13.12.2022 - 8 Haushaltsplanberatungen 2023 des Finanzausschus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden weist auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und SPD hin, welcher vor der Sitzung verteilt worden sei, und erteilt Ratsherrn Neumann diesbezüglich das Wort.

 

Ratsherr Neumann führt aus, dass der Beschlussvorschlag drei Maßnahmen enthalte. Der Zuschuss an den Kulturbetrieb solle um 15.000 Euro für ein Budget für die Planung von Veranstaltungen zum „Haus der Neugier“ aufgestockt werden. Des Weiteren soll eine Zuschusserhöhung in Höhe von 20.000 Euro für die Entwicklung eines kulturellen Leitprofils erfolgen. Mittel dafür seien zwar bereits hinterlegt, Ziel sei jedoch eine Erhöhung auf dem vormaligen Betrag von 50.000 Euro. Es ergebe sich somit ein um 35.000 Euro erhöhter Betriebskostenzuschuss für den E 49 im Haushaltsjahr 2023.

Eine Zuschusserhöhung sei auch für die Volkshochschule vorgesehen. Für das Projekt „Wege gegen das Vergessen“ werde vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2023 70.000 Euro einzustellen.

Des Weiteren beantrage man für die Umsetzung der beschlossenen IKSK-Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung städtischer Nicht-Wohngebäude investive Mittel. Die bereits eingestellten Haushaltsmittel seien bisher sehr gut genutzt worden, was zuletzt auch in einer Ratsvorlage dokumentiert worden sei. Für die Jahre 2024 und 2025 würden man gerne Mittel für die genannte Maßnahme zur Verfügung stellen.

 

Ratsherr Baal berichtet, dass man sich kurz vor der Sitzung noch kurz habe austauschen können. Alle drei von Ratsherrn Neumann vorgetragenen Punkte würden Wirtschaftspläne von Eigenbetrieben betreffen. Er gebe den Hinweis, dass der Finanzausschuss die beantragten Beschlüsse nicht fassen könne, da dieser die Wirtschaftspläne nur zur Kenntnis nehme. Im Sinne eines parlamentarischen Zusammenspiels biete er jedoch an, dass die Wirtschaftspläne heute zur Kenntnis genommen würden mit dem Verweis, dass die Änderungsanträge in der morgigen Ratssitzung eingebracht werden sollen. Der richtige Weg wäre gewesen, die Anträge bereits bei der Beratung der Wirtschaftspläne in den betroffenen Betriebsausschüssen einzubringen. Der Finanzausschuss habe hierzu jedenfalls keine Entscheidungskompetenz.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden entgegnet, dass dies nur eine Frage der Formulierung sei. Der Finanzausschuss beschließe die Haushaltsansätze der dem Ausschuss zugeordneten Produkte, somit auch die Zuschüsse an die Eigenbetriebe. Die vorgelegten Änderungsanträge würden die Höhe dieser Betriebskostenzuschüsse betreffen. Die Auswirkungen dieser Zuschusserhöhungen müssten dann in der Folge in den Betriebsausschüssen geklärt werden bzw. es müssten die beschlossenen Maßnahmen nachträglich in die Wirtschaftspläne integriert werden. Der Beschluss über die Zuschusshöhe sei jedoch seiner Auffassung nach im Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses.

 

Ratsherr Pilgram bestätigt die Aussagen des Ausschussvorsitzenden. Heute stünden die Haushaltsplanberatungen der dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte an, somit auch die Betriebskostenzuschüsse an die Eigenbetriebe. Diese hätten dann Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan. Es sei sicher besser gewesen, wenn man bestimmte Maßnahmen vor der Befassung in den Betriebsausschüssen hätte einbringen können. Dafür hätte man aber einen größeren Vorlauf zur Beratung benötigt. Man könne schließlich keine Haushaltsberatungen in den Fraktionen vornehmen, wenn noch kein Haushaltsplanentwurf der Verwaltung eingebracht worden sei. Es sei das politische Recht, in den Haushaltsplanberatungen Änderungen an der Höhe der Betriebskostenzuschüsse vorzunehmen.

Ergänzend zum vorgelegten Beschlussvorschlag müssten auch die 350.000 Euro für das Projekt „Stadtglühen“ beschlossen werden, damit auch dies noch in den Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs eingearbeitet werden könne. Seines Wissens folge die Kämmerei dem Vorschlag der Zuschusserhöhung in diesem Punkt nicht und habe ein Veto eingelegt. Der Antrag auf Erhöhung des Zuschusses bleibe jedoch bestehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung berichtet Herr Kind über den zeitlichen Zusammenhang von Beschlussfassungen von Wirtschaftsplänen und dem Haushalt der Stadt. Der Rat könne mit der Verabschiedung des endgültigen Haushalts noch finale Änderungen bei sämtlichen Produkten des Haushalts vornehmen, auch bei den Zuschüssen an die Eigenbetriebe. In der Vergangenheit sei es so gewesen, dass bei Änderungen der Betriebskostenzuschüsse mit Verabschiedung des Haushaltsplans im Rat die entsprechenden Änderungen bei den Wirtschaftsplänen nachträglich eingearbeitet worden seien und in den jeweiligen Betriebsausschüssen noch bekannt gegeben worden seien. Der entsprechende Beschluss über die Zuschusshöhe sei im Finanzausschuss bereits getroffen worden.

Hinsichtlich der von Ratsherrn Neumann vorgestellten Anträge müsse er jedoch noch die Information geben, dass der Punkt „Energetische Sanierung städtischer Nicht-Wohngebäude“, also Verwaltungsgebäude, heute vom Finanzausschuss nicht beschlossen werden könne. Die Verwaltungsgebäude im Produkt 010604 seien dem Personal- und Verwaltungsausschuss zugeordnet und könne aus diesem Grund nur in diesem beraten werden, alternativ höchstens im bündelnden Finanzausschuss im Januar von diesem Gremium.

 

Ratsherr Pilgram fragt an, ob bei einer entsprechenden Beschlussfassung zum Haushalt, dem Rat morgen empfohlen werden könne, die Wirtschaftspläne entsprechend anzupassen. Beim Projekt „Stadtglühen“ wäre es sehr wichtig, dass der Kulturbetrieb noch vor Verabschiedung des endgültigen Haushalts bereits über die Mittel verfügen könnte. Dies könnte er, sofern bereits vorher der entsprechende Wirtschaftsplan angepasst werden würde. Aus seiner Sicht müsste dies möglich sein, wenn der Finanzausschuss heute die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses bei den Haushaltsplanberatungen beschließen würde.

 

Ratsherr Baal weist darauf hin, dass man nicht empfehlen könne, wenn man kein Empfehlungsrecht habe. Zweck der Behandlung der Wirtschaftspläne des Finanzausschusses sei lediglich die Information des Gremiums über ebendiese. Möglich sei daher nur der Beschluss über die Kenntnisnahme in Kombination mit der Information, dass im Zuge der Haushaltsplanberatungen über die Höhe der Betriebskostenzuschüsse beraten worden sei. Somit sei keine formelle Empfehlung ausgesprochen, aber eine Information über die geplante Veränderung sei gewährleistet.

 

Herr Kind schließt sich dem Vorschlag an, in der morgigen Ratssitzung im Zuge der Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne von den heutigen Beratungen über die Zuschusshöhe zu berichten, um den Rat darüber in Kenntnis zu setzen, dass im heutigen Finanzausschuss entsprechende Beschlüsse zum Haushalt getroffen worden seien, welche aber letztlich erst mit Verabschiedung des endgültigen Haushaltsplans am 1. Februar 2023 gültig seien. Daher können die Wirtschaftspläne morgen noch nicht geändert werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden bedankt sich für die Diskussionen und Erläuterungen und schlägt vor, über die von den Fraktionen Grünen und SPD gemeinsam vorgelegten Beschlussempfehlungen einzeln abzustimmen und anschließend in den von der Verwaltung vorgelegten Gesamtbeschlussvorschlag einzusteigen, welcher die in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen impliziere. Nicht zur Abstimmung stelle er den Punkt „IKSK“, da er davon ausgehe, dass dieser im Personal- und Verwaltungsausschuss eingebracht werde. Dafür werde er, wie von Ratsherrn Pilgram beantragt, über das Projekt „Stadtglühen“ abstimmen lassen. Auf Nachfrage des Ratsherrn Baal, ob sich der Antrag bezüglich Stadtglühen auf das Jahr 2023 beschränke oder auch die Mittelfristplanung umfasse, stellt der Ausschussvorsitzende Herr Linden fest, dass sich der Antrag nur auf das Haushaltsjahr 2023 beziehe.

 

Die Abstimmungsergebnisse ergehen wie folgt:

 

Die Zuschusserhöhung in Höhe von 35.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 für den Kulturbetrieb für „Planung von Veranstaltungen Haus der Neugier“ sowie der „Entwicklung eines kulturellen Leitprofils“ wird mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen beschlossen.

 

Die Zuschusserhöhung in Höhe von 350.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 für den Kulturbetrieb für das Projekt „Stadtglühen“ wird mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen beschlossen.

 

Die Zuschusserhöhung in Höhe von 70.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 für die Volkshochschule für das Projekt „Wege gegen das Vergessen“ wird mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen beschlossen.

 

Schließlich lässt Herr Linden über den Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich der eingebrachten Einzelveränderungen abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2024 bis 2026 inklusive der 1. Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

 

Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus einstimmig, die im Teilfinanzplan veranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2026 der zugehörigen Produkte inklusive der 1. Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

 

Der Finanzausschuss beschließt abschließend einstimmig die zugehörigen Produktblätter, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.


 

 

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