04.02.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Do., 04.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Griepentrog eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, die Vertretungen von Verwaltung und Presse sowie die interessierte Öffentlichkeit. Sie berichtet, dass die Durchführung der heutigen Sitzung vor dem Hintergrund der aktuellen Coronaregelungen im Vorfeld viel diskutiert und geprüft worden sei. Von Seiten der Fraktionen sei die Verlegung der Haushaltsberatungen auf die Märzsitzungen entschieden worden, sodass der TOP Ö 6 „Haushaltsplanentwurf 2021 einschl. Finanzplan bis 2024“ heute nicht beraten und beschlossen werden könne. Bereits bei der Planung der heutigen Sitzung im Januar seien lediglich Tagesordnungspunkte platziert worden, die für künftige Beratungen und Entscheidungen relevant seien. Daher bewerte sie die Beratung heute als wichtig, nicht zuletzt auch, um den Schulen ein Signal geben zu können. Sie bittet dennoch darum, die Wortbeiträge möglichst kurz und konzentriert zu halten, damit die Sitzung frühestmöglich beendet werden könne.
Herr Brantin legt dar, dass die Durchführung der heutigen Sitzung gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung und der daran orientierten, heute übersandten Handlungsempfehlung aus dem Rathaus nicht zwingend und rechtlich notwendig sei. Dringliche Tagesordnungspunkte könne er für heute nicht identifizieren. Die Entscheidung zu TOP Ö 5 „Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus“ sei inhaltlich verknüpft mit den abgesetzten Haushaltsplanberatungen. Bereits am Vortag hätten die Fraktionen CDU und SPD darum gebeten, die Sitzung nicht stattfinden zu lassen. Gleichwohl habe der Kompromiss geschlossen werden können, der Heinrich-Heine-Gesamtschule die Gelegenheit zur Präsentation zu geben, die Sitzung insgesamt jedoch auf das Minimum zu reduzieren und möglichst früh zu beenden.
Frau Griepentrog bekräftigt, dass die Coronaschutzverordnung die Durchführung von Ausschusssitzungen bei einer rechtlichen Notwendigkeit zulassen würde. Sie habe in ihrer Funktion als Ausschussvorsitzende die Sitzung geprüft und sei zu dem Entschluss gelangt, dass die heutigen Tagesordnungspunkte eine Relevanz für die künftige Arbeit im Gremium besäßen. Auch ohne längere, inhaltliche Diskussionen seien die inhaltliche Auseinandersetzung und die Beschlussfassungen notwendig. Für die Durchführung der Sitzung trage sie als Vorsitzende die Verantwortung. Man tage auch in einem sicheren Raum, wo letztlich regelmäßig auch der gemeinsame Krisenstab der Stadt und StädteRegion zusammenkomme. Sie bittet darum, die Abwägung über die Durchführung an dieser Stelle zu beenden und in die Tagesordnung einzusteigen.
Frau Keller schließt sich den Äußerungen von Herrn Brantin an. In der heutigen Sitzung könnten lediglich die Vorlagen mit einer Kenntnisnahme beraten werden infolge der Vertagung des TOPs Ö 6 und damit einhergehend die sinnvolle Vertagung des TOPs Ö 5. Ihrer Ansicht nach sei die Sitzung überflüssig. Dennoch dankt sie für den gut vorbereiteten Sitzungsraum.
Frau Griepentrog stellt fest, dass bis zu Beginn der Sitzung nicht klar gewesen sei, dass – infolge des nun ebenfalls vertagten des TOPs Ö 5 – lediglich Kenntnisnahmen beraten werden könnten. Gleichzeitig könnten auch Kenntnisnahmen in Beschlüsse um beispielsweise Prüfaufträge erweitert werden. Ihrer Ansicht nach sei es relevant, sowohl die Vorstellung der Heinrich-Heine-Gesamtschule als auch den anschließenden TOP Ö 4 zur Eignung des Standortes Kronenberg als Gesamtschulstandort heute zu besprechen. Andernfalls würden sich die Beratungen in diesem Bereich erneut verzögern, schlimmstenfalls mit dem Ergebnis, auch im nächsten Schuljahr keine eindeutige Position beziehen zu können. Bezugnehmend auf die bisherige Diskussion stellt sie den Antrag zur Absetzung des TOP Ö 4 zur Abstimmung.
Abstimmung Vertagung des TOPs Ö 4 „Eignung der Liegenschaft 'Kronenberg' als Gesamtschulstandort“:
Zustimmung: 8, Ablehnungen: 8, Enthaltungen: 0.
Aufgrund des eingetretenen Ausgleichs gilt der Antrag als abgelehnt.