01.02.2022 - 4 Haushaltsplanberatung 2022 einschließlich mitte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Vor den Beratungen wurden ein gemeinsamer Änderungsantrag der Grüne-Fraktion und der CDU- Fraktion, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE Zukunft und drei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke verteilt. Die Änderungsanträge sind der Niederschrift beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Plum bedankte sich für die Änderungsanträge der Fraktionen.

 

Änderungsantrag „Gutachten zur Klärung von Richtlinien und Rahmenbedingungen bezüglich der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ der Fraktionen Grüne/CDU

Herr Baal sagte, die CDU-Fraktion begrüße die Vorbereitung zur Gründung einer Gesellschaft, diese solle aber mit einem Gutachten zur Klärung von Rahmenbedingungen gestützt werden. Die Verwaltung solle daher den vorgelegten Änderungsantrag dem Finanzausschuss zu dessen nächster Sitzung als Empfehlung vorlegen. Herr Baal führte aus, dass eine Abstimmung der Leitplanken mit den Fraktionen stattfinden solle.

Herr Dr. Breuer teilte die Auffassung von Herrn Baal und schlug ein interfraktionelles Gespräch vor. Herr Prof. Dr. Sicking wurde gebeten, die Einladung zu übernehmen.

 

Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss ein neues PSP-Element für ein Gutachten zur Klärung von Richtlinien und Rahmenbedingungen bezüglich der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, mit Mitteln in Höhe von 80.000 Euro einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 16  Ablehnung: 0  Enthaltung: 1

Dem Änderungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Änderungsantrag „Förderprogramm Dachausbau 53180000 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ der Fraktion DIE Zukunft

Frau Radermacher erläuterte, dass die Fraktion DIE Zukunft einen Ansatz in Höhe von 150.000 Euro beim Förderprogramm Dachausbau als zu gering ansehe und man eine Ansatzerhöhung auf insgesamt 300.000 Euro beantragen möchte. Zudem solle das Angebot besser öffentlich kommuniziert werden.

 

Herr Dr. Breuer informierte, dass die Werbestrategie der Verwaltung laufe. Mit den diesjährigen Grundsteuerbescheiden wurde Werbung für den Dachausbau verschickt. Er sah die Mittel als gut kalkuliert an.

 

Herr Frankenberger informierte, dass seit in Krafttreten der Richtlinien im Jahr 2021, 75.000 Euro verausgabt wurden.

Herr Baal merkte an, dass für die Antragsteller im Prozess mehrere Institutionen zu beteiligen seien, so z.B. Bank und Architekt. Er sehe den Ansatz als ausreichend an. Man solle die Inanspruchnahme unterjährig im Auge behalten und ggf. nachsteuern oder dann für 2023 neu planen.

Frau Wallraff bezog sich auf die tatsächliche Ausgabe im Jahr 2021 und plädierte daher dafür, bei dem Ansatz von 150.000 Euro zu bleiben.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1  Ablehnung: 15  Enthaltung: 1

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Änderungsanträge „Endgültige Mietforderung u. Umlagen – gewoge“, „energetische Sanierung städtischer Wohngebäude (IKSK)“ und „Strategischer Grunderwerb“ der Fraktion Die Linke

 

Änderungsantrag „Endgültige Mietforderung u. Umlagen – gewoge“ der Fraktion Die Linke

Herr Giebeler sagte, dass die Fraktion Die Linke Probleme u.a. für Hartz IV-Empfänger bei der zu zahlenden Miete sieht, da der Mietspiegel angesetzt werde. Dies erschwere die Wohnungsfindung. Die gewoge solle günstiger anbieten und den Verlust über den Ansatz in Höhe von 600.000 Euro ausgleichen.

 

Herr Bussen informierte, dass eine durchschnittliche Miete von 5,79 Euro pro m² im städtischen Wohnungsbestand erhoben werde. Eventuell auftretende Probleme würden individuell mit dem betreffenden Mieter gelöst.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1  Ablehnung: 15  Enthaltung: 1

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Änderungsantrag „energetische Sanierung städtischer Wohngebäude (IKSK)“ der Fraktion Die Linke

Herr Giebeler führte aus, dass seine Fraktion Die Linke den Ansatz für 2022 um 3,3 Mio. und in den Folgejahren um 4 Mio. erhöhen möchte.

 

Herr Dr. Breuer stellte sich die Frage, ob die 3,3 Millionen Erhöhung verausgabt werden könnten. Es seien entsprechende Gelder beim IKSK eingestellt. Mehr Geld schaffe nicht automatisch mehr Sanierung bzw. Energieeffizienz.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Plum sah den aktuellen Ansatz in Höhe von über 3 Millionen Euro als ausreichend an.

 

Herr Baal brachte ein, dass alle anwesenden Fraktionen im Rat das IKSK mitbeschlossen hätten. Dort seien insgesamt 83 Millionen veranschlagt. Nicht jede Erhöhung sei vor diesem Hintergrund sinnvoll.

 

Herr Giebeler sagte, die Summe sei in seinen Augen zu gering.

 

Herr Kemperdick erläuterte, dass 3,5 Millionen € für 2022 eingestellt seien und die nächsten Jahre kontinuierlich mehr eingestellt würde. In 2023 werden 5,9 Millionen eingestellt. Man sei auf einem guten Weg. Im nächsten Jahr erfolge eine Reflektion in der Sache.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1  Ablehnung: 16  Enthaltung: 0

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Änderungsantrag „Strategischer Grunderwerb“ der Fraktion Die Linke

Herr Giebeler äußerte, seine Fraktion Die Linke den Ansatz als Schlüsselposition für die Einflussnahme der Stadt sehe, daher solle hier mehr Geld veranschlagt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Plum sagte, dass die Gelder nie komplett verbraucht wurden, bedingt durch geringe Grundstücksangebote und Grenzen bei den zu zahlenden Grundstückskaufpreisen aus haushaltsrechtlichen Gründen.

 

Herr Giebeler führte an, ein höherer Ansatz, hebe die haushaltsrechtlich bedingte Grenze an.

 

Herr Kemperdick erklärte, dass die derzeitigen Marktpreise überwiegend sehr weit über dem Wert der Grundstücke liegen würden. Man wolle sich nicht an weiteren Preistreibungen beteiligen. Private überböten hier regelmäßig die Stadt. Der Stadt stünden aber nur begrenzte Gelder zur Verfügung und kommunalrechtliche Vorgaben entgegen und sie käme deshalb kaum zum Zuge. Ein höherer Ansatz sei besser, aber da der bisherige Ansatz schon selten verausgabt werde, sei eine Erhöhung wenig zielführend.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1  Ablehnung: 16  Enthaltung: 0

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

 

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt – ausschließlich der Personal- und Versorgungsaufwendungen- die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der Produkte:

  • 01.13.01 Bodenbevorratung

 

  • 01.13.02 Rechte an städtischen Liegenschaften

 

  • 01.13.03 Miet- und Pachtverhältnisse

 

  • 01.13.05 Strategie - Projektentwicklung

 

  • 02.02.06 Marktwesen

 

  • 10.04.01 Wohnraumerhaltung freifin. Wohnungsbest.

 

  • 10.04.02 Wohnraumförderung

 

  • 10.04.03 Versorgung & Aufsicht geför. Wohnungsbes.

 

  • 10.04.04 Wohngeld

 

  • 10.04.05 Wohnbaukoordination

 

entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der vorgelegten Veränderungsnachweisung.

 

Verbunden mit einer Empfehlung an den Finanzausschuss 80.000 Euro in ein neues PSP-Element für ein Gutachten zur Klärung von Richtlinien und Rahmenbedingungen bezüglich der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 16 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Plum bedankte sich bei Fachbereich 20, Herrn Schoel und verabschiedete diesen. Herr Schoel verließ die Sitzung um 17:32 Uhr.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4743&TOLFDNR=110978&selfaction=print