17.08.2022 - 9 Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

i.V.m.

Zu 15 Beantwortung von Anfragen

 (Vorlage: B 4/13/WP18)

 (Präsentation s. Anlage 4)

 

Herr Bezirksbürgermeister ruft TOP 9 i.V.m. Top 15 auf und begrüßt Herrn Günther (FB61/100).

 

Herr Günther stellt zur Auswahl, nur Fragen zu beantworten, oder detailliert auszuführen.

Die BV wünscht, die Ausführungen nur auf den Bezirk zu beschränken.

Herr Günther führt aus, die Stellungnahme des FB 61 werde am 30.08.2022 fristgerecht der Bezirksregierung Köln übersandt. Im Kern soll der Flächennutzungsplan, in Form und Gestalt des Beschlusses der BV, Grundlage für den Regionalplan sein. Alle darüberhinausgehenden Änderungen sollen gestrichen werden. Er stellt den Bedarf nach mehr Fläche dar, führt gleichwohl an, dass die Vorschläge der Bezirksregierung jedoch nicht verantwortbar umzusetzen sind. Daher schlägt Herr Günther vor, alle in Rede stehenden Erweiterungen zu streichen und den Regionalplan identisch zu dem neuen rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu gestalten. Jedoch soll Schleckheim als allgemeiner Siedlungsbereich aufgrund der dortigen Bevölkerungszunahme ausgewiesen werden,  nicht aber mit den enormen Erweiterungsvorschlägen der Bezirksregierung.

Frau Opitz fragt diesbezüglich, ob die Verwaltung vorsieht, den allgemeinen Siedlungsbereich für Schleckheim zurückzunehmen. Überdies verweist sie auf die Relevanz der Entscheidung für weitere Generationen.

Herr Günther bestätigt die Nachfrage. Der Regionalplan sei bis 2043 gültig.

Weiter beschreibt Herr Günther das Schumaggelände. Dieser Bereich soll als Gewerbe- und Industriebereich ausgewiesen werden, anstatt eines allgemeinen Siedlungsbereiches. Auch dort soll zum Flächennutzungsplan zurückgekommen werden.

Herr Krott bemerkt, es seinen dort Flächen von der Stadt gekauft worden. Er möchte wissen, welche Flächen gekauft worden sind und ob diese in Folge nicht mehr weiterentwickelt werden können.

Lt. Herrn Günther besteht entwicklungspotential. Dies sei im Rahmen des Flächennutzungsplanes intensiv geprüft worden.

Herr Günther führt weiter aus und gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen. Zu den bisherigen Ausführungen scheint kein Bedarf zu bestehen. Weiter behandelt wird das Freizeitgelände Walheim. Herr Günther legt dar, dass das Freizeitgelände vom Naturschutzgebiet ausgenommen ist. Dies sei rechtlich richtig. Der Landschaftsplan habe Auswirkungen auf den Regionalplan. Es sei jedoch möglich, dass im Rahmen des Gestaltungsspielraumes die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, sodass die Flächen des Freizeitgeländes i.S.d. Vereins weiter genutzt werden können.

Herr von Thenen erteilt Frau Opitz das Wort. Sie habe einen entsprechenden Antrag unter ehm. TOP 15 gestellt.

Frau Opitz ist interessiert, ob das Freizeitgelände folglich der Ausführungen in Zukunft vollumfänglich weiter zu nutzen ist, ober ob es Einschränkungen geben wird.

Gem. Herrn Günther unterliegt dort Befindliches dem Bestandsschutz. Es sei Außenbereich und ein Bebauungsplan sei dort nicht vorhanden. Das Gelände an sich habe keine Qualität als Naturschutzgebiet. Zielsetzung ist, eine gute Lösung hinsichtlich der dortigen weiteren Nutzung zu finden.

Frau Opitz fragt nach, ob eine Änderung durchaus eintreten könne?

Herr Günther führt aus, der Landschaftsplan sei mit dem Regionalplan formal gedoppelt, dass jedoch der Regionalplan zuließe, dass der Landschaftsplan Abweichungen enthalte, auch solche, die i.S.d. Freizeitvereines sind.

 

Herr Krott wünscht sich von der Verwaltung eine entsprechende Berücksichtigung der Wichtigkeit des Geländes für den Bezirk bei weiteren Beratungen. Er kann sich im Namen der Fraktion die Ausführungen des Herrn Günther gut vorstellen. Weiter benennt er den Konflikt zwischen benötigter Wohnfläche und anderen schützenswerten Interessen im gesamten Bezirk. Die Notwendigkeit des Schaffens von Wohnraum sei jedoch notwendig. Er hofft, dass dahingehende Maßnahmen Erfolg haben werden.

 

Herr Jung fehlen bei den Ausführungen die Erweiterungen des Naturschutzgebietes, die mit der Landwirtschaftskammer besprochen wurden. Diese Erweiterungen waren zu den Beratungen im Regionalplan festgehalten. Er führt z.B. das Itertal und die Inde an.

Herr Günther verweist hier auf einen Fachbeitrag der Bezirksregierung. Hier sei die Landwirtschaftskammer federführend gewesen. Die Bezirksregierung habe den Fachbeitrag einbezogen und abgewogen. Allgemein seinen viele Interessenverbände und Akteure seitens der Bezirksregierung aufgefordert worden ihre Stellungnahmen abzugeben. Letzten Endes wird ausgewertet und möglicherweise in den Entwurf einbezogen.

 

Herr Nießen spricht ggü. der Verwaltung einen großen Dank aus. Er begrüßt die Vorschläge der Herrn Günthers. Er äußert Kritik zum Freizeitgelände in Bezug auf dort bestehende Naturschutzrechtliche Auswirkungen. Dort würden Schändungen stattfinden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Günther, dass der aktuelle rechtswirksame Landschaftsplan von 1973 ist.

 

Herr Kiemes bemängelt an den Darstellungen des Herrn Günthers, dass dort keine BSN-Flächen-Vergrößerungen eingezeichnet sind.

Lt. Herrn Günther sind diese Flächen textuell beschrieben. Im Bezirk gibt es eine Vergrößerung des BSN Bereiches. Die anderen Vergrößerungen sind über das Stadtgebiet verteilt.

Frau Opitz schließt sich hier mit der Problematik des bezahlbaren Wohnraums an. Durch Entscheidung könnte man den künftigen Generationen die Möglichkeit des bezahlbaren Wohnraumes nehmen. Sie kann unter diesen Umständen nicht dem Vorschlag zustimmen.

 

Herr Hoffner merkt die Wichtigkeit des aktiven Hochwasserschutzes an. Hierzu sei das Inde- und Itertal, sowie der Steinbruch bei Hahn geeignet. Der Naturschutz sei hier nicht zu vernachlässigen.

 

Herr von Thenen verließt den erweiterten Beschlussvorschlag der CDU-BF.

Herr Hoffner möchte den geänderten Beschlussvorschlag ändern.

Herr von Thenen verließt die Änderung der Änderung des Beschlussvorschlages.

Die Grünen-BF Fraktion bittet um eine kurze Pause zur Beratung.

Der zweifach geänderte Beschlussvorschlag wird von dem Bezirksbürgermeister verlesen. Es wird mit vier Enthaltungen und sieben Ja-Stimmen einstimmig beschlossen:

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplanes zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung, die Nutzung des Freizeitgeländes Walheim in der derzeitigen Form und Nutzung sicherzustellen und empfiehlt dem Rat, die vorliegende Stellungnahme der Stadt Aachen – soweit erforderlich – zu ergänzen und in den Beteiligungsprozess der Bezirksregierung Köln zur Neuaufstellung des Regionalplanes einzubringen, sowie die inhaltlichen Positionen im weiteren Verfahren zu vertreten.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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