkostenverbund eingetroffen. Diese weise aus, dass der Ansatz für Personalkosten im Jahr 2021 um voraussichtlich 3,4 Mio. Euro unterschritten werde, obwohl dieser durch die Kämmerin im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 bereits um 4 Mio. Euro gekürzt worden sei (für die Folgejahre erfolgte die Kürzung in abschmelzender Höhe). Es hätte in der Kürze der Zeit noch nicht ermittelt werden können, wie hoch der Anteil an nicht besetzten, geförderten Stellen sei.

Für die Anmeldung von Stellen in der Haushaltsplanung 2022 ff. bedeute dies eine andere Bewertung der Personalkostenverbunds, da es auch für diesen Bereich einen Bedarf gebe, Haushaltsplanung und -bewirtschaftung hinsichtlich der Zahlen einander näher zu bringen. Aus fachlicher Sicht sei die Entwicklung natürlich negativ zu bewerten, da mit einer Nichtbesetzung von Stellen auch die Umsetzung von Beschlüssen erschwert werde. Man müsse aber leider zunehmend die Erfahrung machen, dass ausgeschriebene Stellen in der Verwaltung nicht besetzt werden können.

 

Aus finanzieller Sicht lasse sich zusammengefasst nach jetzigem Stand für die Bewirtschaftung des laufenden Haushaltsjahres feststellen, dass diese im Plan liege. Für die anstehende Haushaltsplanung müsse dies insbesondere vor dem Hintergrund des sehr geringen Spielraums bis zur für die Genehmigung des Haushalts relevanten 5%-Grenze aus der Mittelfristplanung des Vorjahres und den vorgestellten Risiken, welche durch Chancen (zum Beispiel Finanzierungskonzept E.V.A.) nicht ausgeglichen werden könnten, sicher anders bewertet werden. Daher müsse die Kämmerei bei bestimmen Vorlagen mit hauswirtschaftlichen Auswirkungen gegenwärtig auch ein Veto einlegen.

 

Ratsherr Pilgram dankt für den Vortrag. Er sei sich jedoch unklar über die Botschaft. Die Präsentation werde von ihm so interpretiert, dass keine Handlungsspielräume mehr vorhanden seien, auch nicht bei dringend notwendigen Projekten, zum Beispiel der Verbesserung des ÖPNV. Man könne sich seiner Meinung nach jedoch nicht leisten, wichtige Investitionsvorhaben nicht umzusetzen. Zur Finanzierung dieser Vorhaben müssten daher gemeinsam Wege gefunden werden.

Dass gemäß dem Bericht eine Investitionssteuerung als Lösungsmöglichkeit beschrieben werde, gebe für ihn keinen Anlass zum Optimismus, da diese bei der Stadt bislang nicht gut funktioniert habe bzw. eine Steuerung gar nicht existiert hätte. Grundsätzlich halte er eine solche Steuerung unzweifelhaft für notwendig. Diese müsse dann aber auch sehr schnell und konsequent umgesetzt werden.

 

Auch Ratsherr Baal möchte sich für den freundlichen Vortrag bedanken, dessen Inhalt jedoch als weniger freundlich angesehen werden müsse. Die vorgestellten Themen im Zusammenhang mit dem Investitionsplan, wie Bugwellen aus Ermächtigungsübertragungen oder § 13-Liste, seien bereits aus vorherigen Sitzungen bekannt. Er erinnere sich zudem an die Information aus der letzten Sitzung, dass in Aachen ein Investitionsvolumen für 2021 von ca. 120 Mio. Euro etatisiert sei, verglichen mit rund 75 Mio. Euro im selben Zeitraum in Gemeinden vergleichbarer Größenordnung. All dies führe zu der Erkenntnis, dass ein Problem vorliege. Allein die Bugwelle aus Ermächtigungsübertragung in Höhe von rund 160 Mio. Euro bedeute rein betragsmäßig, dass Mittel für einen Zeitraum aus rund 16 Monaten nicht verausgabt worden seien und sich ein entsprechender Rückstau entwickelt habe. Aus diesem Grund halte er es für erforderlich, einen Schnitt zu machen und die Investitionsvorhaben aus Ermächtigungsübertragungen einer Priorisierung zu unterziehen. Dies würde auch hinsichtlich der anvisierten Steuerung von Vorteil sein. Die Erfahrung zeige, dass bei Nachfragen von Vertreterinnen und Vertretern seiner Fraktion in den Fachausschüssen zu bestimmten Vorhaben häufig geantwortet werde, dass noch kein Start der Maßnahme stattgefunden habe und die eingeplanten Mittel ins nächste Jahr übertragen würden. Aufgrund der Vielzahl von Maßnahmen, bei denen man nicht sagen könne, wie der Stand der Umsetzung sei, sei somit auf Ebene der Ratsmitgliederinnen und Ratsmitglieder eine effektive Steuerung nicht mehr möglich.

Addiere man zu den 120 Mio. Euro geplanten Investitionsauszahlungen die 160 Mio. Euro aus Ermächtigungsübertragungen und man dabei davon ausgehen könne, dass allein die 120 Mio. Euro bereits das obere Limit der möglichen Umsetzung in einem Jahr darstelle, sei damit zu rechnen, dass die Bugwelle aus Ermächtigungsübertragungen weiter steigen werde. Hinzu komme, dass bei Baumaßnahmen das Risiko der Baupreisindexierungen bestehe. Die in der Präsentation von Frau Grehling erfolgten Hinweise bezüglich der Rohstoffpreisentwicklungen seien mittlerweile so bekannt, dass sie auch bereits der allgemeinen Presse hätten entnommen werden können. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei daher die Überlegung, nach der Sommerpause und vor den Haushaltsplanberatungen 2022 entweder interfraktionell oder im bündelnden Finanzausschuss, eine für alle akzeptable Regelung zu finden, mit dem Ziel, Investitionsvorhaben zu priorisieren, so dass nur die Maßnahmen etatisiert würden, die auch noch zur Umsetzung kommen können und sollen. In der Praxis würde dies nicht zur Folge haben, dass weniger umgesetzt werde. Die Anzahl der Maßnahmen, die zwar vorgesehen seien, jedoch nicht umgesetzt werden könnten, würde dadurch jedoch deutlich reduziert werden, was wesentlich sei.

Hinsichtlich der Ertragssituation habe die Kämmerin in der Präsentation auf die Anhebung des Grundsteuerhebesatzes als mögliche Ertragsquelle hingewiesen. Ratsherr Baal möchte diesbezüglich darauf aufmerksam machen, dass die Anhebung des Hebesatzes genauso wie die Aufkommensneutralität nur einen theoretischen Wert darstelle. Die Einheitswerte, welche die Grundlage für die Grundsteuerreform 2025 darstellen würden, würden frühestens Ende des Jahres 2021 erhoben bzw. festgestellt. Erst danach könne eine zuverlässige Einschätzung gegeben werden, welcher Hebesatz zur Anwendung kommen müsse, um die gebotene Aufkommensneutralität tatsächlich zu gewährleisten. Die neuen Einheitswerte seien definitiv nicht linear zu den bisherigen Einheitswerten. Zurzeit könne nur abgeschätzt werden, ob die Einheitswerte strukturell höher oder niedriger sein werden. Gegenwärtig nehme man allgemein an, dass hohe Wohngebäude mit vielen Wohneinheiten eher relativ niedrigere, Einfamilienhäuser mit großen Grundstücken tendenziell eher relativ höhere Einheitswerte aufweisen werden. Nicht abzuschätzen sei jedoch, wie hoch das Volumen in Aachen ausfallen werde. Der Hinweis auf die Grundsteuererhöhung helfe daher allenfalls bis zum Jahr 2024, nicht jedoch ab 2025, dem letzten Jahr der nun anstehenden mittelfristigen Finanzplanung. Von daher sei diesbezüglich mit höchster Vorsicht vorzugehen.

 

Frau Plum (sachk. Bürgerin) fragt hinsichtlich des Personalkostenverbunds nach, inwieweit die getroffenen Aussagen zur laufenden Haushaltsbewirtschaftung sich auch auf die anstehende Planung der Folgejahre auswirken würde. Aus ihrer Sicht würde die Nichtbesetzung von Stellen im Jahr 2021 nicht zwingend dazu führen, dass diese Stellen grundsätzlich wegfallen würden. Zumindest sei im Personal- und Verwaltungsausschuss darüber bisher nicht berichtet worden. Auch bei den Stellenanmeldungen müsse man mittlerweile von einer Bugwelle sprechen.

 

Ratsherr Pilgram weist bezüglich der Ermächtigungsübertragungen darauf hin, dass die Grünen dieses Thema bereits seit einigen Jahren angesprochen und stets kritisiert haben, dass ein so großes Delta zwischen Haushaltplanung und Abarbeitung der dahinterstehenden Maßnahmen vorliege. Er stimme Herrn Baal zu, dass die Liste zu überprüfen und zu priorisieren sei, und dass es unsinnig sei, die nicht abgearbeitete Maßnahmenliste und die dieser zu Grund liegenden Zahlen immer weiter anwachsen zu lassen. Diese Aufgabe stehe im Zuge der nächsten Haushaltsplanberatungen zweifellos an. Wichtig sei jedoch auch das unterstützende Controlling, welches er in vielen Fällen bei der Stadtverwaltung jedoch vermisse. Ein wiederkehrender Bericht, zum Beispiel viertel- oder halbjährlich über den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen wäre wünschenswert. Somit könnten auch Maßnahmen herausgefiltert werden, bei denen es offenkundig zu Verzögerungen in der Umsetzung komme.

 

Frau Grehling erläutert, dass sie deshalb auf die Grundsteuer hingewiesen habe und dies auch künftig machen werde, weil diese die einzig berechenbare Ertragserhöhungsmöglichkeit für eine Kommune darstelle. Beiträge und Gebühren könnten nicht im entsprechenden Umfang erhöht werden, der benötigt werde. Zudem wäre dies auch politisch nicht kommunizierbar, insbesondere in der gegenwärtigen Zeit der Pandemie, in der es zu Stundungen und Erlassen komme. Eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer sei vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung des Weiteren äußerst risikobehaftet. Somit bliebe die Hebesatzerhöhung der Grundsteuer als einzige Möglichkeit, was auch im Einklang stünde zur Vorgehensweise in anderen Kommunen. Aber auch eine Erhöhung der Grundsteuer sei in Zeiten der Pandemie als kritisch zu bewerten. Es sei ihr bewusst, dass eine entsprechende Erhöhung zunächst nur bis zum Jahr 2024 greifen würde. Für die Zeit ab 2025, also dem ersten Jahr nach Gültigkeit der Grundsteuerreform, müsse die Situation neu bewertet werden. Der Städtetag habe bereits darauf hingewiesen, dass man aller Voraussicht nach um eine deutliche Erhöhung der Hebesätze nicht herumkommen würden, um die erforderliche Aufkommensneutralität zu erreichen.

Sie führt weiterhin aus, dass die Botschaft des Berichts keinesfalls gewesen sei, dass die Politik nichts mehr tun könne. Vielmehr wolle man auf die Problemstellung hinweisen, dass bereits beschlossene Vorhaben noch nicht umgesetzt seien, dennoch immer weitere Beschlüsse zu neuen Maßnahmen gefasst würden. Ziel des Investitionscontrollings sei vordergründig, die Maßnahmen voranzutreiben, die bereits durch Beschluss der Politik den Weg in den Haushalt gefunden hätten. Die Umsetzung der Maßnahmen müsse dabei aber auch realitätsnah sein, d.h. es bestünde die Erwartungshaltung, dass die bereits getroffenen Beschlüsse in den jeweiligen Fachausschüssen hinsichtlich des Umsetzungsgrads hinterfragt werden müssten. Es sei in der Präsentation nicht zum Ausdruck gebracht worden, dass Ansätze reduziert werden sollen, sondern dass neue Maßnahmen in geeigneter Weise finanziert werden müssten. In ihrer Funktion als Kämmerin sei es ihre Pflicht darauf hinzuweisen, was der Haushalt stemmen könne. Daher sei es definitiv begrüßenswert, die Maßnahmen einer Prüfung und Priorisierung zu unterziehen und so ggf. Maßnahmen, bei denen eine Umsetzung wie ursprünglich veranschlagt nicht mehr realistisch erscheine, aus der Liste der Ermächtigungsübertragungen zu streichen.

Die Verwaltung setze grundsätzlich Beschlüsse aus den Fachausschüssen und dem Rat auch um. Beschlüsse, die eine Verbindlichkeit zu erzeugen versuchen, die sie haushalterisch nicht haben, stellen jedoch für die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung ein Problem dar, und denen sie als Kämmerin nicht zustimmen könne. Intention der Berichterstattung sei daher auch gewesen, hinsichtlich entsprechender Grundsatzbeschlüsse mit haushalterischen Folgen zu sensibilisieren und die haushaltswirtschaftlichen Grenzen nochmals zu skizzieren.

Zur Thematik Personal erläutert Frau Grehling, dass die vorgestellten Zahlen den Forecast für das laufende Haushaltsjahr abbilden würden, welcher sich mit zunehmender Fortschreitung des Jahres weiter schärfen würde. In der Größenordnung seien diese Zahlen überraschend. Auswirkungen auf die Planung würden sich daher ergeben, weil Haushaltsplanung und -bewirtschaftung auch im Bereich Personal näher aneinander gebracht werden sollten.

 

Ratsherr Baal möchte darauf hinweisen, dass seine Ausführungen zur Grundsteuer vor allem vor dem Hintergrund zu sehen seien, dass die CDU-Fraktion einen natürlichen Vorbehalt gegen Hebesatzänderungen habe. Das Problem mit der Grundsteuerreform sei, dass die Formel „Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer um eine entsprechende Punktezahl gleich Deckung der finanziellen Mehraufwendungen“, nicht mehr haltbar sei. Zur Folge habe dies, dass die bisher einzige sichere Ertragserhöhungsmöglichkeit ab dem Jahr 2025 diese Sicherheit nicht mehr aufweise, da unklar sei, welcher Hebesatz zu welcher Einnahme führen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden bedankt sich ebenfalls für die Präsentation. Er habe den Eindruck, dass diese im Ausschuss einen Resonanzboden gefunden habe. Es sei nun Aufgabe, sich in der zweiten Jahreshälfte zunehmend strukturiert mit dem Thema zu beschäftigen.

 

 

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