13.01.2021 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Die Ergänzungs-Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße – hier: Offenlagebeschluss liegt als Tischvorlage vor.

 

Herr Deloie spricht den späten Erhalt der Ergänzungs-Vorlage mit Datum vom 07.01.2021 an. Er weist darauf hin, dass sie ehrenamtlich Politiker sind und die Vorbereitung auf die Sitzung nicht am Sitzungstag selbst erfolgen kann, sondern vorher zu erledigen ist. Deshalb bittet er die Verwaltung, Vorlagen zukünftig zeitiger vorzulegen.

 

Herr Dr. Otten stimmt den Ausführungen von Herrn Deloie zu.

Was den Beschlussvorschlag der Ergänzungs-Vorlage angeht, ist man in der Sache komplett einig.

Er hinterfragt aber, ob der späte Erhalt der Ergänzungs-Vorlage bei einem eventuellen Klageverfahren von Belang sein kann.

 

Herr Weiser nimmt die von Herrn Dr. Otten geäußerten rechtlichen Bedenken zur Abklärung bis zur morgigen Sitzung des Planungsausschusses mit.

 

Herr Deloie befasst sich mit einigen Sachpunkten, die der Vorlage zu entnehmen sind. Beispielhaft sei hier erwähnt, dass er begrüßt, dass es keine Verlagerung, sondern nur eine räumliche Eingrenzung und den Erhalt der Prostitution geben wird, wobei es ihm wichtig ist, dass dort 100 Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Die SPD-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag der Ergänzungsvorlage zustimmen.

 

Herr Ferrari bezieht sich auf seine eingangs der Sitzung gemachte Ausführung, dass im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie nur unbedingt notwendige Redebeiträge erfolgen sollten. Heute geht es darum, einen Formalbeschluss herbeizuführen, nämlich den Dringlichkeitsbeschluss für die Offenlage des Bebauungsplans.

 

Herr Moselage erklärt, dass es wohl niemanden überrascht, dass er einem Beschluss, der die Prostitution in der Antoniusstraße erhält, nicht zustimmen wird. Laut Vorlage sieht das auch die Polizei so; und es entspricht auch der Ansicht des früheren Oberbürgermeisters. Daher verwundert es ihn, dass doch die große Mehrheit meint, das solle da weiter geschehen.

 

Herr Ferrari lässt über den Beschlussvorschlag der Ergänzungsvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz, zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltung

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