15.11.2023 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr Dr. O., Sprecher der Antragsteller zu TOP 5 „Thermalbadebrunnen im Kurgarten Burtscheid“, richtet folgende Frage an den Bezirksbürgermeister:

 

Würde die Bezirksvertretung eine Erweiterung des Antrages auf eine vorweg vorgenommene Erstellung einer Abnahmestelle von Thermalwasser aus der Rosenquelle und die Schaffung eines Zugangs zum Abwasserkanal aus Mitteln der Stadt für den Pop-up-Thermalbadebrunnen unterstützen?

 

Herr Ferrari teilt mit, er verstehe die Frage so, dass der vorliegende Bürgerantrag um die dargelegten Ausführungen erweitert werden solle und verweist in diesem Zusammenhang auf die nachfolgende Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Ein Student der FH Aachen, der an dem Projekt Thermalbadebrunnen mitwirkt, stellt die Frage an die Fraktionen, ob das Pop-Up-Projekt auch eine Perspektive für einen langzeitigen Betrieb im Kurpark Burtscheid habe.

 

Herr Ferrari weist auch hier auf die Beratung zu TOP 5 hin.

 

Des Weiteren werden die nachfolgenden Fragen zum Thema „Rad-Vorrang-Route Eilendorf und Brand, Umgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße – Ausführungsbeschluss“ gestellt.

 

Herr H. stellt eine Frage zu den Kosten für die Umgestaltung der Bismarckstraße. Er fragt an, welche Einsparungen möglich seien, wenn man normale Baumaterialien nehmen würde, statt Bordsteinkanten aus Naturstein normale Betonbordsteinkanten, die im Stadtgebiet üblich seien.

Seine Frage richtet er an Frau Strehle.

 

Frau Strehle nimmt hierzu wie folgt Stellung. Die Verwaltung habe Einsparvorschläge formuliert, die sie aus fachlicher Sicht vertreten könne, vor dem Hintergrund, dass die Bismarckstraße von Grund auf neu gestaltet werde. Man habe Bereiche mit Natursteinpflaster gewählt, da dieses Material wertiger und haltbarer sei gegenüber einfachen Bordsteinen. Im Hinblick auf den Wartungs- und Unterhaltungsaufwand schlage die Verwaltung das ausdrücklich nicht als Einsparung vor.

 

Herr R., Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand, sieht in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gestaltung einen Konflikt am Neumarkt, wo eine fußgängerzonenähnliche Gestaltung geplant sei und keine durchgängige Fahrradstraße. Bezogen auf den Bereich der Außengastronomie stellt er folgende Frage an Frau Strehle:

 

Wie soll im Bereich der Außengastronomie gewährleistet werden, wo Tische, Stühle aufgestellt werden, Kellner Speisen an die Tische bringen, dass das Mobiliar nicht auf die Fahrbahn gelangt oder Kellner, weil die Situation dort sehr beengt ist, auf die Fahrbahn treten und hierdurch den Radverkehr behindern oder gefährden. Insbesondere wenn dort unsichere Radfahrer*innen, z.B. ältere Personen mit Pedelecs, unterwegs sind und man dann nicht einfach ausweichen kann, wenn jemand plötzlich auf die Fahrbahn tritt. Eine Fahrbahnkante fehlt und es ist dort kein Bordstein geplant, wie man der Vorlage entnehmen kann.

 

Frau Strehle teilt mit, die Vorlage enthalte den Ausführungsbeschluss für eine Baumaßnahme. Es gebe einen Vorschlag zur gestalterischen Abgrenzung von Oberflächen, wie bestimmte Flächen perspektivisch für die Außengastronomie genutzt werden können. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn alles fertig sei, könnten die Gastronomen auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen Flächen im öffentlichen Raum für die Außengastronomie beantragen. Im Zusammenhang mit dem Sondernutzungsantrag würden u.a. dann auch diese Sicherheitsaspekte geprüft. Dies sei nicht Gegenstand der Vorlage und auch nicht Gegenstand einer Straßenplanung.

 

Herr R. plädiert dafür, mittels einer Schnitthecke die Zonen, die für die Außengastronomie vorgesehen sind, von der Fahrbahn abzutrennen, um zu gewährleisten, dass nicht das unbeabsichtigte Betreten der Fahrbahn oder das Ausweiten der Bestuhlung in Richtung Fahrbahn erfolge. Er fragt an, ob etwas gegen eine Schnitthecke spreche, damit ganz klar geregelt sei, wo es eine Querung des Fußverkehrs gebe und es nicht über die gesamte Länge des Neumarktes ein ungeordnetes und ungeregeltes Queren des Fußverkehrs gebe. Seines Wissens nach sei das dort ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich.

 

Frau Strehle merkt an, die aktuelle Situation sei eine vorgezogene Netzunterbrechung, wo man temporär den Durchgangsverkehr herausgenommen habe. Grundsätzlich gelte im öffentlichen Straßenraum, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen rücksichtsvoll miteinander umgehen und sich an die Straßenverkehrsregeln halten. Die Anregung bezogen auf die Hecke nimmt sie zur Prüfung mit.

 

Herr N. stellt die Frage an die Verwaltung, inwieweit an der Kreuzung Sittarder Straße / Schopenhauerstraße kurzfristig die Beschilderung dahingehend geändert werden kann, damit die Fahrradfahrenden längs der Achse Sittarder Straße bevorrechtigt werden.

 

Die Beantwortung der Frage erfolgt schriftlich.

 

 

 

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