24.03.2022 - 3 Verpflichtung der Beisitzer*innen und des Kreis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Die Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer und Beisitzerinnen und die Schriftführerin zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4906&TOLFDNR=111691&selfaction=print