Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 13:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden.
Sie stellt fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 3 Abs. 2 der Landeswahlordnung öffentlich bekanntgemacht worden sind.
Anträge auf Änderungen der Tagesordnung werden nicht gestellt.