21.06.2022 - 5 Single-Lighting-Regulation - Ausphasung der Leu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Dipl- Ing. Robert Schmidt, Abteilungsleiter der Abteilung „Technisches Gebäudemanagement - Instandhaltung –„, berichtet mündlich zum Tagesordnungspunkt Single Lighting Regulation  -“Ausphasung der Röhre“ an Hand einer Präsentation. Diese Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

Der Single Lighting Regulation (SLR) liegt eine Verordnung der Europäischen Kommission (EU) vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission“ zu Grunde.

Folgende Ziele der europäischen Kommission sollen damit erreicht werden:

          Stufenweises Ausphasen von Leuchtmitteln

          Verbesserung beim Umweltschutz

          Verbesserung beim Verbraucherschutz

          Verbesserung der Nachhaltigkeit der Produkte

 

Herr Schmidt zeigt die Auswirkungen der SLR auf die Verfügbarkeit detailliert von spezifischen Leuchtmitteln in einer 1. Ausphasung ab 01.09.2021 und in einer 2. Ausphasung spezifischer Halogenleuchtmittel ab dem 01.09.2023 auf.

Zur Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen zeigt er die verschiedenen Konzepte mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen auf:

-          Bevorratung

-          Austausch durch sog. Retrofits / LED-Tubes

-          Beleuchtungssanierung

Zusammenfassend legt Herr Schmidt dar, dass die Umsetzung durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen insgesamt im Rahmen einer Kombination aus diesen drei Varianten erfolgt.

Herr Schmidt erläutert die weiteren Schritte der Umsetzung mit der Prämisse, die Ziele möglichst zügig zu erreichen

-          Ermittlung des verbleibenden Sanierungsbedarfes,

-          Kategorisierung nach Objektart

-          Priorisierung (Nutzungszeiten, Betriebszeiten, Anforderung an die Lichtqualität, Betrachtung von Anlagen mit Lichtregelung, Betrachtung der Erforderlichkeiten)

-          Dokumentation und Erstellen eines Lichtkatasters

-          Kostenermittlung

-          Erstellung eines Sanierungsplanes

 

Herr Schmidt erläutert den aktuellen Sachstand der Umsetzung und weist darauf hin, dass das Gebäudemanagement die Konzeptvariante „Bevorratung“ bereits in der diesjährigen Ausschreibung umgesetzt hat und somit einen Zeitpuffer bis zum letztlichen Austausch generieren konnte.

Ein Hinausschieben des Austausches sei jedoch nur in Abwägung möglich, da dem Ziel der CO2-Einsparung und damit verbunden dem Erreichen des Ziels der Klimaneutralität Rechnung getragen werden muss.

Es folgt ein fachlicher Austausch unter Beteiligung von Herrn Dr. Vossen, Ratsherrn Hecker, Herrn Lauven.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Beschluss:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

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Anlagen

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