02.02.2022 - 8 Hauptsatzung der Stadt Aachen

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Beratung

Der Vorsitzende weist auf die im Nachversand und auch als Tischvorlage bereitgestellte Synopse der Hauptsatzung, alte und neue Fassung, hin.

Herr Frankenberger begrüßt den Rechtsreferenten der Oberbürgermeisterin, Herrn Klee, der dem Gremium für Fragen zur Verfügung stehe.

Aus der Mitte des Integrationsrats werden Anmerkungen zu der neuen Fassung gemacht.

So kritisiert Herr Demmer, dass die nun vorgelegte neue Fassung lediglich den Vorschlägen zur Änderung der Hauptsatzung aus dem Oktober 2020 entspreche und wesentliche im Juni 2021 vom neu gewählten Integrationsrat beschlossene Punkte, wie z. B. Mitwirkungsbefugnisse im Rahmen der Haushaltsberatungen und hinsichtlich des Stellenplans, fehlen würden. Herr Demmer fragt, wieso diese Änderungen nicht in die aktuelle Fassung aufgenommen worden seien.

Weiterhin äußert Herr Demmer seine Unzufriedenheit mit § 20 Abs. 2 Hauptsatzung n. F. der – anders als vom Integrationsrat beschlossen und gewünscht – nun keine Allzuständigkeit des Integrationsrats für seine Befassung mit kommunalen Angelegenheiten mehr enthalte. Herr Demmer bittet insoweit um Erläuterung der Verwaltung.

Herr Özbay und Herr Özgün fragen ebenso nach dem Grund für die Streichung der „Allzuständigkeit“ und bemängeln diese.

Herr Klee erklärt, dass man sich in der neuen Fassung der Hauptsatzung auf wesentliche Punkte fokussiert habe, mit dem Ziel, diese gerichtsfest auszugestalten und weiter nach den Grundsätzen der Verständlichkeit, Lesbarkeit und Veränderungsfestigkeit des Regelwerks zu verfassen.

Die neue „schlanke“ Regelung öffne unterhalb der Hauptsatzungs- und Geschäftsordnungsebene viele Ausgestaltungs- und Änderungsmöglichkeiten über entsprechende Beschlüsse, ohne das Erfordernis einer förmlichen Änderung der Hauptsatzung/Geschäftsordnung, so Herr Klee weiter.

Zur Frage der „Allzuständigkeit“ des Integrationsrats weist Herr Klee darauf hin, dass eine solche nach der Gemeindeordnung NRW nicht bestehe, insbesondere sei dem Integrationsrat die Mitwirkung am Haushaltsbeschluss und die Mitwirkung in Wahlangelegenheiten versperrt.

Zur Frage der Entsendung von Integrationsmitgliedern in Ratsausschüsse und insbesondere sondergesetzliche Pflichtausschüsse im Sinne des § 20 Abs. 7 Hauptsatzung n. F. erläutert Herr Klee, dass eine Entsendung von Mitgliedern in den Haupt- und Finanzausschuss aufgrund des geltenden Kommunalrechts nicht möglich sei, ebenso sei eine Entsendung in sondergesetzliche Pflichtausschüsse wie Wahlausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und höchstwahrscheinlich auch in den Kinder- und Jugendausschuss rechtlich nicht möglich. Die Kommunalaufsicht prüfe derzeit noch einmal die Rechtslage bezüglich des Kinder- und Jugendausschusses, so Herr Klee ergänzend. 

Herr Klee informiert auf Nachfrage weiter darüber, dass in dieser Wahlperiode aufgrund der bisher geltenden Rechtslage vorgenommene Entsendungen in Ratsausschüsse auch nach In-Kraft-Treten des neuen Rechts weiter bestand haben und alle gewählten beratenden Mitglieder des Integrationsrates in ihren jeweiligen Ausschüssen bleiben würden.

Verschiedene Mitglieder des Integrationsrats sprechen auch die Frage der Verankerung einer eigenen Geschäftsstelle des Integrationsrats und einer eigenen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsrats in der neugefassten Hauptsatzung an. Hierzu äußert Herr Klee, dass beide Punkte aus rechtssystematischer Sicht nicht in die Hauptsatzung gehören würden. Außerdem sagt Herr Klee im Namen der Oberbürgermeisterin die Bereitschaft zu, für beide Themenkreise unterhalb der Rechtsebene der Hauptsatzung im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung mit dem Integrationsrat pragmatische und unbürokratische Absprachen im Einzelfall treffen zu wollen.

Am Ende der Debatte signalisiert Herr Klee die Bereitschaft, Wünsche nach redaktionellen Änderungen in der Formulierung aufzunehmen. Diese Änderungswünsche erbittet er, bis Mitte bzw. spätestens Ende Februar bei ihm einzureichen, da in der Ratssitzung am 30.03.2022 über die Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung entschieden werden solle.

 

Es wird einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss:

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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