30.07.2021 - 3 Verpflichtung der Beisitzer*innen, stellvertret...

Beschluss:
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Beschluss:


Die Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer*innen und die stellvertretenden Beisitzer*innen des Kreiswahlausschusses sowie die Schriftführerin und den stellvertretenden Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

 

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