05.12.2023 - 3.1 Haushalt: Chancen und Risiken

Reduzieren

Beratung

Frau Grehling kündigt an, dass für die heutige Sitzung keine Präsentation vorbereitet worden sei und auch keine konkreten Zahlen zur Haushaltsplanung genannt werden, um keinen Vorgriff auf die Entwurfseinbringung in der folgenden Woche zu machen.

 

Hinsichtlich gesetzlicher Änderungen bezüglich des NKF verweist sie auf einen entsprechenden Referentenentwurf. Es sei von Seiten der Landesregierung vorgesehen, diesen in einer Plenarsitzung Mitte bis Ende nächster Woche zu beraten. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt sei jedoch noch nicht einzusehen. Ihr liege auch kein aktueller Sachstand über den Beratungsstand vor. Mit einer Beschlussfassung werde erst im neuen Jahr gerechnet. Bezüglich des Entwurfs werde innerhalb der Kommunen am deutlichsten über die faktische Aufhebung der 5%-Grenze des Eigenkapitalverzehrs sowie das Verschuldungsverbot im Vorgriff auf die sog. Altschuldenhilfe diskutiert.

 

Die aktuelle Ertragssituation bei den Steuern weise keine besonderen Auffälligkeiten auf. Bei der Gewerbesteuer habe es seit der letzten Sitzung einige Zu- aber auch Abgänge gegeben. Dies wird sich bis zum Jahresende wohl weiter fortsetzen, so dass der Soll-Stand zum Ende des Haushaltsjahres noch ungewiss sei. Hinsichtlich des Jahresabschlusses 2023 müsse sie zudem auf die Erstattungszinsen aufgrund von Zinsänderungsbeschlüssen bei der Gewerbesteuer hinweisen. Hier sei mit einem Mehraufwand für die Stadt in Höhe mehrerer Millionen Euro zu rechnen, was jedoch die grundsätzliche Erwartungshaltung eines guten Jahresergebnisses - wie auch schon in der letzten Sitzung dargestellt - insgesamt nicht mindere.  

 

Ratsherr Pilgram bittet darum, dass die geplanten Gesetzesänderungen erläutert werden sollen und um Mitteilung, ob diese grundsätzlich Auswirkungen auf den Haushaltsplanentwurf hätten.

 

Frau Grehling betont, dass die möglichen Änderungen am NKF sich noch im Entwurf befänden und noch nicht bei der Haushaltsplanung berücksichtigt würden. Der Entwurf sei darüber hinaus sehr dynamisch. Kern des Entwurfs seien die Aufhebung der 5%-Grenze des Eigenkapitalverzehrs in der bisherigen Form und eine stärkere Fokussierung auf die Liquiditätslage der Kommunen. Ob es dabei bleibe, werde sich zeigen müssen, da insbesondere eine messbare Bezugsgröße zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte durch die Aufsichtsbehörden wegfallen würde. Hinsichtlich der Altschuldenhilfe orientiere sich das Land nunmehr an dem in Baden-Württemberg angewendeten Modell. Die angestrebte finanzielle Beteiligung des Bundes an einer Altschuldenhilfe sei bislang immer an das Verschuldungsverbot verknüpft. Hierfür stimme die Ausstattung der Kommunen mit Finanzmitteln jedoch aus ihrer Sicht nicht. NRW habe sich nach jetzigem Stand für eine „Light-Variante“ entschieden, d.h. die Aufnahme von neuen Liquiditätskrediten sei möglich, diese müssten jedoch innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren getilgt werden. Das bekannte, bei der Stadt Aachen bisher jedoch nicht zur Anwendung gebrachte Instrument des „globalen Minderaufwands“, solle durch das 3. NKFWG gestärkt werden.

 

Ratsherr Baal fragt an, ob über das aktuelle Gewerbesteuersoll Auskunft gegeben werden könne und ob dieses gegenüber der letzten Sitzung, als es mit rund 260 Mio. beziffert worden sei, erneut gestiegen sei.

 

Frau Grehling berichtet, dass das zum Jahresende prognostizierte Soll als Sockelbetrag für den in der kommenden Woche einzubringenden Haushaltsplanentwurf 2024 zu Grunde gelegt werde. Dieses könne als eher hoch eingestuft werden.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4968&TOLFDNR=122918&selfaction=print