16.06.2021 - 7 Neuauflage, Ergänzung und Erweiterung des Fortb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Von zentraler Bedeutung für die Mitglieder des Integrationsrats ist die Öffnung des Fortbildungsprogramms des Landesintegrationsrats auch für alle Bewerber*innen, die auf den Wahllisten für die Integrationsratswahl 2020 stehen. Das wird insbesondere im Hinblick auf die dauerhafte und bruchlose Arbeitsfähigkeit des Integrationsrats, insbesondere durch stetige (Weiter-)Qualifizierung künftiger Integrationsratsmitglieder für unumgänglich gehalten. Für den Fall einer möglichen Überschreitung der vom Landesintegrationsrat vorgesehenen maximalen Teilnehmer*innenzahl einer Fortbildungsveranstaltung gerade aufgrund der Teilnahme von Personen, die als „Nachrücker*innen“ über die Wahllisten in Betracht kommen, sprechen sich die Integrationsratsmitglieder dafür aus, dass notwendigenfalls ein Zusatztermin für diese Bildungsangebote geschaffen wird.

 

Einstimmig ohne Enthaltung.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Organisation und Durchführung des Fortbildungs- und Veranstaltungskonzeptes.
 


 

 

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Anlagen zur Vorlage