06.05.2021 - 3 Neu- und Erweiterungsbau Verwaltungsgebäude Lag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Hucke, dass man dem Verwaltungsvorschlag zur Weiterplanung der „Option 2“ bis zur Leistungsphase 3 (Vorlage Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) als Grundlage für den Baubeschluss grundsätzlich zustimmen werde. Man halte den Erweiterungsbau für eine gute Antwort auf die insbesondere durch das Projekt BlueGate ausgelösten städtebaulichen Veränderungen in diesem Bereich und sei davon überzeugt, dass das städtische Vorhaben einen positiven Beitrag zu diesen Entwicklungen leisten könne. Aber auch wenn man im Prinzip den Neubau der Anmietung von Räumlichkeiten vorziehe, wolle man angesichts der Kostenentwicklung fundiert abwägen können, ob dies in diesem Fall gerechtfertigt sei. Dazu habe man einen fraktionsübergreifenden Beschlussantrag erarbeitet, um die Verwaltung mit folgenden Arbeits-/ Prüfaufträgen zu beauftragen:

- Verbindliche Pfung der Notwendigkeit zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens gegenüber eine Planung nach §34 BauGB;

- Kritische Prüfung der Brandschutzanforderungen, ob die Hochhausrichtlinie in der Option 2 zwingend anzuwenden ist;

- Einzelausweisung der Kostenreduzierung durch Entfall des Turm-Bürogeschosses in der Kostenberechnung LPH 3;

- Variantenuntersuchung inkl. Kosten innerhalb der Option 2 mit weiteren Sitzungssälen im Bereich der ehemaligen Cafeteria an der Ecke Burtscheider Brücke unter Beibehaltung des Bürogeschosses im Turm;

- Berücksichtigung und Darstellung der Flexibilität von Büroarbeitsplätzen im Ausbauraster mit Einzel- und Gruppenbüros und

- Gestaltung der Planung so, dass in Zukunft ein Anschluss der zurzeit aus Kostengründen zurückgestellten Bauteile einfach möglich ist.

Zusätzlich bitte man darum, zum Abschluss der Entwurfsplanung als weitere Grundlage für die Entscheidung über einen Baubeschluss und die damit notwendige Finanzierung ein Konzept über die mittelfristige Gebäudebewirtschaftung der Verwaltungsimmobilien oder angemieteter Immobilien zu erarbeiten - insbesondere für die Fachbereiche Personal, Umwelt und Klimaschutz und Recht - und dies den zuständigen Ausschüssen vorzulegen. Ziel soll sein, im Herbst 2021 die Leistungsphase 3 abzuschließen und die Ergebnisse zur Beratung vorzulegen.

 

Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Baal, dass man sich dem Beschlussvorschlag mit den von den Grünen vorgetragenen Ergänzungen anschließen werde. Es sei richtig, die Notbremse zu ziehen und die Kostenentwicklung genau auf den Prüfstand zu stellen, damit notwendige Konsequenzen gezogen werden können. Auch wenn es bedauerlich sei, dass die gemischten Nutzungen nun teilweise nicht realisiert werden könnten, halte man Option 2 für eine gute Lösung. In die weiteren Beratungen müsse nun auch dringend der Personal- und Verwaltungsausschuss eingebunden werden. Die Standorte Reumontstraße und Adalbertsteinweg könnten dauerhaft nicht mehr mit Büronutzung bespielt werden, und man könne und wolle die dort beschäftigten städtischen Mitarbeiter*innen nicht ewig vertrösten. Es sei wichtig, sich zügig Klarheit über die Kostenentwicklung zu verschaffen. Eine Risikomarge von 30% sei angesichts der begrenzten Spielräume des städtischen Haushalts im Investitionsbereich durchaus kritisch.

 

Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus seinen Vorrednern an. Die Planung sei als bester Entwurf aus einem Wettbewerb hervorgegangen, und eine Konzentration von Verwaltungsnutzungen am Hauptbahnhof halte man für sinnvoll, daher wolle man an der Realisierung dieses Bauvorhabens festhalten. Die Option 2 sei eine kluge Antwort auf die Kostenentwicklung, auch wenn die Verschiebung des Ergänzungsbaus an der Lagerhausstraße sehr schade sei. Dennoch sei es erforderlich, das Projekt jetzt weiter voranzubringen, hier stehe man gegenüber dem städtischen Personal, das auf moderne Arbeitsplätze angewiesen sei, in der Verantwortung.

 

Für die SPD-Fraktion betont auch Herr Plum die Verpflichtung der Politik gegenüber den städtischen Mitarbeiter*innen. Insbesondere schwer falle der Verzicht auf eine Betriebskantine, die eine wichtige Funktion als Begegnungsraum habe, aber man müsse auch dafür Sorge tragen, dass das Projekt kostenmäßig nicht aus dem Ruder laufe. Wichtig aus Sicht seiner Fraktion sei daher insbesondere, dass die Planung so gestaltet werde, dass eine Realisierung der jetzt verschobenen Bauteile später problemlos möglich sei. Für die Übergangszeit müssten Alternativen zur Unterbringung des Personals aus den Verwaltungsgebäuden Reumontstraße und Adalbertsteinweg gefunden werden, ggf. müssten hierzu auch zusätzlich Räume angemietet werden. Zudem bitte man die Verwaltung nochmals um Prüfung, ob dieses Vorhaben tatsächlich gut geeignet sei als Pilotprojekt für ein im cradle-to-cradle Verfahren errichtetes Verwaltungsgebäude. Die Komplexität sei ohnehin schon hoch und es stehe zu befürchten, dass es sowohl in der Zeit- als auch in der Kostenplanung negative Auswirkungen geben werde. Möglicherweise sei es sinnvoller, die cradle-to.cradle-Methodik zunächst in einem anderen städtischen Hochbauprojekt zum Einsatz zu bringen.

 

Für die Fraktion Die Zukunft kündigt Herr Allemand Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich der vorgetragenen Ergänzungsanträge an.

 

Auf Nachfrage von Herrn Helg berichtet Herr Schavan kurz über die bereits erfolgte Beteiligung des Personal- und Verwaltungsausschusses und kündigt an, dass man zeitnah eine Beratung dort zu möglichen Interimslösungen vorbereiten werde.

 

Herr Rau weist abschließend darauf hin, dass die Finanzierung im städtischen Haushalt im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen sicherzustellen sei und regt an, auch die Abwicklung des Projekts über eine städtische Entwicklungsgesellschaft zu prüfen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterplanung der „Option 2“ bis zur Leistungsphase 3 (Vorlage Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) als Grundlage für den Baubeschluss.
 

Die Verwaltung wird im Zuge der Erarbeitung der Entwurfsplanung der Option 2 mit folgenden Arbeits-/ Prüfaufträgen beauftragt:

- Verbindliche Pürfung der Notwendigkeit zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens gegenüber eine Planung nach §34 BauGB

- Kritische Prüfung der Brandschutzanforderungen, ob die Hochhausrichtlinie in der Option 2 zwingend anzuwenden ist

- Einzelausweisung der Kostenreduzierung durch Entfall des Turm-Bürogeschossesin der Kostenberechnung LPH 3

- Variantenuntersuchung inkl. Kosten innerhalb der Option 2 mit weiteren Sitzungssälen im Bereich der ehemaligen Caféteria an der Ecke Burtscheider Brücke unter Beibehaltung des Bürogeschosses im Turm

- Berücksichtigung und Darstellung der Flexibilität von Büroarbeitsplätzen im Ausbauraster mit Einzel- und Gruppenbüros

- Gestaltung der Planung so, dass in Zukunft ein Anschluss der zur Zeit aus Kostengründen zurückgestellten Bauteile einfach möglich ist.

 

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, zum Abschluss der Entwurfsplanung als weitere Grundlage für die Entschiedung über einen Baubeschluss und die damit notwendige Finanzierung ein Konzept über die mittelfristige Gebäudebewirtschaftung der Verwaltungsimmobilien oder angemieteter Immobilien zu erarbeiten - insbesondere für die Fachbereiche Personal, Umwelt und Klimaschutz und Recht - und dies den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

 

Ziel soll sein, im Herbst 2021 die Leistungsphase 3 abzuschließen und die Ergebnisse zur Beratung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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