08.09.2021 - 7 Tempo 30 auf der unteren Heckstraße zwischen Ap...

Beschluss:
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Beratung

Mit Verweis auf die inhaltlichen Ausführungen bei TOP 4 erfolgt hier keine weitere Aussprache.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Fachverwaltung, die in der Vorlage beschriebenen glichen Ausnahmegenehmigungen zu prüfen. Insbesondere bittet die Bezirksvertretung zu prüfen, inwiefern vergleichend zur Geschwindigkeitsreduzierung in Stolberg / Breiniger Berg eine Möglichkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h streckenbezogen durchzuführen ist. Aus Sicht des Lärmschutzes beauftragt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf einstimmig den Fachbereich Umwelt mit der Prüfung, ob die Auslösewerte nach Lärmberechnung nach deutschen Richtlinien (RLS 90/RLS19) überschritten sind und deshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vertretbar ist.

 

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