23.09.2021 - 7 Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklini...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Allemand bestätigt Frau Ohlmann, dass mit den beabsichtigten Festsetzungen ebenso wie mit den vertraglichen Regelungen das Wettbewerbsergebnis umgesetzt werde.

 

Für die CDU-Fraktion kündigt Herr Gilson Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung an. Bis zum Schluss sei viel Arbeit in diesem Bebauungsplan investiert worden; viele Erkenntnisse seien eingeflossen. Nun stehe man vor dem Satzungsbeschluss und hoffe, dass zügig mit der Realisierung begonnen werden könne. Man sei froh, ein solches Riesenprojekt auf den Weg gebracht zu haben und danke allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

 

Für die SPD-Fraktion sieht Herr Plum in diesem Projekt einen entscheidenden Baustein, um die medizinische Versorgung Aachens und der Region auch in Zukunft auf neuestem Stand und höchstem Niveau halten zu können. Hierzu habe man mit der Umsetzung des Masterplans in Planungsrecht die Grundlage für ein qualitativ hochwertiges städtebauliches Umfeld geschaffen. Der Prozess habe sich gelohnt, auch wenn die Abstimmungen nicht immer einfach gewesen seien. Dem Dank an die Beteiligten könne seine Fraktion sich daher nur anschließen.

 

Für die Fraktion der Grünen betont auch Herr Hucke die Bedeutung dieses Projekts für die gesamtstädtische Entwicklung. Es komme nun darauf an, die Qualität des Wettbewerbsergebnisses in der Realisierung zu sichern und dabei auch den Anforderungen, die sich aus dem Denkmalschutz ergäben, Rechnung zu tragen.

 

Frau Burgdorff führt hierzu aus, dass zwar formal keine Abstimmungspflicht bestehe, man aber zuversichtlich sei, durch Gespräche und Querberatung eine qualitätvolle Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses erreichen zu können.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 4a (3) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-  Reduzierung der Höhenfestsetzung im Bereich der Patientengärten (SO 1) auf 210,00 m ü. NHN,

-  Reduzierung der Höhenfestsetzung im Bereich neben dem Eingangsgebäude (SO 2) auf 217,00 m ü. NHN,

-  Überschreitung  der  im SO 1 festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 214,00 m ü. NHN durch Be- und Entlüftungsbauwerke um bis zu 7,0 m auf einer Grundfläche von je maximal 20 m² je Lüftungsbauwerk.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4539&TOLFDNR=108248&selfaction=print