02.06.2022 - 3 Bericht über die Jahresabschlussprüfung 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Emmerich (FB 14) erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Jahresabschlussprüfung 2020. Er weist auf die erstmalige Anwendung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) (§§ 5 und 6 NKF-CIG i.V.m. § 33a KomHVO) hin und die Einstellung als Bilanzierungshilfe über dem Anlagevermögen mit der Bezeichnung:               „0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit. Die im Jahresabschluss 2020 erstmalig anzusetzende Bilanzierungshilfe ist, unter Berücksichtigung ihrer Fortschreibung (für 2021 und 2022), beginnend im Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre abzuschreiben. Dem Gesichtspunkt der intergenerativen Gerechtigkeit wird – wenn auch nicht haushalterisch – teilweise durch die vorgesehene Investition des Überschusses im vorliegenden Jahresabschluss in die energetische Sanierung städtischer Gebäuden Rechnung getragen. Weiter geht er auf die Umsetzung der Prüfung, die Prüfungsgrundlage, das Meilensteinkonzept IDW, die Prüfungsfeststellungen sowie das Ergebnis der Prüfung ein. Zum Umsetzungsstand der Inventur erläutert Herr Eidams (FB 20) den Stand des laufenden Inventurplans (2020 – 2022).

Das Ergebnis des Jahresabschlusses weist einen Jahresüberschuss von 29.812 Mio. Euro aus. Herr Emmerich (FB 14) schließt seine Ausführungen mit dem Prüfungsurteil, das in ein uneingeschränktes Testat mündet.

 

Herr Achilles dankt allen Mitwirkenden des FB 14 für die Prüfung und Herrn Emmerich für die ausführlichen Erläuterungen.

 

Herr Schmitz (SPD) dankt ebenfalls allen Mitwirkenden am Jahresabschluss. Er merkt an, dass die rd. 30 Mio. Euro Ertrag wohl nur auf dem Papier bestehen würden und ohne die 50 Mio. Euro Absonderung durch das Covid-19-Isolationsgesetz ein Verlust von 20 Mio. Euro ausgewiesen werden müsste. Er weist auf die somit hohe Belastung der kommenden Generationen für die nächsten 50 Jahre hin. Er unterstreicht, dass die 30 Mio. Euro nicht ausgeben, sondern investiert werden sollten. Man müsse sehen, welches Ergebnis 2021/j2022 vorliege.

 

Herr Achilles fasst die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags zusammen und bittet zur Abstimmung.

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Einstimmiger Beschluss:
 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 02.06.2022  (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2020 geführt hat. Der geprüfte Jahresabschluss 2020 wird einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

 

Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 nach § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.123.478.365,17 € festzustellen und das Ergebnis in Höhe von 29.813.085,74 € in einer Höhe von 19.900.000,00 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe der verbleibenden 9.913.085,74 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem für das Jahr 2020 bis zum 31.10.2020 verantwortlichen ehemaligen Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp ebenso wie Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen ab dem 01.11.2020 hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gem. § 96 Abs.1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4908&TOLFDNR=113308&selfaction=print