30.03.2023 - 3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Zimmer (Die Zukunft/ Volt Aachen) übergibt das Wort an Herrn Emmerich (FB 14).

 

Herr Emmerich erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Prüfungsgrundlage des Jahresabschlusses 2021, die Rechtsgrundlagen, das Prüfungsvorgehen sowie die Prüfungsfeststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen.

Er beschreibt die Anwendung des NKF-Covid-Isolierungsgesetzes und dessen Auswirkungen. Er gibt einen Überblick über die umgesetzten Korrekturen im Prüfungszeitraum und die offenen Punkte. Das Prüfungsergebnis in der Ergebnisrechnung betrage 12.072.701,43 Euro, welches anteilig gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der „Allgemeinen Rücklage“ zuzuführen sei. Der Beschlussentwurf sehe eine Zuführung des Ergebnisses von 8.000.000 Euro zur „Allgemeinen Rücklage“ und in Höhe der verbleibenden 4.072.701,43 Euro zur Ausgleichrücklage vor. Im Weiteren erläutert er Besonderheiten zu einzelnen Bilanzpositionen und herausragende Kennzahlen. Zum Abschluss stellt er fest, dass gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW mit § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB die Prüfungen zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt habe und somit das Testat erstellt werden könne. In der Ratssitzung am 10. Mai werde der Jahresabschluss 2021 dem Rat zur Feststellung vorgelegt.

 

Herr Pilgram (Grüne) dankt Herrn Emmerich für die ausführliche Präsentation der Ergebnisse und dem gesamten Jahresabschlussteam für die gute Arbeit. Bei der Durchsicht des Berichtes seien jedoch einige Fragen aufgeworfen worden. Er verweist auf die Seite 16 des Berichtes zur Anlagenbuchhaltung und fragt, warum die Verlagerung der operativen Anlagenbuchhaltung von FB 22 zu FB 20 noch nicht vollzogen worden sei. Weiter bezieht er sich auf die Seite 12 und bittet um Beantwortung, warum das Roll-out der eRechnung noch nicht für alle Fachbereiche durchgeführt worden sei. Auf der Seite 22 letzter Absatz Risikomanagement bzw. Risikofrüherkennung stehe…“ Organisationsverschulden durch unterlassene Regelungsvorgaben“. Er sehe dies als ein gutes Argument, den Prozess voranzutreiben. Im Weiteren bezieht er sich auf die Seite 46 des Berichtes und bittet um Erklärung, was hier „herausgenommen“ worden sei. Zu Seite 27 bittet er um weitere Erläuterung. Zum Abschluss fragt er nach den Vorbereitungen zur wirksamen Verwendung der ausgewiesenen 8 Mio. Euro aus der „Allgemeinen Rücklage“. Könne dies im Anschlussprogramm des E 26 einfließen?

 

Herr Emmerich (FB 14) geht auf die einzelnen Fragestellungen ein. Zur ersten Frage erläutert er, dass die Aufgaben zusätzlich durch FB 20 wahrgenommen werden. Als Zwischenschritt sei vereinbart worden, dass die Verbuchung der Straßenbaumaßnahmen und der investiven Zuwendungen an Dritte ab dem Jahresabschluss 2021 ohne entsprechende Personalkapazitäten zu schaffen, durch FB 20 alleine erfolge. Obwohl FB 11 bereits im Sommer 2022 mit der organisatorischen Umstrukturierung und dem personellen Ausgleich beauftragt worden sei, fand dieser bisher leider noch nicht statt. Zur Frage nach dem Rollout der eRechnung wird auf die Komplexität des Projekts hingewiesen. Das Projekt „Einführung der eRechnung“ wurde im März 2020 beendet. Der Roll-out der eRechnung in der gesamten Verwaltung werde als eigenes Projekt durchgeführt und sei im Zeitplan. Auf den Hinweis zum Organisationsverschulden merkt er an, dass dies etwas drohend klinge. Ein Organisationsverschulden läge jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit vor. Da bereits erste Maßnahmen vorlägen, sei dies hier nicht gegeben. Notwendig sei allerdings nach wie vor eine zentrale Vorgabe zur einheitlichen Umsetzung und Steuerung. Hier sei FB 11 in der Pflicht. Bezugnehmend auf die Frage bzgl. Seite 46 führt Herr Emmerich aus, dass die Verbuchung der Bareinlage an die Sega GmbH und die damit verbundene Zuschreibung weitere Abstimmungen notwendig gemacht hatten.

 

Frau Grehling (Dez. II) geht auf die Frage nach der Verwendung der 8 Mio. Euro ein. Sie führt aus, dass bei der Gewerbesteuer eine außerordentliche Situation vorgelegen habe. Sehr viele Begehrlichkeiten seien geweckt worden. Sie gibt zu bedenken, dass die Tarifgespräche im öffentlichen Dienst noch nicht abgeschlossen seien. Hier sei noch nicht klar, welche zusätzlichen Belastungen für den Haushalt zu erwarten seien. Im nächsten Lagebericht im Finanzausschuss werde sie konkreter sein können.

 

Herr von Thenen (CDU) drückt seinen Dank an Herrn Emmerich und ausdrücklich an das gesamte Jahresabschlussprüfungsteam aus. Er bezieht sich auf die Möglichkeit der Eliminierung der eventuellen 160 Mio. Euro im Jahr 2025. Er wirbt darum, dass der politische Wille gegeben sein solle, die finanzielle Lage und die Abschreibung der Bilanzsumme 0 für 2024 „enkeltauglich“ zu gestalten und für die kommende Generationen Sorge zu tragen.

 

Herr Schmitz (SPD) stimmt dem zu und fragt sich, wie man mit den „Rücklagen“ aus dem NKF-Covid-19 Isolierungsgesetz umgehen könne. Der Abschreibungszeitraum von 50 Jahren sei eine sehr lange Zeitspanne, die einige gar nicht mehr erleben würden.

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Einstimmiger Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 30.03.2023   (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2021 geführt hat. Der geprüfte Jahresabschluss 2021 wird einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

 

Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 nach § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.210.995.038,50 € festzustellen und das Ergebnis in Höhe von 12.072.701,43 € in einer Höhe von 8.000.000,00 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe der verbleibenden 4.072.701,43 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, Frau Oberbürgermeisterin Sybille Keupen hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gem. § 96 Abs.1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

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