27.05.2021 - 3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Emmerich erläutert die Prüfung anhand einer PowerPoint-Präsentation, die als Anlage beigefügt wird.

 

Hierbei geht er insbesondere auf die Feststellungen zu den Bilanzpositionen „Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen“, „Sondervermögen“, Rückstellung für Insolvenzanfechtungen“ und „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ ein.

 

Herr Emmerich hebt positiv heraus, dass die Feststellungen aus der Jahresabschlussprüfung 2018 angegangen und teilweise bereits umgesetzt sind. Bezüglich des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems erklärt er, dass ein funktionsfähiges IKS mit Steuerungs-, Sicherungs- und Kontrollelementen mit Ausnahmen inzwischen grundsätzlich vorhanden sei. Bei einem produktbezogenen risikoorientierten Kontrollsystem sehe er hingegen noch Nachbesserungsbedarf.

 

Abschließend erläutert er das Testat mit den entsprechenden Hinweisen. Hierbei stellt er den nach wie vor bestehenden Nachbesserungsbedarf bei der Bilanzposition „Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ vor und legt die Gründe dar, warum die Rückstellung für Insolvenzanfechtung in Höhe von 1,5 Mio. € aus Sicht der Rechnungsprüfung aufzulösen ist (fehlende formale Voraussetzungen).

 

Im Hinblick auf den in der Einladung enthaltenen Beschlussentwurf weist Herr Emmerich nach Rücksprache mit Frau Grehling darauf hin, dass der Rat zwar den ehemaligen Oberbürgermeister Herrn Philipp hinsichtlich des Jahresergebnisses 2019 entlaste, die Oberbürgermeisterin Frau Keupen jedoch auch bezüglich des Aufstellungsverfahrens des Jahresabschlusses 2019 und den damit zu verantwortenden Berichten  Lagebericht und Anhang ebenfalls zu entlasten sei. Der Ausschuss nimmt den Hinweis einhellig zur Kenntnis.

 

Frau Grehling stellt bei der Zusammenarbeit zwischen FB 14 und FB 20 das gute zielführende Vorgehen und entsprechend gute Ergebnis der Jahresabschlussprüfung heraus. Sie ist erfreut über den entsprechenden Hinweis auf das Sondervermögen und seine Werthaltigkeit. Sie erwähnt im Hinblick auf das Neue Kurhaus, dass nicht

vergessen werden dürfe, dass für die Folgekosten von Projekten von Töchtern in letzter Konsequenz immer die Mutter geradestehen müsse. Hinsichtlich der geforderten internen Kontrollsysteme beim Fachbereich Finanzsteuerung erklärt sie, dass hierfür auch neues qualifiziertes Personal benötigt werde.

 

Die Forderung der Rechnungsprüfung, die Rückstellung für Insolvenzanfechtung in Höhe von 1,5 Mio. € aufzulösen, wird von ihr abgelehnt. Grund hierfür ist, dass nach ihrer Meinung in dieser Bilanzposition sehr wohl noch alle Faktoren mit einbezogen werden können, die bis zum Ende des Jahresabschlusses bekannt waren. Dies sei hier der Fall gewesen, da sich Corona zu diesem Zeitpunkt schon angedeutet hatte und deshalb realistisch zu erwarten war, dass sich Insolvenzen in einem erheblichen Maße erhöhen würden und somit auch die Gefahr von vermehrten Insolvenzanfechtungsverfahren. Deshalb sei die Beibehaltung der bestehenden Rückstellung in Höhe von 1,5 Mio. € gerechtfertigt. Sie sehe nunmehr die Gefahr, dass bei einer Auflösung der Rückstellung in naher Zukunft – spätestens beim Jahresabschluss 2020 ff. – sie wieder gebildet werden müsse. Dieses Verfahren entspreche nicht ihrer Vorstellung als Kämmerin, vorausschauend nachhaltig Vorsorge zu tragen.

Herr Schmitz (SPD) bedankt sich bei allen Beteiligten für den Prüfbericht. Er plädiert für eine zügige und abschließende Bearbeitung der Offenen-Punkte-Liste. Ein wünschenswertes Ziel sei auch, dass der Jahresabschluss in Zukunft vor den neuen Haushaltsberatungen vorliegt.

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Einstimmiger Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 27.05.2021 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2019 geführt hat. Der geprüfte Jahresabschluss 2019 wird einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss, der allerdings mit nachfolgendem Hinweis versehen ist.

Die im Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2018 gemachten Hinweise haben grundsätzlich weiterhin Bestand. Dies gilt nach wie vor für die ordnungsgemäße Bilanzierung des unter der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen zusammengefassten Vermögen. Dass die Vielzahl der im Jahresabschluss festgestellten Korrekturbedarfe nicht mit dem vorliegenden Jahresabschluss 2019 aufgearbeitet werden konnten, war abzusehen. Insofern ist für den Jahresabschluss 2020 und 2021 eine entsprechende Überarbeitung notwendig. Hierzu ist mit der Rechnungsprüfung ein Abarbeitungskonzept in Form einer Fortschreibung der bereits genutzten Offenen Punkte-Liste aufzustellen, über das dem Rechnungsprüfungsausschuss berichtet wird. Dies betrifft ebenfalls das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, wobei hier bereits deutliche Verbesserungen durch hinterlegte und angewandte Prozesse erkannt werden. Auf die angemessene personelle Besetzung der Abteilung Jahresabschluss im Fachbereich Finanzsteuerung und in der Geschäftsbuchhaltung im Fachbereich Steuern und Kasse ist weiterhin zu achten. Auch hier haben erfreulicherweise Stellenbesetzungen im FB 20/200 stattgefunden.

Die unter der Bilanzposition Passiva 3.4 (Sonstige Rückstellungen) bilanzierte Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtungen ist aufzulösen, da sie mit Blick auf den Jahresabschluss 2019 nicht hinreichend dokumentiert werden konnte. Auch wenn in den kommenden Jahresabschlüssen durch potenziell steigende Insolvenzen eine geänderte Grundlage gegeben sein kann, fehlt es für den vorliegenden Jahresabschluss an den formalen Voraussetzungen (s. S. 22 des Prüfberichtes). Durch eine Auflösung würde sich das Jahresergebnis um 1,5 Mio. € verbessern.

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 nach § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.032.164.169,31 € festzustellen und das Ergebnis in Höhe von 2.395.441,36 € mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem für das Jahr 2019 verantwortlichen ehemaligen Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 gem. § 96 Abs.1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4681&TOLFDNR=105992&selfaction=print