13.12.2023 - 15 6. Nachtrag zur Hundesteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Blum (FDP) teilt mit, grundsätzlich begrüße die Fraktion den vorliegenden Beschluss, insbesondere aufgrund der schwierigen Situation in Aachener Tierheimen und der problematischen Vermittlung bestimmter Hunde. Allerdings könne er die Ausführungen hinsichtlich der steuerlichen Anreize für die Aufnahme von gefährlichen Hunden im Sinne des Landeshundegesetzes nicht nachvollziehen. Für die Steigerung der Aufnahme dieser ohnehin schwer vermittelbarer Hunde solle mit dem neu eingefügten § 4, Abs. 2, Satz 1 eine Steuerermäßigung in die Hundesteuersatzung aufgenommen werden. Dies sei richtig, soweit für diese Hunde eine Befreiung nach § 5, Abs. 3 Landeshundegesetz, das heißt Maulkorb und Leinenzwang entfällt, erfolgt ist. Auf Antrag solle dann für die ersten 24 Monate nach Aufnahme aus dem Tierheim der Steuersatz auf 1/3 ermäßigt werden. Hier stelle sich die Frage, aus welchen Gründen nur für 24 Monate. Weiterhin wiederspreche dies der aktuellen Hundesteuersatzung, denn laut dieser müssen regulär 120 pro Jahr für einen Hund bezahlt werden und für einen „gefährlichen“ Hund 720 € pro Jahr. Dies würde dann bedeuten, dass man 240 €r einen Hund bezahlen müsse, der die Prüfung abgelegt habe. Weiter würde ausgeführt, dass nach erfolgter Prüfung mit Maulkorb- und Leinenpflicht, der Hund wie ein „normaler“ Hund zu versteuern wäre. Hierbei würde es sich somit um eine Zahlung in Höhe von 120 € handeln, während für den aus dem Tierheim aufgenommene Hund ein Betrag in Höhe von 240 € zu zahlen wäre.

 

Frau Stadtkämmerin Grehling nimmt hierzu im Folgenden Stellung. Sie führt aus, das Ziel von § 4 und dem Einschub sei es, einen Anreiz für die Vermittlung von Kampfhunden, dies sei der entsprechende Begriff, zu schaffen, da diese nur schwer zu vermitteln seien. Durch den hinzugefügten § 4, Abs. 2 werde für gefährliche Hunde mit bestandenem Wesenstest die Steuerermäßigung ebenfalls bis zum Lebensende gewährt und somit eine deutliche Verbesserung herbeigeführt. Sie sagt zu, die Berechnungen noch einmal zu prüfen und im Falle einer Unstimmigkeit in der nächsten Ratssitzung entsprechend zu berichten.

 

Ratsherr Blum (FDP) bittet Frau Stadtkämmerin Grehling um Durchsicht der jetzt gültigen Satzung und einem entsprechenden Vergleich. Weiterhin stellt er erneut die Frage, warum der Steueranreiz nur für 24 Monate gelten solle.

 

Oberbürgermeisterin Keupen empfiehlt dem Rat, der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und die Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen. Die Verwaltung werde die Angelegenheit noch einmal pfen und im Falle von Unstimmigkeiten in der nächsten Ratssitzung entsprechend Bericht erstatten sowie eine nachträgliche Korrektur zur Abstimmung vorlegen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den 6. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 08.12.1997. Der 6. Nachtrag zur Hundesteuersatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Er tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4953&TOLFDNR=123343&selfaction=print