17.06.2021 - 4 Stadtsportbund Aachen- Sachstand zu aktuellen A...

Reduzieren

Beratung

Förderung Moderne Sportstätte 2022 2. Förderrunde

Das Budget von 3,3 Mio. Euro, welches für die Modernisierung und Sanierung von vereinseigenen oder langfristig gepachteten Sportanlagen in der Stadt Aachen zur Verfügung steht, wurde in der ersten Förderrunde noch nicht vollständig ausgeschöpft, so dass der Stadtsportbund Aachen e.V. im April 2021 eine zweite Förderrunde ausgerufen hat. Es stehen Mittel von gut 250.000 Euro für Vereinsprojekte zur Verfügung.

Nachfolgende Ziele sind förderfähig:  

          Abbau des Modernisierungsstaus

          Energetische Sanierung

          Barrierefreiheit

          Digitale Modernisierung

          Geschlechtergerechtigkeit

          Unfallvermeidung und -vorbeugung

 

Nach aktueller Information des Landes NRW liegen derzeit so viele Anträge der Sportvereine aus ganz NRW vor, dass neu eingehende Maßnahmen erst im Jahr 2022 in die Umsetzung kommen können. Neben personellen Ressourcen wird dies auch mit dem Gesamtvolumen des Förderprogramms begründet (300 Mio. Euro in den Jahren 2019-2022), welches aufgeteilt in den jährlichen Haushalt des Landes eingestellt wird. Der Stadtsportbund Aachen hat die Vereine auf diesen Punkt hingewiesen.

 

Förderung Moderne Sportstätte 2022 „outdoor“

Die Landesregierung reagiert auf die pandemiebedingt gesteigerte Nachfrage nach modernen und attraktiven Outdoor-Sporträumen und unterstützt die 54 Kreis- und Stadtsportbünde der kreisfreien Städte mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro. Das Förderziel sind moderne, zeitgemäße und attraktive Outdoor-Bewegungsräume mit bewegungsaktivierender Infrastruktur zur Gesundheitsvorsorge im Freien. Förderfähige Maßnahmen sind die Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung und Neuerrichtung sowie Umbau von Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich.

Das Finanzvolumen beträgt 27 Mio. EUR, welches pauschal auf 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde der kreisfreien Städte mit je 500.000 EUR verteilt wird.

Beginn der 1. Stufe (Interessenbekundungsverfahren) ist ab Juni 2021, Förderentscheidung und Zuwendungsverfahren ab Januar 2022 und Fertigstellung der Projekte bis 31.12.2023.

Der Eigenanteil beträgt mindestens 15% der Fördersumme bei Projekten über 100.000 €.

Nicht förderfähige Maßnahmen

• Verwaltungs- und Geschäftsstellenräume

• Unterkünfte

• Zuschauereinrichtungen

• Kunstrasenplätze

• Umschuldungen

 

Antragsberechtigt sind allein die 54 Stadt- bzw. Kreissportbünde. Der Stadtsportbund Aachen wird sein Interesse am Förderprogramm fristgerecht bei der Staatskanzlei bekunden.

 

Frau Prömpler erklärt, dass der Fachbereich Sport gerne mitdenkt und seine sportfachliche Kompetenz einbringt. Da es sich um Sportangebote im öffentlichen Raum handelt, ist der Fachbereich Klima und Umwelt zuständig.

 

Auf Nachfragen bestätigt Frau Frey, dass bis Anfang Juli 2021 eine kurze Interessensbekundung ausreicht. Es ist zu dem Zeitpunkt noch kein Konzept und keine Mittelzusage erforderlich.

 

Frau Fohn bittet darum, die Fraktionen auf dem aktuellen Stand zu halten.

 

Herr Ernst weist darauf hin, dass der geplante Austausch der Fraktionen mit dem Stadtsportbund in absehbarer Zeit stattfinden sollte.

 

 

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4552&TOLFDNR=106727&selfaction=print