30.11.2022 - 5 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straße...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Krott bittet um Erläuterung des Begriffs „Nebenfahrbahn“ in der Oberforstbacherstraße 266 bis 296. Der Bezirksbürgermeister weist auf den sich von der Hauptfahrbahn ableitenden Bereich an der Schule hin.

 

Die CDU-Fraktion habe erhebliche Probleme im Hinblick auf die Reduzierung der Dringlichkeitsstufe der Ardennenstraße von Stufe D1 auf D2, so Frau Nußbaum stellvertretend. Sie bittet, von dieser Änderung abzusehen und verliest folgenden geänderten Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass der Straßenzug „Ardennenstraße“ in der Dringlichkeitsstufe D1 verbleibt und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Der Bezirksbürgermeister lässt über den vorgeschlagenen Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass der Straßenzug „Ardennenstraße“ in der Dringlichkeitsstufe D1 verbleibt und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4880&TOLFDNR=116422&selfaction=print