17.08.2022 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

 Die Regularien der Fragestunde werden vorab seitens des Bezirksbürgermeisters erläutert.

 

  1. Frage: Frau K., gerichtet an die Verwaltung

(Antrag s. Anlage 1)

 

O.g. hat bei der BV-Sitzung am 25.05.2022 den Antrag auf „Parkbank und Parkgruppensitzbank für die Grünflache am Dinkermichs Weg in Walheim“ an die Verwaltung gerichtet. Frau Gather habe der Antragstellerin zu verstehen gegeben, sie würde eine Antwort erhalten. Diese Antwort habe Frau Kerkhoff bis heute nicht erhalten. Die Fragende möchte nun wissen, wie weit die Verwaltung bei v.g. Anliegen ist bzw. wie lange die Angelegenheit noch dauert.

Frau Gather entschuldigt sich. Sie bekräftigt, die Anfrage der Frau Kerkhoff sei nicht vergessen, sie sei in Arbeit.

Die Fragestellende gibt zu bedenken, dass seither drei Monate ins Land gezogen sind.

Die stellvertretende Bezirksamtsleiterin entschuldigt sich erneut, überdies mit dem Verweis auf sehr viel Arbeit, welche nach und nach abzuarbeiten ist.

Der Bezirksbürgermeister dankt für die Frage und appelliert, dass jede*r zeitnah eine Antwort von der Verwaltung erhoffen kann. Er versichert ein darauf Drängen, dass dieser Grundsatz in Zukunft eingehalten wird.

 

  1. Frage: Frau V., gerichtet an die Verwaltung

(Antrag s. Anlage 2)

 

Die Fragende stellte im Oktober 2021 bereits ihre Anfrage. Bis dato sei keine Rückmeldung erfolgt. Es gehe um eine Querungshilfe an der Kreuzung Aachener- u. Nütheimer Straße. Aufgrund der dort herrschenden Verkehrssituation sei in Bezug auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dort eine Querungshilfe angebracht. Selbiges gelte für die Kreuzung Monschauer- u. Nütheimer Straße. Dort bestünde keine sichere Möglichkeit, auf den Fahrradweg der Monschauer Straße zu gelangen; insbesondere im Winter, da v.g. Örtlichkeit nicht beleuchtet sei.

Frau Vigener-Emonds reicht die Unterlagen aus Oktober 2021 erneut mit aktuellem Datum ein und erhofft sich nun eine Rückmeldung.

Frau Gather kann nichts zu dem Sachverhalt sagen.

Herrn von Thenen ist der Vorgang präsent. Ihm war ein Nichthandeln der Verwaltung bis dato nicht bewusst. Daher wird er ein besonderes Augenmerk auf den Vorgang legen.

 

  1. Frage: Herr J., gerichtet an die Verwaltung

 

Herr Jäger stellte vor acht Wochen einen Antrag auf „Bänke“ auf der Fußgängerbrücke ggü. des Café Kornelius. Überdies verwies er in dem Antrag auf fünf mit Frittenfett verschmutzte Mülleimer, die an v.g. Ort seit einem Jahr standen. Den Antrag habe er in den Briefkasten des Bezirksamtes geworfen. Bis dato sei keine Rückmeldung erfolgt. So habe Herr Jäger die Mülleimer selbst zum Bauhof gebracht, jedoch ohne jeglichen Eingangsbescheid zu bekommen. Nun möchte er wissen, was jetzt passiert.

Die Bänke werden lt. Aussagen der Frau Gather genau wie die Bänke aus Frage eins mitbearbeitet. Beide Anträge seien zusammengefasst worden. Zu den Mülleimern kann Frau Gather nichts sagen.

Herr Jäger unterbricht und bekundet erneut, er habe die Mülleimer eigenständig zum Bauhof gebracht.

Herr von Thenen erläutert abschließend den Unterschied zwischen dem Vorlegen eines Anliegens bei der Bezirksvertretung und eines Antrages an die Verwaltung. Von letzterem erhalte die BV keine Kenntnis soweit die Verwaltung die BV nicht informiert.

 

Nach dieser Klarstellung gibt Herr von Thenen den Raum zu weiteren Fragen, welcher nicht genutzt wird. Er schließt den TOP 3.

 

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Anlagen

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