15.08.2023 - 3.2 Umsetzungsstand der im Finanzausschuss getroffe...

Reduzieren

Beratung

Frau Grehling ruft in Erinnerung, dass in der April-Sitzung des Ausschusses das Investitionscontrolling und die Ausarbeitung von beispielhaften Deckblättern vorgestellt worden seien. Dies wurde um weitere Maßnahmen ergänzt, so dass nun auch Entwicklungstendenzen abgeleitet werden können. Es wurde dabei unterteilt in Tief- und Hochbaumaßnahmen. Erste Feststellung sei, dass die durchschnittliche Dauer von der Einplanung bis zur Fertigstellung der Maßnahmen bei Hochbaumaßnahmen bei 6,5 Jahren und bei Tiefbaumaßnahmen bei 8,8 Jahren liege. Dass auch die Sanierung von Umkleidehäusern einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren in Anspruch nehmen könne, liege sicher an Umplanungen oder Anpassungen an neue technische Notwendigkeiten. Bei optimalen Bedingungen könne es auch zu schnelleren Umsetzungen kommen. Vier Jahre seien als Mindestzeitraum für eine Hochbaumaßnahme jedoch eine realistische Zeitplanung. Ein anderes Bild zeige sich im Tiefbau mit zum Teil sehr viel längeren Umsetzungszeiträumen, was auch an der Anfälligkeit der Maßnahmen im Planungsprozess liege, da immer wieder Erschwernisse zu berücksichtigen seien, die in der Planung zunächst nicht einbezogen hätten werden können. Hier bestünde also hinsichtlich der zeitlichen Streckung von Maßnahmen auch in der Abbildung im Haushalt mehr Luft. Von entscheidender Bedeutung sei für den Haushalt natürlich auch die Frage der Baukostenentwicklung. So lägen die Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung bei Hochbaumaßnahmen bei über 98%, also fast einer Verdopplung, im Tiefbau gar bei fast 165%. Sie möchte betonen, dass damit nicht der Vorwurf einer fehlerhaften Kostenschätzung verbunden sei. Vielmehr seien Kostensteigerungen auch Folge von Planänderungen bzw. -erweiterungen. Deshalb wäre es eigentlich richtig, dazu überzugehen, nicht mehr Leistungsphase 3, sondern eher Phase 5 als Maßstab für die Einplanung in den Haushalt anzuwenden. Gegenwärtig beschäftige sich die Verwaltung z.B. mit der Frage der Turmsanierung beim Verwaltungsgebäude Hackländerstraße. Hier hätte sich allein die Planungsphase deutlich verlängert. Die Erkenntnis über die Kostensteigerung habe noch größere Verwunderung bei ihr hervorgerufen. Das Beispiel sei exemplarisch für eine Maßnahme, deren Entwicklung bei der ersten Einplanung bzw. Aufnahme in die § 13-Liste so nicht abzusehen gewesen sei. Daher sei die Schlussfolgerung aus der Sicht der Kämmerin, dass je später die Aufnahme in den Haushalt erfolge, desto realistischer seien auch die Annahmen zu Bauzeiten und Kostenentwicklungen, während die Fachbereiche tendenziell, auch aus Gründen der Zeichensetzung, eher eine Einplanung so früh wie möglich bevorzugen würden. Daher sei ihre ausdrückliche Bitte, bei aller Unterschiedlichkeit der einzelnen Maßnahmen, eine realistischere Zeit- und Kostenplanung vorzunehmen. Dies solle keineswegs als „Böswilligkeit“ gegenüber den Fachbereichen interpretiert werden. Die Erkenntnisse des Investitionscontrollings können von Seiten der Politik sicher auch in den Haushaltsberatungen genutzt werden. Dafür werde das Controlling weiter geschärft und nach Spezifika gesucht. Des Weiteren werden weitere Maßnahmen betrachtet, zusätzliche Deckblätter erarbeitet und mit den Fachbereichen abgestimmt sowie auch Haushaltsvorgaben gemacht, um den Haushalt zumindest ein Stück weit zu entlasten. Hierbei sollte ein spezieller Fokus auf die § 13-Liste gelegt und die Frage gestellt werden, ob die dort aufgeführten Maßnahmen hinsichtlich der vorgestellten Erkenntnisse noch als realitätsnah abgebildet bezeichnet werden können. Unabhängig von der Weiterentwicklung des Investitionscontrollings seien Detailfragen zu einzelnen Maßnahmen selbstverständlich jederzeit möglich.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden dankt für den Bericht und bietet die Möglichkeit von Nachfragen an.

 

Ratsherr Pilgram fragt an, ob es möglich wäre, in den Fachausschüssen über die größeren Investitionen zu berichten.

 

Frau Grehling erläutert, dass verwaltungsintern auf Ebene der Dezernate die Vorstellung zum Investitionscontrolling gemacht worden sei. So seien beispielsweise auch Fragen gemeinsam mit dem Gebäudemanagement abgestimmt worden. Dies ändere aber nichts daran, dass es im Interesse des Fachausschusses selber sei, sich über die ausschusszugehörigen Vorhaben zu informieren. Gerne stelle man dafür die Instrumente zur Verfügung. Sollte dies gewünscht sein, sei man auch bereit, zu einer allgemeinen Informationsrunde in die Fachausschüsse zu kommen. Die sachlichen Gründe bei möglichen Maßnahmenverschiebungen oder -verteuerungen seien aber sicher durch die jeweils produktverantwortliche Fachverwaltung zu erläutern.

 

Frau Grehling berichtet zur Information an den Ausschuss, dass der Erlass zur Stoffpreisgleitklausel auf Bundesebene nicht verlängert worden sei, was auch für die Stadt Aachen die Rückkehr zu den „normalen“ Vergaberegelungen zur Folge habe.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden fragt an, ob es hinsichtlich des Umsetzungstands der im Finanzausschuss getroffenen Beschlüsse weitere Neuigkeiten gebe.

 

Hierzu wird die bekannte Übersicht an die Wand projiziert. Ergänzend erläutert Frau Grehling, dass ein Ratsantrag neu aufgenommen worden sei, der sich mit der „geschlechtergerechten Haushaltsplanung“ beschäftige. Bei der Stadt Köln sei eine solche bei heftigen Diskussionen über die Frage der konkreten Abbildung beschlossen worden. Auch ihr fehle gegenwärtig noch die Vorstellungskraft, wie eine geschlechtergerechte Finanzplanung im Haushalt konkret dargestellt werden könne. Nichtsdestotrotz werde der Ratsantrag selbstverständlich nach Annahme im Rat abzuarbeiten sein und in Form einer Vorlage auch im Finanzausschuss behandelt werden.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4966&TOLFDNR=120766&selfaction=print