07.04.2022 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 992 - Roerm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion Die Linke stellt Herr Beus fest, dass die Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts aus seiner Sicht in Teilen nicht gelungen sei, insbesondere die Realisierung von Einfamilienhäuser an diesem Standort halte man für eine Fehlentwicklung. Angesichts des dringenden Bedarfs an öffentlich gefördertem Wohnraum werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute dennoch zustimmen. Zu kritisieren sei dabei aber,  dass die geförderten Wohnungen alle in der schlechtesten Lage direkt an der Roermonder Straße vorgesehen seien. Dies könne man besser organisieren und man bitte die Verwaltung, in diesem Sinne nochmals Gespräche mit dem Vorhabenträger zu führen.

 

Für die Fraktion der Grünen erklärt Frau Dörter die Bereitschaft, aufgrund der sichtbaren Weiterentwicklung und Verbesserung des Entwurfs nun die Offenlage zu beschließen. Der Anregung der Linken bezüglich der Verteilung der öffentlich geförderten Wohneinheiten könne man sich anschließen, zudem bitte man sicherzustellen, dass tatsächlich alle Dachflächen begrünt würden.

 

Für die SPD-Fraktion weist Herr Plum darauf hin, dass mit diesem Verfahren 139 dringend benötigte Wohneinheiten geschaffen werden könnten. Man wolle das Verfahren nicht weiter verzögern und plädiere dafür, den Offenlagebeschluss heute zu fassen. Verhandlungen mit dem Vorhabenträger über Optimierungen unterstütze man, sofern hierdurch kein Zeitverlust entstehe.

 

Frau Ohlmann sagt zu, mit dem Vorhabenträger über eine andere Verteilung der öffentlich geförderten Wohneinheiten zu verhandeln. Um eine Dachflächenbegrünung auch für die Reihenhäuser im Fall von Einzelgenehmigungen sicherzustellen, sei eine Konkretisierung der schriftlichen Festsetzungen sinnvoll, die der Ausschuss heute mit beschließen könne.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 992 - Roermonder Straße / Rütscher Straße - in der vorgelegten Fassung mit der Maßgabe, die schriftlichen Festsetzungen zum Thema „Dachbegrünung“ so zu konkretisieren, dass das Planungsziel der Begrünung für alle Dachflächen im Plangebiet erreicht wird.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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