08.02.2023 - 6 Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens Rödg...

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Beratung

Herr Schulze-Büssing (WVER) stellt die Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens Rödgerbach anhand einer Präsentation vor.

 

Es wurde festgestellt, dass beim Hochwasserrückhaltebecken Rödgerbach ein Hochwasserschutzproblem besteht, da dieses relativ klein dimensioniert ist. Der Antrag zur Genehmigung r den Umbau des Beckens wird dieses Jahr eingereicht.

 

Der Rödgerbach leitet, wie auch das Hochwasserrückhaltebecken Debyestraße in den Haarbach ein. Diese münden dann in das Hochwasserrückhaltebecken Kahlgracht, welches aber im Gegensatz zu den anderen Hochwasserrückhaltebecken groß genug dimensioniert ist.

 

Bereits 2014 wurde bei dem ersten Hochwasserschutznachweis durch örtliche Beobachtungen und Füllstandsanzeigen im Becken festgestellt, dass das dieses Hochwasserrückhaltebecken vergrößert werden muss. Geplant ist, eine Erhöhung des Auslaufbauwerkes um einen Meter und eine Stauraumvergrößerung durch eine Dammaufhöhung. Der Bestandsdamm ist der asphaltierte Geh-/Radweg. Dieser wird etwas verbreitert her gelegt und kann dann auch als Betriebsweg für die Fahrzeuge des Wasserverbandes zur Unterhaltung genutzt werden. Der aktuelle Geh-/Radweg soll auf die ehemalige Vennbahntrasse verlegt werden, damit dieser vom Betrieb des Beckens getrennt ist.

 

Geplant ist Mitte / Ende 2023 eine Ausführungsplanung zu erstellen und einen Förderantrag beim Land zu stellen, so dass eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung Anfang / Mitte 2024 erfolgen könnte.

Die Baukosten sind derzeit sehr unklar. Es wird mit 602.000€ kalkuliert, wovon jedoch 60% von dem Land bezuschusst werden sollen.

 

Frau Bergs (Grüne) fragt nach, wie realistisch eine Genehmigung ist, da diese Maßnahme vom Naturschutzbund kritisch gesehen wird. Außerdem bestehen Zweifel, ob man den Geh-/Radweg Trasse einfach aus Naturschutzgründen verlegen kann.

Herr Schulze-Büssing (WVER) teilt mit, dass auf der Vennbahntrasse keine wertvollen Gewächse vorhanden sind und es sich Bahndammgewächs handelt, was den Eingriff in den Naturschutz aus seiner Sicht relativ gering macht. Das wurde im landwirtschaftlichen Begleitplan, der zum Genehmigungantrag eingereicht werden muss auch nachgewiesen wird. Der Nachweis ist vom Naturschutzbüro bewertet worden. Bedenken werden aufgenommen und es muss eine Abwägung erfolgen. Er hofft das man zu einem Kompromiss durch Ausgleichsmaßnahmen kommt, da der Hochwasserschutz dies erforderlich mache.

 

Herr Riße (Grüne) regt an, dass durch eine Renaturierung des Rödgerbachs auch die angrenzenden Gewerbebetriebe einbezogen werden können und auch dort Rückhalte auf deren Grundstücke gebaut werden können.

Herr Schulze-Büssing (WVER) erklärt, dass die Gewerbebetriebe bereits Auflagen für eine eigene Rückhaltung ihrer Flächen haben und Hochwasserschutz eine Gemeinschaftsaufgabe sei. Der Wasserverband arbeitet im Umlagesystem, das heißt, alle Kosten r Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch die Allgemeinheit getragen.

 

 

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