14.01.2021 - 4 Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier:...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die FDP-Fraktion kündigt Herr Helg an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde. Die Position seiner Fraktion zur Thematik sei bekannt; dementsprechend begrüße man zwar die geplante Einkürzung, sei aber grundsätzlich weiterhin der Auffassung, dass die Beibehaltung der Prostitutionsnutzung an diesem Standort falsch sei.

 

Für die Fraktion Die Zukunft legt auch Herr Allemand dar, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werde, allerdings aus völlig anderen Gründen. Man habe die Sorge, dass mit der von der Verwaltung favorisierten Lösung keine Verbesserung für die Prostituierten erreicht werden könne, dies sei aber erklärtes Ziel seiner Fraktion. Um den Schutz der Frauen bestmöglich zu gewährleisten, halte man eine Variante mit einem Laufhaus im städtischen Eigentum für erforderlich, als Standort könne man sich etwa den rückwärtigen Bereich des Londoner Hofs gut vorstellen. In den anderen Varianten müsste die Stadt Aachen massiv Einfluss auf die privaten Betreiber nehmen, um auch die baulichen Zustände zu verbessern. Leider sei zu befürchten, dass die städtische Position hierzu zu schwach bleiben werde.

 

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Hucke Unterstützung für die vorgeschlagene Variante zur Konzentration der Prostitutionsnutzung im östlichen Teil der Antoniusstraße. Diese Lösung sei aus städtebaulichen Gründen richtig, da sie am ehesten ein neu gestaltetes und durchlässigeres Quartier ermögliche. Im westlichen Teil der Antoniusstraße gebe es große Potentiale für eine positive Entwicklung, hier könne eine Dynamik entstehen, die sich positiv auf das gesamte Gebiet auswirke. Man halte es gleichzeitig für richtig, dass die Prostitutionsnutzung auch weiterhin am Standort Antoniusstraße bleibe, wobei auch seiner Fraktion der Schutz der Prostituierten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen wichtig sei. Daher plädiere man für eine enge sozialpolitische Begleitung der Übergangsphase. Konkret zum Bebauungsplan wolle man noch zwei Anregungen geben: Man halte es für sinnvoll, Ferienwohnungen im Plangebiet auszuschließen, ermöglichen wolle man hingegen auch hybride Wohnformen, die die Zulässigkeit von Wohnen auch in den Erdgeschosszonen erforderten.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Baal, dass man dem Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung heute zustimmen werde. Man müsse sich vor Augen führen, dass die Zeit dränge und ein rechtsgültiger Bebauungsplan die Voraussetzung für jede Art von Veränderung am Büchel sei. Es bestehe weitgehende Einigkeit darüber, dass eine Konzentration der Prostitutionsnutzung und damit verbunden ein Freiziehen der „Köpfe“ sinnvoll sei, und letztlich halte man trotz intensiver Diskussionen über die verschiedenen Lösungsansätze den Unterschied zwischen den Varianten „Ost“ und „Mitte“ für nicht so gravierend. Wichtig sei es, eine Entscheidung zu treffen und das Verfahren weiterzuführen, ansonsten laufe man Gefahr, die aktuell bestehende Chance auf eine nachhaltige Verbesserung zu vergeben. Was die Situation der Prostituierten angehe, so halte auch seine Fraktion an dem Ziel von 100 Arbeitsplätze fest. Die Übergangsphase sozialpolitisch zu begleiten sei wichtig, und um diese abzusichern habe man fraktionsübergreifend einen vom Bebauungsplanverfahren unabhängigen Ergänzungsbeschluss vorbereitet.

 

Für die SPD-Fraktion knüpft Herr Plum an den Wortbeitrag seines Vorredners an. Die städtebauliche Argumentation der Verwaltung sei nachvollziehbar, seine Fraktion lege jedoch großen Wert auf eine Verbindung mit sozialpolitischen Maßnahmen. Gemeinsam mit den Fraktion CDU, Grüne, Die Linke und Die Zukunft habe man sich daher auf eine ergänzende Beschlussfassung verständigt, die nicht als Junktim für den Bebauungsplan zu verstehen sei, aber einen sozialpolitischen Rahmen definieren solle, in dem man die Vorzugsvariante der Verwaltung mittragen könne. Dazu wolle man die Verwaltung beauftragen, in der Übergangsphase zur Verdichtung der Prostitution im östlichen Teil der Antoniusstraße geeignete Maßnahmen (z. B. Gespräche mit Eigentümer* innen, Umbau eigener Immobilien etc.) zu ergreifen, um abzusichern, dass mit Auslaufen der übergangsweisen Genehmigung der Prostitution im mittleren Teil der Antoniusstraße mindestens 100 Arbeitsplätze innerhalb der zukünftigen Konzentrationsfläche entstehen. Das Vorhandensein dieser 100 Arbeitsplätze müsse regelmäßig überprüft werden, und bei Unterschreitung dieser Zahl sei dem Ausschuss hierüber zu berichten; dabei müssten geeignete, schnell wirksame Gegenmaßnahmen vorgeschlagen werden.

Darüber hinaus solle der Prozess der Konzentration und der Aufwertung der Arbeitsplätze im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes durchgeführt werden, hierbei sei maximale sozialpolitische Begleitung und aktive Unterstützung der Prostituierten durch die Stadt Aachen und die vor Ort aktiven Sozialträger zu gewährleisten. Das Sanierungsrecht biete hierzu ein umfangreiches und wirkungsvolles Instrumentarium, welches, wenn nötig, umfassend angewendet werden müsse.

 

Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus, dass man immer das Ziel verfolgt habe, die Prostitutionsnutzung in der Innenstadt zu halten, eine Verdrängung in die Illegalität nach Möglichkeit zu verhindern sowie die Arbeitsbedingungen der Prostituierten und damit verbunden die bauliche Situation in der Antoniusstraße verbessern. Gleichzeitig wolle man natürlich eine städtebauliche Verbesserung und eine nachhaltig positive Entwicklung für das gesamte Quartier in Gang setzen. Mit den heutigen Beschlussfassungen zur Offenlage des Bebauungsplanes auf Grundlage der Variante „Ost“ und zur sozialpolitischen Begleitung sehe man sich auf dem richtigen Weg.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Helg, Allemand, Hucke, Baal, Plum und Beus sowie seitens der Verwaltung Frau Burgdorff, Frau Ohlmann und Frau Strehle beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Er beschließt auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und Die Zukunft

 

 

Beschluss:
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt,

1. in der Übergangsphase zur Verdichtung der Prostitution im östlichen Teil der Antoniusstraße geeignete Maßnahmen (z. B. Gespräche mit Eigentümer* innen, Umbau eigener Immobilien etc.) zu ergreifen, um abzusichern, dass mit Auslaufen der übergangsweisen Genehmigung der Prostitution im mittleren Teil der Antonlusstraße mindestens 100 Arbeitsplätze innerhalb der zukünftigen Konzentrationsfläche entstehen.

2. im Bereich der Konzentrationsfläche Ost des Bebauungsplans 999 A regelmäßige Überprüfungen,mindestens im Abstand von zwölf Monaten dahingehend vorzunehmen, ob die in der Anlage sechs der Vorlage angenommene Zahl von etwa 100 Arbeitsplätzen für Prostituierte auf Dauer und ohne zeitweises Unterschreiten der Zahl vorhanden sind.

Bei Unterschreitung dieser Zahl ist dem Ausschuss hierüber zu berichten und es sind geeignete, schnell wirksame Gegenmaßnahmen vorzuschlagen.

3. den Prozess der Konzentration und der Aufwertung der Arbeitsplätze im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes durchzuführen und hierbei maximale sozialpolitische Begleitung und aktive Unterstützung der Prostituierten durch die Stadt Aachen und den vor Ort aktiven Sozialträgern zu gewährleisten. Das Sanierungsrecht bietet hierzu ein umfangreiches und wirkungsvolles Instrumentarium, welches, wenn nötig, umfassend angewendet werden muss.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage