27.09.2023 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

 

Herr W. erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Übergabe der 3.700 Unterschriften der Bürgerinitiative „Stoppt L221n!“ an Herrn Minister Krischer.

 

Oberbürgermeisterin Keupen bestätigt, dass die Unterschriftslisten am 25.08.2023 an Herrn Minister Krischer weitergeleitet worden seien und er sich mündlich auch für den Einsatz der Initiative hier im Bereich der Straßenplanung sehr bedankt habe.

 

Herr W. fragte nach, wann der Minister die Oberbürgermeisterin kontaktiert habe und bittet darum, dass der Bürgerinitiative der Eingang der Unterschriften beim Minister per E-Mail bestätigt werde.

 

Oberbürgermeisterin Keupen nimmt die Bitte entgegen und sie werde das weitergeben.

 

Herr P. bittet um Auskunft, warum sich der Beschluss in TOP 5, bei dem es unter anderem auch um die L221n geht, an Straßen.NRW, die ausführende Behörde, richtet und nicht an das Verkehrsministerium, die entscheidende Behörde.

 

Oberbürgermeisterin Keupen erläutert, dass der Beschlussvorschlag in TOP 5 dem abgestimmten Text mit den Kommunen Stolberg und Eschweiler entspreche und dass es hierbei wichtig sei, einen gleichlautenden regionalen Beschluss zu fassen. In der Vorlage stehe Straßen.NRW, das sei richtig, aber am Ende entscheide das Verkehrsministerium, ob eine Beauftragung und Freigabe der Maßnahme erfolge oder nicht.

 

Herr H. nimmt Bezug auf die Bekanntgabe in den heutigen Nachrichten, dass an der Ecke Kamper Straße/Habsburgerallee eine Flüchtlingsunterkunft eingerichtet werden soll. Er frage sich, warum dieser Wohnraum nicht vorrangig alleinerziehenden Müttern, Familien oder anderen auf Wohnraum angewiesenen Aachener*innen angeboten würde. Es gebe überall Mangel an Wohnraum und er bitte um Beantwortung.

 

Oberbürgermeisterin Keupen antwortet, dass vor zwei Jahren ein Beschluss gefasst worden sei, der besagt, dass Aachen ein sicherer Hafen sei und Unterkünfte für geflüchtete Menschen zu schaffen seien. Die von Herrn H. angesprochene Immobilie werde im Hinblick auf die ankommenden Gefchteten für eine temporäre Nutzung für die Unterbringung ertüchtigt. Bezüglich der angesprochenen Integration seien bisher keine Auffälligkeiten in den jeweiligen Wohnquartieren festgestellt worden, da Aachen dankenswerter Weise eine Bevölkerung mit einer sehr offenen Willkommenskultur habe. Und es läge auch daran, dass der Sozialbereich Unterkunftsgrößen wähle, die für das jeweilige Quartier als verträglich gelten und die Integrationsprozesse begleite. Sie sei zuversichtlich, dass auch hier eine gute Integration geleistet werden könne.

 

Herr H. stimmte der Oberbürgermeisterin zu, dass jedem Menschen ein Recht auf ein sicheres und gutes Leben zustehe und er dies auch unterstützen möchte. Er fragte nach, wie man sich das in Zukunft vorstelle, wenn geflüchtete Personen bei der Wohnungsvergabe bevorzugt würden und dabei dann alleinerziehende Mütter oder Familien zu kurz kämen.

 

Oberbürgermeisterin Keupen erläutert, dass es sich bei dem angesprochenen Objekt um ein Bürogebäude handele, welches nicht zu Wohnraum umfunktioniert werden könne. Aufgrund von baurechtlichen Vorgaben könne hier aber eine temporäre Umnutzung zur Belegung von Geflüchteten realisiert werden. Das Problem mit dem Wohnraummangel in Aachen sei bekannt und man sei auf unterschiedlichen Wegen dabei, Lösungen zu finden. Beispielsweise sei in Aachen-Haaren ein Haus errichtet worden, indem alleinerziehende Frauen priorisiert werden und bezahlbaren Wohnraum finden können. Zudem soll nochmal ein Siedlungsflächenpool innerhalb der Städteregion angesten werden.

Frau G. berichtet von zwei unschönen Zusammenstößen mit Fahrradfahrenden, die sie als Fußngerin erlebt habe und dabei angefahren worden sei. Bei beiden Malen sei der oder die Radfahrer*in nach dem Vorfall weggefahren. Sie fordere, dass Fahrradfahrer*innen ein Erkennungszeichen und eine Versicherung haben müssen. Zudem fordere sie, dass Fahrradfahrer*innen Fahrstunden nehmen müssen.

 

Oberbürgermeisterin Keupen gibt an, dass das Problem bereits innerhalb der Verwaltung geprüft würde und man nach Lösungen suche. Zudem liege die Kennzeichnungspflicht nicht in der Verantwortung der Stadtverwaltung, sodass dies nicht eigenständig durch die Stadt entschieden werden könne. Es werde gerade eine Kennzeichnung auf Freiwilligenbasis geprüft, die es beispielsweise in der Schweiz gebe. Die Oberbürgermeisterin bietet an, Frau G. auf dem Laufenden zu halten, wenn sie ihre Kontaktdaten daließe.

 

Frau G. fragte nochmals nach den Fahrstunden für Radfahrende. Die Verkehrsregel Rechts vor links scheine nur Wenigen bekannt zu sein. Autofahrer müssen diese Regeln für ihren Führerschein lernen, sie frage sich, warum Fahrradfahrer*innen dies nicht müssen. Und auch die Kostenübernahme bei einem Zusammenstoß sei nicht geklärt, wenn Radfahrende nicht versichert sind. Sie fragt, wer dann die Kosten übernehme, wenn man Schaden nehme.

 

Oberbürgermeisterin Keupen verweist bei den gestellten Fragen auf die gesetzlichen Regelungen, die nicht durch den Stadtrat entschieden würden. Die Belange, die kommunal geregelt werden können, könne man gerne nochmal im Detail thematisieren. Bei Bedarf könne Frau G. ihr Anliegen auch an das Bürgerforum adressieren, um hier entsprechende Prüfungen anzustoßen.

 

Frau H. erkundigte sich bei Frau Stadtdirektorin Grehling, wann der Mitarbeiter*innenstab der Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr aufgestockt würde, um Einnahmeverluste zu verhindern. Der Bereich sei bekanntermaßen durch Arbeitsunfähigkeits- und Urlaubszeiten stark unterbesetzt. Zudem würde sie gerne wissen, wie viele Überwachungskräfte für eine optimale Bewachung aller vorhandenen Bewohnerparkbereiche benötigen würden.

 

Frau Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass bei Einrichtung eines neuen Bewohnerparkgebietes auch entsprechende Personalstellen eingerichtet würden. Das aktuell größte Problem bei diesem Thema seien die Krankheitszeiten, die durch -nett ausgedrückt- Unfreundlichkeiten im Berufsleben zustande kommen. Es bedarf neben der Personalplanung auch die Unterstützung der Mitarbeiter*innen im Arbeitsleben, um hier Krankenzeiten und Belastungen zu reduzieren. Zudem sei es wichtig, Stellen nach Kündigung oder Änderung der Lebenssituation schnell wiederbesetzen zu können. Die Erträge habe sie ebenfalls im Blick, aber dieses Thema müsse ganzheitlich betrachtet werden.

 

Herr K. hat eine Frage zum Thema Bioenergie. Im Aachener Süden gebe es ein großes Grünlandgebiet, welches nicht umgebrochen werden kann, d.h. es muss bewirtschaftet werden. Das sehe man beispielsweise im Indetal, dort habe der NABU Rinder angeschafft, damit Flächen offengehalten werden. Er stelle fest, dass immer mehr Landwirte nicht mehr investieren wollen und manche Kinder nicht mehr bereit sind, den Hof der Eltern weiterzuführen. Im Rahmen der Masterarbeit seines Sohnes habe sich die Frage nach einer möglichen Installation einer Biogasanlage ergeben. Diese wäre grundlastfähig und könne, vor allem bei sonnenarmen Tagen, zu einer wichtigen Energieerzeugungsquelle werden. So könne man den Naturkreislauf in Ordnung halten und die Grünlandflächen erhalten. Eine solche Anlage würde vier Millionen Euro kosten und seir einen Betrieb alleine nur schwer umzusetzen. Wenn man jedoch Planungssicherheit hätte, dass dort keine Straße durch die Grünlandflächen gebaut würde, wäre er zu dieser Anschaffung bereit. Man müsse die Anlage auch nicht in Aachen-Eilendorf bauen, es komme auch auf die Anschlussstandorte des Fernwärmenetzes der STAWAG an. Die Rechenbeispiele haben ergeben, dass es Sinn mache, eine solche Anlage zu bauen, da diese durch die bedarfsorientierte Einsatzmöglichkeit die größte Einspeisevergütung habe und sich somit rentiere. Und man würde das Naherholungsgebiet für die Leute erhalten. Er frage sich, wie dieses Projekt am besten anzusteuern sei, da es als einfacher Landwirt schwer sei, dieses komplexe Thema ohne Hilfe umzusetzen.

 

Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich bei Herrn K. für die Anregung und Initiative zur regenerativen Energieversorgung in der Region. Dieses Thema treibe auch die Verwaltung aktuell um und sie verweise an Herrn Beigeordneten Heiko Thomas, der im Kontext der Gesamtplanung auf Herrn K. zukommen werde. Sie bedankt sich für das Angebot, dass Herr K. sich aktiv daran beteiligen möchte, die Stadt resilient und nachhaltig in der Energieversorgung aufzustellen.

 

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